Umwelt-Gemeinde-Service

Solarthermie für Sport­anlagen & Freizeit­einrichtungen

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung von Solaranlagen auf Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen

Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung "Energie-Spar-Gemeinde" die Installation einer thermischen Solaranlage auf einer öffentlichen Sportanlage oder Freizeiteinrichtung.

Förderdetails

  • Die Anschaffung einer Solaranlage wird mit 30 % der Anschaffungskosten bzw. max. 5.000 Euro gefördert.
  • Der Antrag auf Bedarfszuweisung (BZ) Energie-Spar-Gemeinde ist elektronisch auf der Seite „e-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund einzubringen.
  • Einreichung nach Projektabschluss bis zum 30. September des laufenden Jahres.

Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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