Umwelt-Gemeinde-Service

Sanierungsbonus Mehrgeschoßiger Wohnbau

Symbol Fördergeber Bund

Förderung einer umfassenden Sanierung im mehrgeschoßigem Wohnbau 

Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI).

Gefördert wird

Thermische Sanierung von Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Es werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) reduzieren. Förderbar sind Material, Montage und Planung:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Dach- und Fassadenbegrünungen
  • Entsiegelung von KFZ-Stellplätzen in Kombination mit einer Dach- oder Fassadebegrünung

Förderhöhe

Abschnitt A - Umfassende Sanierung

max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss bzw. pauschal:

  • € 100/m² Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard
  • € 175/m² Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard mit NAWARO
    Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
  • € 200/m² fassadengebundene Begrünungen
  • € 100/m² bodengebundene Begrünungen
  • € 25 Euro/m² begrünte Dachfläche
  • € 300,00/entsiegeltem Stellplatz 

Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen berechnet und ausbezahlt.

Förderdetails

  • Bei der umfassenden Sanierung klimaaktiv Standard darf ein bestimmter Heizwärmebedarf (HWB) nicht überschritten werden. Die Förderungsbedingungen für den klimaaktiv Standard sind im Infoblatt angeführt. Die Reduktion des HWB ist im Formular 'Technische Details Energieausweis' von einer Person, die zur Erstellung eines Energieauseises befugt ist, zu bestätigen. 
  • Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden Reduktion der HWB um mindestens 25 % zu reduzieren - Bestätigung und Abstimmung mit Bundesdenkmalamt erforderlich.
  • Die überwiegende Wohnnutzung des Gebäudes (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche) ist Voraussetzung.
  • Fassaden- und Dachbegrünungen werden gemensam mit einer umfassenden Sanierung an Gebäuden im Ortskern gefördert. Als Einzelmaßnahme nur möglich wenn das Gebäude bereits klimaaktiv Standard entspricht.
  • Ob sich das Gebäude im Ortskern befindet, muss im Rahmen der Antragstellung mittels Bestätigung der Gemeinde nachgewiesen werden.
  • Unterliegt der Antragsteller den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten. Entsprechende Nachweise und Unterlagen (auch für Direktverfahren) sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen.
  • Verbindliche Bestätigung über die projektgemäße Umsetzung der thermischen Sanierung entsprechend der vorgelegten Energieausweise ist im Zuge der Endabrechnung erforderlich.
  • Im Falle der Begrünung ist zu prüfen, ob eine Koppelnutzung mit Photovoltaik bzw. Solarthermie im Bereich der Dach- und Fassadenbegrünung möglich ist.
  • Die Inanspruchnahme einer Landesförderung ist bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze möglich.
  • Bei der Antragstellung sind die Maßnahmen und Kosten anzugeben.
  • Die bautechnischen Vorschriften des Bundeslandes sind einzuhalten.

Tipp

Projekte, die von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit durchgeführt werden, können die Förderungen als Betrieb beantragen. 

Einreichung

Antragstellung vor Bestellung/Auftrag online bei der KPC

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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