Umwelt-Gemeinde-Service

Ländliche Innovationssysteme

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für regionale Kooperationen zur Umsetzung innovativer Projekte in ländlichen Regionen

Fördergeber ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML). Die Förderung ist die Maßnahme 77-03 aus dem GAP-Strategieplans Österreich (2023-2027) und wird 'Ländliche Innovationssysteme' bezeichnet. Die Fördermaßnahme soll ländliche Innovationssysteme in den unterschiedlichen Phasen - regionale Ideenfindung und Weiterentwicklung sowie Aufbau/Koordination und Umsetzung - unterstützen. 

Gefördert werden

  • Regionaler Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess
    Konzeption, Organisation und Durchführung von innovativen regionalen Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozessen inkl. Projektskizze und Aktionplan; Laufzeit max. 1 Jahr, Kooperation von mind. 2 Akteurinnen und Akteuren
  • Ländliches Unterstützungsnetzwerk (LIN)
    Förderung regional verankerter multifunktioneller Innovationsunterstützungsnetzwerke (LINs) für die Kooperation in ländlichen Regionen zur Vorbereitung und Durchführung von innovativen Projekten; Laufzeit max. 3 Jahre (+ Verlängerungsmöglichkeit mit Neuantrag), Kooperation von mind. 2 Akteurinnen und Akteuren
  • Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP)
    Umsetzung ländlicher Innovationspartnerschaften (LIPs), um die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren zu verbessern und neuartige Lösungen entlang der Wertschöpfungskette vorzugsweise branchenübergreifend zu entwickeln (Laufzeit max. 2 Jahre), Kooperation von mind. 3 Akteurinnen und Akteuren - davon mind. 1 KMU

FörderwerberIn

  • Gemeinde als Kooperationspartnerin
  • Juristische Personen
  • Personenvereinigungen, Zusammenschlüsse von natürlichen und/oder juristischen Personen als Personenvereinigung bzw. eingetragenen Personengesellschaften (mind. 2 Akteurinnen bzw. Akteure)

Förderhöhe

  • Regionaler Ideenfindungs- und Weiterbildungsprozess inkl. Projektskizze (Sach- und Personalkosten):
    • max. 15.000 Euro
    • Aktionsplan (VKO-Pauschale): 10.000 Euro
    • Gesamt max. 25.000,00 Euro, Fördersatz max. 100 %
  • Ländliches Innovationsunterstützungsnetzwerk (LIN)
    • VKO-Pauschlale: 70.000 Euro pro Jahr für max. ein Vollzeitäquivalent VZÄ + 35 % Restkostenpauschale: 24.500 Euro pro Jahr (in Summe 94.500 Euro pro Jahr), 283.500 Euro für 3 Jahre; Fördersatz 100 %
    • Alternativ: Sachkosten für externe Expertise in der Höhe von max. 25.000 Euro pro Jahr; gesamt max. 75.000 Euro für 3 Jahre, Fördersatz 100 %
       
  • Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP)
    • max. 350.000 Euro
    • Sach- und Personalkosten sowie Investitionskosten im untergeordneten Ausmaß von max. 20 %
    • Fördersatz: Sach- und Personalkosten 100 %, Investitionen 65 %

Förderdetails

  • Das Förderprojekt wird im ländlichen Gebiet umgesetzt. Definition ländliches Gebiet (siehe Merkblatt auf Seite 8 zur Fördermaßnahme): maximale Einwohnerinnen und Einwohnergröße bis 30.000 pro Gemeinde
  • Neuartigkeit: neue Form der Zusammenarbeit oder Aufnahme einer neuen Tätigkeit bei bestehender Form der Zusammenarbeit.
  • Eine Einreichung von Kleinregionen, KEM- und KLAR-Regionen ist möglich, sofern eine Doppelförderung (wenn z.B. Ideenfindungs- und Weiterentwicklunsgprozess bereits durchgeführt, daher Einreichung ab LIN möglich) ausgeschlossen werden kann. Und es muss sich entweder um eine neue Kooperation handeln oder ume eine bereits bestehende, die eine neue Tätigkeit im Rahmen des LIN aufnimmt (siehe oben)
  • Beispiele zu Organisationsformen für ein LIN: Verein, Genossenschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
  • Weitere Fördervoraussetzungen zur jeweiligen Maßnahme/Modul siehe Merkblatt.

Einreichung

  • online - vor Projektbeginn: Förderanträge können laufend über die Plattform https://www.eama.at auf der Digitalen Förderplattform (DFP) bei der AgrarMarkt Austria (AMA) eingereicht werden. Für die Einreichung ist eine Registrierung auf der Plattform erforderlich. Dafür unbedingt Zeit einplanen.
  • Geblocktes Auswahlverfahren mit Stichtagen, siehe auf der Website der FFG.
  • Die Auswahl nach Kriterien, eine Reihung wird vorgenommen. Jury besteht aus Ministerium, Expertinnen und Experten der Wissenschaft und Regionen und der Länderkonferenz. 

Weitere Informationen

EK

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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