Umwelt-Gemeinde-Service

Kommunales e-Fahrzeug

Symbol Fördergeber Land NÖ

Das Land NÖ fördert den Ersatz von fossil betriebener kommunaler Kraftfahrzeuge durch neue Elektrofahrzeuge.

Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" die Ersatzanschaffung von e-Kommunalfahrzeugen.

Förderhöhe

30 % der Anschaffungskosten bzw. max. 5.000 Euro

Förderdetails

  • Beantragung der Bedarfszuweisung (BZ) Energie-Spar-Gemeinde elektronisch auf der Seite „e-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund.
  • Einzureichen nach Ankauf mit Rechnung/Zahlungsnachweis sowie An- und Abmeldung des Kommunalfahrzeugs bis zum 30. September des laufenden Jahres.
  • Die Auszahlung von Fördergeldern ist einzeln möglich, die Umsetzung eines Basisvorhabens für die Bedarfszuweisung ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

Logo EFRE

Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

Die NÖ Dorf- und Stadterneuerung nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Aus diesem Grund werden Cookies nur bei der Nutzung unseres Chat-Services verwendet. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies beim Chat-Service benutzen. Mehr Informationen