Kleine Rückhaltemaßnahmen
Förderung zum Schutz vor Erosion
Short Facts
Förderhöhe: Für Gemeinden ca. 80 %
Laufzeit: bis 2023
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Nutzen Sie bei Rinnenbildung und Erosionserscheinungen das kostenfreie Beratungsangebot
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Wasserbau (WA3)
Industrieviertel: DI Robert Nock
+43 2622 9025 10706
robert.nock@noel.gv.at
Mostviertel: Dipl. Ing. Thomas Krassnitzer
+43 2742 9005 14869
thomas.krassnitzer@noel.gv.at
Waldviertel: DI Alfred Kahrer
+43 2982 9025 10451
alfred.kahrer@noel.gv.at
Weinviertel: DI Werner Rubey
+43 2572 9025 10660
werner.rubey@noel.gv.at
Landwirtschaftlicher Wasserbau: DI Werner Jester
+43 2742 9005 14316
Werner.jester@noel.gv.at
Förderwebsite
kostenfreies Beratungsangebot
Förderung auf Grundlage des Österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 durch die Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung (SRL LE Projektförderungen) unter der Vorhabensarten (VHA) 7.6.4 - Fördergegenstand (FG) 23.2.3 - Ziffer 2.
Gefördert werden
Investitionen in Kleinmaßnahmen zur Verbesserung des Flächen- und Muldenrückhalts für Wasser und Sedimente bis 10.000 m³ Retentionsvolumen. Beispielsweise kleinere Rückhaltebecken mit Zu- und Ableitungen inklusive Grunderwerb.
Ziel der Förderung ist der Schutz von Siedlungsbereichen und Infrastruktur im ländlichen Raum, insbesondere vor Überflutungen und Sedimentablagerungen durch Hangwässer.
FörderwerberIn
- Gemeinde
- Gemeindeverband
- Zusammenschlüsse land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Agrargemeinschaft, Wassergenossenschaft, Wasserverband, Körperschaft öffentlichen Rechts im Bereich der Forstwirtschaft, Waldbesitzervereinigung.
Förderhöhe
- Für Gemeinden beträgt die Förderhöhe etwa 80 %, der Eigenanteil also etwa 20 %.
- Die Förderung enthält als EU-Förderung Bundes- und Landesanteile.
Kostenfreies Beratungsangebot
Wenn Sie Stellen in Ihrem Gemeindegebiet kennen, wo der Regen Spuren in Form von Rinnen oder Schlammablagerungen hinterlässt, dann nützen Sie das kostenfreie Beratungsangebot des Landes NÖ in Kooperation mit der NÖ Landeslandwirtschaftskammer. Gemeinden erhalten eine individuelle Beratung bei den Fachexpertinnen und Fachexperten aus dem Bereich Landwirtschaft und Wasserbau. Gemeinsam mit der Gemeinde analysieren diese die Problembereiche und zeigen mögliche Maßnahmen zur Problemlösung auf. Bei Bedarf können auch VertreterInnen der Wildbach- und Lawinenverbauung oder der Agrarbezirksbehörde beigezogen werden.
Tipp
In der "Gefahrenhinweiskarte Hangwasser" sind Tiefenlinien im Gelände dargestellt, die auf Fließwege für den Abfluss von Hangwässern hinweisen. In Verbindung mit örtlichen Kenntnissen können so für bestehende Siedlungen mögliche Gefährdungen abgeschätzt werden. Ebenso können kritische Bereiche für neue Baulandwidmungen erkannt werden. Zu finden im NÖ-Atlas.
Einreichung
- Vor Umsetzung bzw. Investitionsbeginn einreichen.
- Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen an die Abteilung Wasserbau bzw. an die zuständige Regionalstelle der Abteilung Wasserbau.
- Es können laufend Anträge gestellt werden. Die vollständig eingelangten Anträge werden in regelmäßig wiederkehrenden Auswahlverfahren beurteilt. Die nächsten Stichtage für die Auswahlverfahren erhalten Sie beim angegebenen Kontakt bzw. werden diese online veröffentlicht.
- Die Sonderrichtlinie (SRL) zur Umsetzung von Projektmaßnahmen läuft im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung (LE) 2014-2020 und ist aufgrund des Starts der Förderung nach 2014 voraussichtlich bis 2022 offen für Einreichungen.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)