Umwelt-Gemeinde-Service

LED Straßen­beleuchtung

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Systeme

Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" den Ersatz und die notwendige Verdichtung bestehender Lichtpunkte durch LED Straßenleuchten.

Fördervoraussetzungen

  • Vor Beginn der Planung verpflichtende Schwerpunktberatung der NÖ Energieberatung. NÖ Gemeinden erhalten bei der NÖ Energieberatung pro Jahr 5 Tage kostenfrei.
  • Ist – Zustandserhebung (Qualität, Anzahl und Art der Lichtpunkte)
  • Lichtplanung
  • Erstellung eines Umsetzungskonzeptes mit
    • Berechnung nach EU-NORM EN 13201, Teil 1-4 und ÖNORM O 1051
    • Vollkostenrechnung mit Betrachtungszeitraum 20 Jahre
  • Erstellung eines Anlagenbuches inkl. Überprüfungsbefunde
  • Ordnungsgemäße Abnahme und Anlagenübergabe

Ab 1.1.2021 erhöhte Förderung für "intelligente Straßenbeleuchtung!"

Wird eines der nachstehenden Kriterien erfüllt, erhöht sich der Fördersatz auf 30 % der Kosten, bzw. € 150,- je Lichtpunkt (siehe auch Infoblatt Seite 2).

  • Situative Beleuchtung (Detektierung)
  • Steuerung von Absenkzeiten UND Absenkung auf bis zu 25% Helligkeit in Kombination mit situativer Beleuchtung
  • Online-Plattform für Lichtsteuerung

Kostenlose (max. 5 Tage pro Jahr bei der EBNÖ) Schwerpunkt-Beratung muss VOR der Umsetzung, in jedem Jahr in dem eine ESBZ für die „Intelligente Straßenbeleuchtung“ beantragt wird, in Anspruch genommen werden!

Achtung - nicht förderbare Maßnahmen

  • Leuchtmitteltausch (z.B. Metalldampflampe gegen LED)
  • Umrüstsätze (Austausch des „Innenlebens“ einer Lampe)

Einreichung

  • Einzureichen nach Projektabschluss bis zum 30. September des laufenden Jahres
  • Online Einreichung der Bedarfszuweisung (BZ) Energie-Spar-Gemeinde elektronisch auf der Seite „e-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund
  • Erforderliche Beilagen sind im Infoblatt gelistet.
  • Sollte die online-Einreichung nicht möglich sein, dann kann notfalls die Einreichung per e-mail mit den Beilagen und dem BZ-ESPG-Formular erfolgen

Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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