Umwelt-Gemeinde-Service

Kleine Rück­­halte­­maßnahmen

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung zum Schutz vor Erosion

ACHTUNG: Voraussichtlich im April 2024 startet mit ähnlichen Bedingungen die Förderung über die neue Sonderrichtlinie Ländliche Entwicklung (SRL LE PRojkete 2023-2027) unter Maßnahme 73-06.

Derzeit keine Einreichungen möglich! Vorabklärungen von Projektvorhaben jederzeit möglich.

Förderung auf Grundlage des Österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 durch die Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung (SRL LE Projektförderungen) unter der Vorhabensarten (VHA) 7.6.4 - Fördergegenstand (FG) 23.2.3 - Ziffer 2.

Gefördert werden

Investitionen in Kleinmaßnahmen zur Verbesserung des Flächen- und Muldenrückhalts für Wasser und Sedimente bis 10.000 m³ Retentionsvolumen. Beispielsweise kleinere Rückhaltebecken mit Zu- und Ableitungen inklusive Grunderwerb.

Ziel der Förderung ist der Schutz von Siedlungsbereichen und Infrastruktur im ländlichen Raum, insbesondere vor Überflutungen und Sedimentablagerungen durch Hangwässer.

FörderwerberIn

  • Gemeinde
  • Gemeindeverband
  • Zusammenschlüsse land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Agrargemeinschaft, Wassergenossenschaft, Wasserverband, Körperschaft öffentlichen Rechts im Bereich der Forstwirtschaft, Waldbesitzervereinigung.

Förderhöhe

  • Für Gemeinden beträgt die Förderhöhe etwa 80 %, der Eigenanteil also etwa 20 %.
  • Die Förderung enthält als EU-Förderung Bundes- und Landesanteile.

Kostenfreies Beratungsangebot

Wenn Sie Stellen in Ihrem Gemeindegebiet kennen, wo der Regen Spuren in Form von Rinnen oder Schlammablagerungen hinterlässt, dann nützen Sie das kostenfreie Beratungsangebot des Landes NÖ in Kooperation mit der NÖ Landeslandwirtschaftskammer. Gemeinden erhalten eine individuelle Beratung bei den Fachexpertinnen und Fachexperten aus dem Bereich Landwirtschaft und Wasserbau. Gemeinsam mit der Gemeinde analysieren diese die Problembereiche und zeigen mögliche Maßnahmen zur Problemlösung auf. Bei Bedarf können auch VertreterInnen der Wildbach- und Lawinenverbauung oder der Agrarbezirksbehörde beigezogen werden.

Tipp

In der "Gefahrenhinweiskarte Hangwasser" sind Tiefenlinien im Gelände dargestellt, die auf Fließwege für den Abfluss von Hangwässern hinweisen. In Verbindung mit örtlichen Kenntnissen können so für bestehende Siedlungen mögliche Gefährdungen abgeschätzt werden. Ebenso können kritische Bereiche für neue Baulandwidmungen erkannt werden. Zu finden im NÖ-Atlas.

Einreichung

  • Vor Umsetzung bzw. Investitionsbeginn
  • online über die DFP Plattform von e-Ama
  • mit vorhandener Klientenummer der e-Ama und der ID-Austria des Bürgermeisters/Bevollmächtigen
  • Erstregistrierung Klient e-Ama erforderlich, wenn die Gemeinde noch keine Klientennummer e-Ama hat

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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