Umwelt-Gemeinde-Service

Photovoltaik für Schule & Kinder­garten

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für Photovoltaikanlagen an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Kindergärten.

Neben der Dämmung und der Errichtung von solarthermischen Anlagen fördert das Land NÖ aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds Gemeinden mit bis zu 25 % der Kosten, die Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindergärten.

Förderdetails

  • Bei Neubauten darf der Heizwärmebedarf 30 Kilowattstunden (kWh)/m2 und Jahr nicht übersteigen, die Wärmeversorgung muss auf Basis erneuerbarer Energieträger erfolgen.
  • Es muss so geplant werden, dass durch bauliche Maßnahmen eine sommerliche Überwärmung ausgeschlossen wird und kein externer Energiebedarf für Kühlzwecke erforderlich ist.
  • Bei Gebäudesanierungen muss der Heizwärmebedarf unter 50 kWh/m2 und Jahr liegen, Ausnahmen bei Denkmalschutz und wenn die Sanierung aufgrund der Bauphysik keine besseren Werte erlauben.
  • PV-Anlagen und Stromspeicher werden ausschließlich entsprechend dem Eigenbedarf des Objekts gefördert.
  • Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen.
  • Bei Investitionen von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
  • Bei Investition von mehr als 100.000 Euro wird ein Zinszuschuss gewährt.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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