Heizkesseltausch
Förderung der Umstellung fossiler auf erneuerbare Wärmeversorgung
Short Facts
Fördergegenstand: Heizung Kesseltausch
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. € 10.000,-
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung
Kontakt & Links
Bedarfszuweisungen Energie-Spar-Gemeinde:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Energie- und Umweltwirtschaft
post.ru3@noel.gv.at
Umwelt-Gemeinde Service Umwelt-Gemeinde-Telefon
+43 2742 22 14 44
gemeindeservice@enu.at
Info Heizungsumstellung (pdf 23 KB)
Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung (BZ) "Energie Spar Gemeinde" den Austausch von fossil betriebenen oder ineffizienten Heizungsanlagen in Gemeindegebäuden. Neben dem Tausch von Öl-, Gas- Kohle- bzw. Kokskesseln wird auch der Austausch von Elektro-Direkt und Elektro-Nachtspeicherheizungen gefördert.
Der Einbau von Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Hackgut, Peletts wird ebenso unterstützt, wie der Einbau einer Wärmepumpe.
Förderdetails
- Vor der Heizungsumstellung wird eine kostenlose Energieberatung dringend empfohlen.
- Der Kesseltausch wird mit bis zu 30 % oder maximal 10.000 Euro gefördert.
- Die BZ Heizungspumpentausch und Heizungs-Effiziensteigerung ist mit der BZ Heizungsumstellung kombinierbar und wird in Summe mit 30 % bzw. max. 15.000 Euro unterstützt.
- Antrag auf Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde elektronisch auf der Seite „e-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund einbringen.
- Einzureichen nach Projektabschluss bis zum 30. September des laufenden Jahres
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- Bedarfszuweisungsmittel für den Heizungspumpentausch und zur Heizungs Effizienzsteigerung
- Bedarfszuweisungsmittel für Straßenbeleuchtung
- Bedarfszuweisungsmittel für Photovoltaikanlagen
- Bedarfszuweisungsmittel für den Ersatz kommunaler Kraftfahrzeuge durch e-Fahrzeuge
- Bedarfszuweisungsmittel für Anschlusskosten öffentlicher Gebäude an Nahwärmeanlagen
- Bedarfszuweisungsmittel für Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)