Fernwärme & Nahwärme
Förderung: Anschluss von Gemeindegebäuden an Biomasse Nahwärmeanlagen
Short Facts
Fördergegenstand: Fernwärmeanschluss
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. € 5.000,-
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung
Kontakt & Links
Bedarfszuweisungen Energie-Spar-Gemeinde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Energie- und Umweltwirtschaft
post.ru3@noel.gv.at
Umwelt-Gemeinde Service Umwelt-Gemeinde-Telefon
+43 2742 22 14 44
gemeindeservice@enu.at
Land NÖ
Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde den Anschluss von Gemeindegebäuden an Biomasse Nahwärmeanlagen.
Förderdetails
- Der Anschluss an das Nahwärmenetz wird mit bis zu 30 % oder max. 5.000 Euro gefördert.
- Beantragung der Bedarfszuweisung (BZ) Energie-Spar-Gemeinde elektronisch auf der Seite „e-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund.
- Einzureichen nach Projektabschluss bis zum 30. September des laufenden Jahres.
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- Bedarfszuweisungsmittel für Straßenbeleuchtung
- Bedarfszuweisungsmittel für Photovoltaikanlagen
- Bedarfszuweisungsmittel für Erneuerung der Wärmeversorgung (Kesseltausch)
- Bedarfszuweisungsmittel für Heizungspumpentausch und Heizung Effizienzsteigerung
- Bedarfszuweisungsmittel für den Ersatz kommunaler Kraftfahrzeuge durch e-Fahrzeuge
- Bedarfszuweisungsmittel für Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
Weitere Informationen
- Förderung des Bundes für den Fernwärmeanschluss bis 100 kW Leistung
- Förderung des Bundes für den Fernwärmeanschluss ab 100 kW Leistung
- Energieberatung für Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)