Umwelt-Gemeinde-Service

Ökomanagement - Beratungen

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung von Beratungsleistungen für Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie zum Umwelt- und Klimaschutz.

Externe Beratungsleistungen sind über das Ökomanagement NÖ für Non-Profit Organisationen förderbar. So zum Beispiel Planungen, Konzepterstellung und Ausschreibungen für messbare Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Umwelt- und Klimaschutz, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. 

Fördersystematik

Das Modell Ökomanagement NÖ basiert auf individueller Beratung auf 3 Ebenen, die thematische Zuordnung erfolgt zu definierten Modulen:

  1. Pionier – Machen Sie den Anfang: Durchführung von Aktivitäten und Einzelmaßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.

  2. Profi – Gehen Sie es mit Konzept an: Erstellung von umfassenden Konzepten für Umwelt- und Klimaschutzaktivitäten und systematisiertes Vorgehen zur Umsetzung von umwelt- und klimarelevanten Projekten in folgenden Bereichen: Energie, Verkehr, Wasser, Abfall, Luft, Lärm oder Ressourcen

  3. Champion – Setzen Sie auf System: Einführung oder Weiterführung  von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und/oder EMAS sowie umwelt- und klimarelevante Beratungen für zertifizierte Organisationen

Förderdetails

  • Je nach Beratungsthema (Modul) und Ebene gibt es unterschiedliche maximal förderbare Tage. Wenn die Beratung für mehrere Themen zu einem höheren Umfang an Tagen erfolgt, werden nicht mehr als 4 Tage bei Pionier, 10 Tage bei Profi und 20 Tage bei Champion gefördert.
  • Gemeinden und Schulen erhalten Förderung für die Beratung bis max. 75% des Höchsttagessatzes, alle anderen NON-Profit Organisationen max. 50%.
  • Gemeinden erhalten über die Energieberatung NÖ zu 100% geförderte Ökomanagment-Beratung als Einstiegsberatung.
  • Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zur Umsetzung von messbaren Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, welche über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
  • Energieeffizienzmaßnahmen werden zur Gänze der Umweltförderung im Inland angerechnet.
  • Die Fördermittel sind beschränkt, Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet.

Themen und Beratungstage für NÖ Gemeinden

Ökomanagement mit vorheriger Energieberatung NÖ

  • Gebäude: EBNÖ max. 3 Tage; Ökomanagement Rest auf 10 Tage
  • e-Mobilität: EBNÖ 0,5 Tage; Ökomanagement 2 Tage
  • Energie allgemein, Straßenbeleuchtung, PV: 1-2 Tage, Ökomanagement Rest auf 6 Tage

Ökomanagement ohne vorheriger Energieberatung NÖ

  • Gebäude: 10 Tage
  • e-Mobilität: 2 Tage
  • Energie allgemein, Straßenbeleuchtung, PV: 6 Tage

Weitere Ökomanagment-Themen finden Sie im Infoblatt.

Förderablauf

  1. Auswahl BeraterIn: Auswahl eines qualifizierten Beraters/einer qualifizierten Beraterin aus dem BeraterInnenpool von Ökomanagement NÖ
  2. Auswahl Ebene: Eine Teilnahme erfolgt abhängig von Beratungsumfang und Modul in der Ebene Pionier, Profi oder Champion.
  3. Teilnahmeantrag Online: Der Teilnahmeantrag ist online zu stellen.
  4. Teilnahmebestätigung: Sie erhalten vom Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) eine schriftliche Bestätigung über Ihre Teilnahme an Ökomanagement NÖ standardmäßig per e-Mail.
  5. Durchführung der Beratung: Mit der Umsetzung darf erst nach dem Einlangen der Teilnahmebestätigung begonnen werden.
  6. Auszahlungsansuchen Online: Das Auszahlungsansuchen ist online zu stellen. Der/die BeraterIn legt Ihnen eine Rechnung über die gesamten geleisteten Beratungstage und übermittelt Ihnen die zur Abrechnung erforderlichen Beilagen aus der Maßnahmendatenbank.
  7. Maßnahmenabfrage: Sie werden von einem Vertreter, einer Vertreterin von Ökomanagement NÖ zur Abfrage der realisierten Maßnahmen kontaktiert und zur Überprüfung gegebenenfalls persönlich aufgesucht. Sie stellen Ökomanagement NÖ die notwendigen Daten für die Erfassung der relevanten Effekte für Umwelt, Klima und der realisierten Maßnahmen zur Verfügung, welche von Ökomanagement NÖ in die Maßnahmendatenbank eingetragen werden.
  8. Nochmalige Teilnahme: Ein neuer Teilnahmeantrag kann einmal pro Kalenderjahr, ggf. aber erst nach Abschluss der vorhergehenden Teilnahme und Abfrage der diesbezüglich realisierten Maßnahmen bewilligt werden. Abweichende Sonderfälle sind mit der Förderstelle abzuklären.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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