Wärme aus Abwasser
Der Klima- und Energiefonds fördert die Nutzung der Abwärme von Abwässern beispielsweise für Kläranlagenbetreiber und Abwasserverbände.
Short Facts
Fördergegenstand:
- Beauftragung Potentialstudie
- Beauftragung Machbarkeitsstudie
- Rückgewinnung von thermischer Energie aus Abwasser bis 1 MW
FörderwerberIn: sämtliche natürliche und juristische Personen insbesondere Abwasserverbände, Kläranlagenbetreiber, Fernwärmenetzbetreiber, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
Förderhöhe:
- Potentialstudie max. € 5.000,-
- Machbarkeitsstudie max. € 10.000,-
- Rückgewinnung von thermischer Energie aus Abwasser
- max. 30 % der Förderungsbasis plus 20 % Zuschläge für 20 % bei kleinen Unternehmen und Nicht-Wettbewerbsteilnehmer*innen
Laufzeit: Erste Auswahlrunde 1.9.2021, 12:00 Uhr
Zweite Auswahlrunde 28.2.2022, 12:00 Uhr
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht.
Kontakt & Links
KPC Bearbeitungsteam „Energie aus Abwasser“
Bundesförderung für Investitionen in die Planung und Errichtung von Anlagen zur Abwärmenutzung von Abwässern.
Gefördert werden
- Potenzialstudie zur energetischen Nutzung des thermischen Potenzials eines öffentlichen Kanalnetzes
- Machbarkeitsstudien für konkretes Projekt zur energetischen Nutzung des thermischen Potenzials
- Investitionskosten für die Anlage
Förderhöhe
- Potentialstudie: 5.000 Euro
- Machbarkeiststudie: 10.000 Euro
- Investitionskosten für ANlagen bis max. 1 MW
- maximal 1.200 Euro pro eingesparter Tonne/a CO2
- Förderbasis sind Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition
- max. Förderhöhe 30 % der Förderbasis plus Zuschläge von 20 % bei kleinen Unternehmen und Nicht-Wettbewerbsteilnehmer*innen, von 10 % bei mittleren Unternehmen
Förderungsfähige Anlagenteile
- Auskoppelungsanlage mit Wärmetauscher
- Fernwärmeleitungen (Transportleitung ins Nah- bzw. Fernwärmenetz) und Verteilzentrale
- Zentrale und dezentrale Wärmepumpen zur Temperaturanhebung
- Pufferspeicher
- Bauliche Maßnahmen am Kanal und in der Kläranlage
- weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
- Planungskosten für die förderfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 15 % der umwelt-relevanten Investitionskosten anerkannt
Förderdetails
- nformationen zur Förderung von Anlagen zur Wärme-rückgewinnung nach der Kläranlage finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/betriebe/abwaermeaus-kopplung.
- Die Mindestinvestition beträgt 100.000 Euro.
- Die Anlagen sind spätestens bis zum 31.07.2023 fertigzustellen.
- Achtung - Anlagen, die mit fossilen Energieen betrieben werden, sind nicht förderungsfähig.
- Die Kombination mit anderen Förderungen (insbesondere Landeszuschüssen) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Einreichung
- Antragstellung nach der Registrierung online bei der KPC
- Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)