Umwelt-Gemeinde-Service

Sanierungsbonus Mehrgeschoßiger Wohnbau

Symbol Fördergeber Bund

Förderung einer umfassenden Sanierung im mehrgeschoßigem Wohnbau 

Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI).

Gefördert werden

Maßnahmen, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren: 
Umfassende thermische Sanierung von Gebäuden, die älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) und vor der Sanierung mindestens 3 getrennt begehbaren Wohneinheiten beinhalten.

Die umfassende thermische Sanierung kann nach 2 Standards erfolgen:

  • klimaaktiv Standard
  • guter Standard

 Förderbar sind Material, Montage und Planung:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Dachbegrünung (extensiv und intensiv) - in Ortskernen
  • Fassadenbegrünung (bodengebundene und fassadengebundene) - in Ortskernen
  • Entsiegelung von KFZ-Stellplätzen in Kombination mit einer Dach- oder Fassadenbegrünung

Hinweis: Fenstertausch als Einzelmaßnahme - dafür können nur Privatpersonen (Wohnungseintümer/-mieter) einen Anrag stellen, sofern diese die Kosten der Sanierung tragen - die Details dazu finden Sie nicht in diesem Beitrag sondern nur im KPC-Informationsblatt ab Seite 6.

Förderhöhe

max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss bzw. pauschal:

  • 200 Euro/m² Umfassende Sanierung guter Standard
  • 350 Euro/m² Umfassende Sanierung guter Standard mit NAWARO (Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bei mindestens 25% aller gedämmten Flächen)
  • 300 Euro/m² Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard
  • 525 Euro/m² Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard mit NAWARO (Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bei mindestens 25% aller gedämmten Flächen)
  • 200 Euro/m² fassadengebundene Begrünungen
  • 100 Euro/m² bodengebundene Begrünungen
  • 25 Euro/m² begrünte Dachfläche
  • 300 Euro/entsiegeltem Stellplatz (in Kombination mit einer Begrünung)

Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen berechnet und ausbezahlt.

Förderdetails

  • Die überwiegende Wohnnutzung des Gebäudes (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche) ist Voraussetzung für diese Förderschiene.
  • klima-aktiv und guter Standard sind mit Kennwerten definiert - siehe Grenzwerttabelle KPC
  • Der Nachweis für die Ausgangslage und die Erreichung der Standards ist im Formular 'Technische Details Energieausweis' von einer Person, die zur Erstellung eines Energieauseises befugt ist, zu bestätigen. 
  • Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden Reduktion der HWB um mindestens 25 % zu reduzieren - Bestätigung und Abstimmung mit Bundesdenkmalamt erforderlich. Zusätzlich muß die Reduktion des Standortklima-HWB zumindest 20 % betragen.
  • Fassaden- und Dachbegrünungen werden nur im Ortskern gefördert - entweder gemeinsam mit einer umfassenden Sanierung oder als Einzelmaßnahme, wenn das Gebäude bereits klimaaktiv oder gutem Standard entspricht. Bei Einzelmaßnahme Gebäudebegrünung muss das Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro sein.
  • Ob sich das Gebäude im Ortskern befindet, muss im Rahmen der Antragstellung mittels Bestätigung der Gemeinde nachgewiesen werden.
  • Unterliegt der Antragsteller den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten. Entsprechende Nachweise und Unterlagen (auch für Direktverfahren) sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen.
  • Verbindliche Bestätigung über die projektgemäße Umsetzung der thermischen Sanierung entsprechend der vorgelegten Energieausweise ist im Zuge der Endabrechnung erforderlich.
  • Im Falle der Begrünung ist zu prüfen, ob eine Koppelnutzung mit Photovoltaik bzw. Solarthermie im Bereich der Dach- und Fassadenbegrünung möglich ist.
  • Die Inanspruchnahme einer Landesförderung ist bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze (30 % für Großunternehmen, 40 % mittlere Unternehmen, 50 % KU)
  • Bei der Antragstellung sind die Maßnahmen und Kosten anzugeben.
  • Die bautechnischen Vorschriften des Bundeslandes sind einzuhalten.
  • Zubauten, Hauserweiterungen, Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen, Neubauten sind nicht förderfähig
  • Im Rahmen des „Sanierungsbonus 2023/2024“ kann pro Kalenderjahr und pro Wohnobjekt nur ein Förderungsantrag gestellt werden

Tipp

Projekte, die von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit durchgeführt werden, können die Förderungen als Betrieb beantragen. 

Gebäude die vor Sanierung weniger als 3 getrennt begehbare Wohneinhaiten aufweisen können im Rahmen des Sanierungsbonus für Private Ein- und Zweifamlienhäuser beantragen.

Einreichung

  • Antragstellung vor Bestellung/Auftrag
  • online bei der KPC

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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