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Fernwärme & Nahwärme

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung: Anschluss von Gemeindegebäuden an Biomasse Nahwärmeanlagen

Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde den Anschluss von Gemeindegebäuden an Biomasse Nahwärmeanlagen.

Förderdetails

  • Der Anschluss an das Nahwärmenetz wird mit bis zu 30 % oder max. 5.000 Euro gefördert.
  • Beantragung der Bedarfszuweisung (BZ) Energie-Spar-Gemeinde elektronisch auf der Seite „e-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund.
  • Einzureichen nach Projektabschluss bis zum 30. September des laufenden Jahres.

Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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