Kommunales e-Fahrzeug
Das Land NÖ fördert den Ersatz von fossil betriebener kommunaler Kraftfahrzeuge durch neue Elektrofahrzeuge.
Short Facts
Fördergegenstand: Elektrofahrzeug
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: 30 % bzw. max. € 5.000,- je e-KFZ
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach dem Ankauf
Kontakt & Links
Einreichung Bedarfszuweisungen Energie-Spar-Gemeinde:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
post.ru3@noel.gv.at
Land NÖ
Antragstellung mit Gemeindekennzahl und Gemeinde eigener Berechtigung
Login Kommunalnet
Umwelt Gemeinde Service
+43 2742 22 14 44
gemeindeservice@enu.at
Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" die Ersatzanschaffung von e-Kommunalfahrzeugen.
Förderhöhe
30 % der Anschaffungskosten bzw. max. 5.000 Euro
Förderdetails
- Beantragung der Bedarfszuweisung (BZ) Energie-Spar-Gemeinde elektronisch auf der Seite „e-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund.
- Einzureichen nach Ankauf mit Rechnung/Zahlungsnachweis sowie An- und Abmeldung des Kommunalfahrzeugs bis zum 30. September des laufenden Jahres.
- Die Auszahlung von Fördergeldern ist einzeln möglich, die Umsetzung eines Basisvorhabens für die Bedarfszuweisung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- Bedarfszuweisungsmittel für Straßenbeleuchtung
- Bedarfszuweisungsmittel für Photovoltaikanlagen
- Bedarfszuweisungsmittel für Erneuerung der Wärmeversorgung
- Bedarfszuweisungsmittel für Heizungspumpentausch und Heizung Effizienzsteigerung
- Bedarfszuweisungsmittel für Anschlusskosten öffentlicher Gebäude an Nahwärmeanlagen
- Bedarfszuweisungsmittel für Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
Weitere Informationen
- Beratung: Fuhrparkumstellung auf e-Mobilität
- Shop: e-Fahrzeuge kaufen
- e-Quote für CO2 Einsparung - jährliche e-Prämie
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)