Umwelt-Gemeinde-Service

klimafitte Wälder

Symbol Fördergeber Bund

Förderung des österreichischen Waldfonds für waldwirtschaftliche Maßnahmen

Die Förderung beruht auf der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus gemäß dem 2020 beschlossenem österreichischem Waldfondsgesetz. Der Waldfonds wurde 2020 mit  350 Millionen Euro dotiert und umfasst 10 verschiedene Maßnahmen. Im November 2023 erfolgte eine Aufstockung um 100 Millionen Euro. Für die Maßnahme Nr. 2 'klimafitte Wälder' stehen zu den ursprünglich 28 Millionen Euro nocht weiter 8 Mio Euro zur Verfügung mit den Zielen Entwicklung klimafitter Wälder, Stärkung der Biodiversität und Schaffung von stabilen Mischbeständen unter bestmöglicher Beachtung der natürlichen Waldgesellschaft sowie Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes.

Gefördert werden

Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder unter Beachtung der natürlichen Waldgesellschaften und stabiler Mischbestände sowie Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes.

  • Waldpflegemaßnahmen wie beispielsweise Waldrandpflege, Verjüngungseinleitung, Mulchen als Bodenvorbereitung in Kombination mit einer geförderten Aufforstung mit Schwerpunkt Eiche (heimische Eichenarten) oder in Kombination mit einer geförderten Aufforstung, wenn der Vorbestand mit Götterbaum/Robinie dominiert wurde.
  • Maßnahmen gegen Wildschäden wie beispielsweise Zäune in Kombination mit geförderten Aufforstungen oder in Kombination mit Naturverjüngung (Schwerpunkt Weißtanne/heimische Eichenarten).
  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes wie beispielweise Ernte von Samenbäumen, Qualitätssicherung Samenplantagen, Spezialgeräte Forstpflanzenproduktion

FörderwerberInnen

  • Gemeinde, Gemeindeverband, Körperschaft öffentlichen Rechts
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Waldbesitzervereinigungen, Agrargemeinschaften und Zusammenschlüsse der Förderwerber

Hinweis: Förderwerber brauchen eine AMA Betriebs- oder Klientennummer!
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die noch keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) haben, erhalten diese im Wege der zuständigen Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Nach Erhalt der LFBIS-Nummer können Sie sich bei der Agrarmarkt Austria - eAMA - registrieren lassen.

Alle anderen Förderwerber müssen eine Klientennummer mit dem Formular „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“ durch Übermittlung an std@ama.gv.at beantragen. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.

Förderhöhe

  • Einmaliger Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten, einschließlich projektbezogener Personalkosten,  im Ausmaß von 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutz- oder Wohlfahrtsfunktion und 60 % auf allen anderen Waldflächen
  • Für Anschaffung von Spezialgeräten 30 %
  • Für Aktivitäten der Forstgenetik 90 %

Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen.

Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen:
unter € 10.000 Nettokosten 2 Auskünfte/Angebote; 3 Angebote/Auskünfte bei mehr als € 10.000 Nettokosten

Förderdetails

  • mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren.
  • In Natura 2000 Gebieten werden keine Gastbaumarten gefördert
  • keine Genehmigung für Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln
  • Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung durch Vorlage eines Waldbewirtschaftungsplanes oder einem gleichwertigen Instrument.
  • Beratungsprotokoll als Projektbeschreibung und Lageplan sind dem Antrag beizugeben
  • Erfolgt die Abrechnung der Förderungsgegenstände nicht nach Standardkosten, so sind die anfallenden Holzerlöse dem Förderungsausmaß gegenzurechnen.
  • Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre (Laufzeit gilt ab Umsetzungsstart des Waldfonds; Projektlaufzeiten werden gegen Ende der Umsetzungsfrist dementsprechend kürzer)

Tipp

Es wird empfohlen, eine Beratung durch den Forstberater der zuständigen Bezirksforstinspektion bzw. Bezirksbauernkammer in Anspruch zu nehmen. Auf Basis der Beratung ist eine vollständige Antragstellung online möglich.

Einreichung

  • oline, Vor Umsetzung
  • Nach Beratung und mit AMA-Klienten- oder -Betriebsnummer

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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