Umwelt-Gemeinde-Service

Förderung Schulen und Kindergärten

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung von Neubau und Erweiterung von Kindergärten und Schulen sowie energietechnische Maßnahmen

Das Land NÖ fördert im Rahmen des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 Bauvorhaben und energietechnische Maßnahmen sowie Anschaffungen für Schulen- und Kindergärten. Im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive wurden vom Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds neue Förderrichtlinien beschlossen, welche mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten sind (höhere Förderung möglich).

Gefördert werden

  • Sanierung, Neubau und Erweiterung von Gebäuden
  • Ankauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Errichtung von Schulsportanlagen und Kindergartenspielplätzen
  • Energieteschnische Maßnahmen
  • Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände (z.B. EDV, Smartboards, Möbel, etc.)
  • Klimatechnische Maßnahmen (begrüntes Dach, begrünte Fassade)
  • künstlerische Ausgestaltung und 
  • Anschaffung von Schul- und Kindergartenbussen

FörderwerberIn

Gemeinde, Gemeindeverband 

  • als gesetzliche Erhalter von öffentlichen Schulen und Kindergärten sowie allgemeinbildenden Pflichtschulen
  • als Betreiber einer Musikschule
  • als Errichter einer Tagesbetreuungseinrichtung oder Hort
  • Betreiber oder Mitbetreiber einer mit einer öffentlichen Pflichtschule oder Kindergarten zusammenhängenden gemeinnützigen Erwachsenenbildung

Förderhöhe

  • Bei Bauvorhaben von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss von 25 % der anerkennbaren Kosten gewährt.
  • Bei Bauvorhaben von mehr als 100.000 Euro wird ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 7 % für ein fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt.
  • Um im Rahmen der Kinderbetreuungsoffenisve die erforderlichen Neu- und Zubauten von Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, werden Gemeinden und Gemeindeverbänden unter bestimmten Voraussetzungen höhere Förderungen gewährt: Investitionen unter 100.000,00 ein Direktzuschuss aus 45 %. Über 100.000,00 ein Annuitätenzuschuss von 7 % für ein fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren.

Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen, bei der EDV-Ausstattung 2.500,00. 

Förderdetails

  • Voraussetzung für eine Förderung ist eine Bedarfsfeststellung des Schul- und Kindergartenfonds - Kontaktaufnahme mit der Abteilung Schulen.
  • Für die die positive Beurteilung und Plangenehmigung sind die Anforderungen für den Bau von Schulen und Kindergärten bzw. Mindestraumprogramme (siehe Richtlinie - Anlage A) zu berücksichtigen.
  • Zudem ist bei Bauvorhaben das Pflichtenheft Energieeffizienz für NÖ Landesgebäude einzuhalten.
  • Bei Investitionen über 100.000,00 (Zubau, Neubau) ist dem Ansuchen ein Kooperations- und Zentrumscheck beizulegen.
  • Zusätzliche Kosten für klimatechnische Maßnahmen (begrüntes Dach, begrünte Fassaden) können nach Fertigstellung anerkannt und gefördert werden (getrennte Abrechnung).
  • nicht förderbar sind Privatschulen

Einreichung

  • bei Vorhaben unter € 100.000,00 nach der Umsetzung bzw. Anschaffung
  • bei Vorhaben über € 100.000,00 und bei Ankauf von Gebäuden vor Baubeginn bzw. vor Ankauf
  • Für das Ansuchen sind die Formulare unter NÖ Schul- und Kindergartenfonds im Downloadbereich zu verwenden.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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