Solarthermie für Sportanlagen & Freizeiteinrichtungen
Förderung von Solaranlagen auf Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen
Short Facts
Fördergegenstand: Solarthermie
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. € 5.000,-
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung
Kontakt & Links
Bedarfszuweisungen Energie-Spar-Gemeinde:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Energie- und Umweltwirtschaft
post.ru3@noel.gv.at
Land NÖ
Antragstellung mit Gemeindekennzahl und Gemeinde eigener Berechtigung
Login Kommunalnet
Umwelt-Gemeinde Service Umwelt-Gemeinde-Telefon
+43 2742 22 14 44
gemeindeservice@enu.at
Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung "Energie-Spar-Gemeinde" die Installation einer thermischen Solaranlage auf einer öffentlichen Sportanlage oder Freizeiteinrichtung.
Förderdetails
- Die Anschaffung einer Solaranlage wird mit 30 % der Anschaffungskosten bzw. max. 5.000 Euro gefördert.
- Der Antrag auf Bedarfszuweisung (BZ) Energie-Spar-Gemeinde ist elektronisch auf der Seite „e-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund einzubringen.
- Einreichung nach Projektabschluss bis zum 30. September des laufenden Jahres.
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- Bedarfszuweisungsmittel für Straßenbeleuchtung
- Bedarfszuweisungsmittel für Photovoltaikanlagen
- Bedarfszuweisungsmittel für den Ersatz kommunaler Kraftfahrzeuge durch e-Fahrzeuge
- Bedarfszuweisungsmittel für Anschlusskosten öffentlicher Gebäude an Nahwärmeanlagen
- Bedarfszuweisungsmittel für Erneuerung der Wärmeversorgung (Kesseltausch)
- Bedarfszuweisungsmittel für Heizungspumpentausch und Heizung Effizienzsteigerung
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)