Wärme aus Abwasser
Bundesförderung für Studien zur Wärmenutzung von Abwässern
Short Facts
Förderhöhe:
Potentialstudie max. € 5.000,00
Machbarkeitsstudie max. € 10.000,00
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
Dritte Auswahlrunde: 28.02.2024, jeweils 12:00 Uhr
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Bearbeitungsteam „Energie aus Abwasser“
Der österreichische Klima- und Energiefonds unterstützt Studien zur Gewinnung thermischer Energie aus Abwasser im öffentlichen Kanal und aus Prozessen der Kläranlage.
Gefördert werden
- Potenzialstudie zur energetischen Nutzung des thermischen Potenzials eines öffentlichen Kanalnetzes
- Machbarkeitsstudien für konkretes Projekt zur energetischen Nutzung des thermischen Potenzials
FörderwerberIn
Sämtliche natürliche und juristische Personen insbesondere Abwasserverbände, Kläranlagenbetreiber, Fernwärmenetzbetreiber, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit.
Förderhöhe
- Potentialstudie: max. 5.000 Euro
- Machbarkeitsstudie: max. 10.000 Euro
Jeweils max. 50 % der anerkannten Nettokosten bei Wettbewerbsteilnehmer*innen bzw. 70 % der ankerkennbaren Nettokosten bei Nicht-Wettbewerbsteilnehmer*innen.
Förderdetails
- Einreicher*innen müssen glaubhaft machen, dass anschließend ein Investitionsprojekt umgesetzt werden kann.
- Machbarkeitsstudien müssen bis spätestens nach 12 Monaten ab Genehmigung der Förderung fertiggestellt sein.
- Anlagen, die mit fossiler Energie betrieben werden, sind nicht förderungsfähig.
- Die Kombination mit anderen Bundesförderungen (z.B. Investitionsförderung der Umweltförderung im Inland) ist ausgeschlossen.
- Förderungsmöglichkeit für Investitionsprojekte zur energetischen Nutzung des thermischen Potenzials aus dem öffenltichen Kanal siehe unter: Abwärmeauskopplung und Verteilnetze | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
- Förderungsmöglichkeit für Investitionsprojekt zur Nutzung der Abwasserwärme der Kläranlage siehe unter: Abwasserentsorgung | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Einreichung
- Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht.
- Antragstellung online bei der KPC
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)