Photovoltaik für Schule & Kindergarten
Förderung für Photovoltaikanlagen an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Kindergärten.
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde & Gemeindeverband, Schulgemeinde
Förderhöhe: max. 25 % der förderbaren Kosten bei Investition bis € 100.000,-
Annuitätenzuschuss, 7 % für ein fiktives Darlehen auf 15 Jahre bei Investition über € 100.000,-
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: bis zu 3 Jahre NACH Umsetzung bei Investitionskosten < € 100.000,-
VOR Projektbeginn bei Investitionskosten > € 100.000,-
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen (K4)
Martin Fischer
+43 2742 9005 13 229
post.k4@noel.gv.at
Land NÖ
Antragsformular
Neben der Dämmung und der Errichtung von solarthermischen Anlagen fördert das Land NÖ aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds Gemeinden mit bis zu 25 % der Kosten, die Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindergärten.
Förderdetails
- Bei Neubauten darf der Heizwärmebedarf 30 Kilowattstunden (kWh)/m2 und Jahr nicht übersteigen, die Wärmeversorgung muss auf Basis erneuerbarer Energieträger erfolgen.
- Es muss so geplant werden, dass durch bauliche Maßnahmen eine sommerliche Überwärmung ausgeschlossen wird und kein externer Energiebedarf für Kühlzwecke erforderlich ist.
- Bei Gebäudesanierungen muss der Heizwärmebedarf unter 50 kWh/m2 und Jahr liegen, Ausnahmen bei Denkmalschutz und wenn die Sanierung aufgrund der Bauphysik keine besseren Werte erlauben.
- PV-Anlagen und Stromspeicher werden ausschließlich entsprechend dem Eigenbedarf des Objekts gefördert.
- Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen.
- Bei Investitionen von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
- Bei Investition von mehr als 100.000 Euro wird ein Zinszuschuss gewährt.
Weitere Informationen
- Bedarfszuweisungsmittel für Photovoltaikanlagen
- Energieberatung für Gemeinden
- Beratung & Unterstützung zu PV-BürgerInnenbeteiligung
- Bundesförderung Stromspeicher
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)