Umwelt-Gemeinde-Service

Umgestaltung Kleingewässer - LAFO

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für naturnahe Umgestaltung bestehender Kleingewässer

Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Gewässer auch die naturnahe Umgestaltung bestehender Kleingewässer im öffentlichen Interesse. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2020.

Gefördert werden

Kosten für Beratung, Planung und Investitionen für 

  • Naturnahe Umgestaltung bestehender Kleingewässer wie beispielsweise Löschteiche, Eisteiche, Schwemmen.
  • ökologischen Maßnahmen
  • wasserbauliche Maßnahmen nur im erforderlichen Ausmaß wie beispielsweise
    Umgestaltung von Ufermauern und Uferbefestigungen, Sanierung von Zu- und Ablaufbauwerken, Abdichtungsmaßnahmen mit Lehm oder Folie

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gemeindeverband
  • Gemeinnütziger Verein

Für die Erhaltung und den rechtlichen Bestand der Anlage zuständig.

Förderhöhe

  • Erstberatung 100% 
  • bis zu 50% für Projektierung, bauliche Umsetzung (Firmen & Eigenleistungen) sowie Bepflanzungsmaßnahmen 

Förderdetails

  • mindestens 30% der Uferlinie naturnahe gestaltet
  • öffentliches Interesse muss gegeben sein
  • eine ökologische Verbesserung des bestehenden Kleingewässers muss erzielt werden
  • Abpufferung des Wasserkörpers gegen benachbarte intensiv bewirtschafteter Grundstücke oder Verkehrsflächen
  • nicht förderbar sind Instandsetzungsmaßnahmen ohne ökologische Verbesserungen sowie technische Einrichtungen für die Wasserqualität (z.B. Umwälz-, Filteranlagen) und Umgebungsgestaltung (Tische, Bänke....)
  • keine Förderung für Fischteiche sowie Hochwasserschutzprojekte
  • Aus sicherheitstechnischen Gründen erforderliche Einfriedungen werden bis max. 10% der förderbaren Summe berücksichtigt.
  • Öffentliche Zugänglichkeit im Sinne einer Umweltbildung muss gewährleistet sein.
  • Förderbar sind nur Maßnahmen für die keine rechtlichen Verpflichtungen bestehen
  • Bepflanzung nur mit standortgerechten und in der Region heimischen Gehölzen.
  • Erhaltungsverpflichtung auf Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung - mindestens jedoch 20 Jahre.
  • Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen, Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse sind der Förderstelle bekannt zu geben.
  • Eigenleistungen können nach vorheriger Absprache und Vorlage nachvollziehbarer Belege anerkannt werden.
  • Beginnend ab Förderzusage ist das bewilligte Projekt innerhalb von 2 Jahren umzusetzen. Bei Nichteinhaltung dieses Termins erlischt die Förderzusage.

Einreichung

  • Vor Projektbeginn bei der LAFO-Geschäftsstelle (LF3) - Projekttyp Gewässer. Einreichung, Bearbeitung, Evaluierung und Erledigung der Förderansuchen erfolgt bei der LAFO Geschäftsstelle.
  • Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
  • Die fachliche Beurteilung und Abwicklung der Förderansuchen erfolgt durch die Abteilung Wasserbau.
  • Eine Erstberatung vor Ort durch eine ökologische Fachkraft und einen Vertreter der Förderstelle muss vor Beginn einer Projektierung erfolgen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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