Photovoltaik
Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gemeindegebäuden.
Short Facts
Fördergegenstand: Photovoltaikanlagen
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. € 5.000,-
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung
Kontakt & Links
Einreichung Bedarfszuweisungen Energie-Spar-Gemeinde:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
+43 2742 9005 126 19
post.ru3@noel.gv.at
Land NÖ
Antragstellung mit Gemeindekennzahl und Gemeinde eigener Berechtigung
Login Kommunalnet
Umwelt-Gemeinde Service
+43 2742 22 14 44
gemeindeservice@enu.at
Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden.
Förderdetails
- Die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem öffentlichen Gebäude wird mit bis zu 30 % oder max. 5.000 Euro gefördert.
- Beantragung der Bedarfszuweisung (BZ) Energie-Spar-Gemeinde elektronisch auf der Seite „e-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund.
- Einzureichen nach Projektabschluss bis zum 30. September des laufenden Jahres.
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- Bedarfszuweisungsmittel für Straßenbeleuchtung
- Bedarfszuweisungsmittel für den Anschluss an Nahwärmeanlagen
- Bedarfszuweisungsmittel für Erneuerung der Wärmeversorgung
- Bedarfszuweisungsmittel für Heizungspumpentausch und Heizung Effizienzsteigerung
- Bedarfszuweisungsmittel für den Ersatz kommunaler Kraftfahrzeuge durch e-Fahrzeuge
- Bedarfszuweisungsmittel für Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
Weitere Informationen
- Energieberatung für Gemeinden
- Beratung & Unterstützung zu PV-BürgerInnenbeteiligung
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)