Ökomanagement - Beratungen
Förderung von Beratungsleistungen für Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie zum Umwelt- und Klimaschutz.
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gebietskörperschaft, Verein, Non Profit Organisation
Fördergegenstand: Zuschuss zu Beratungskosten
Förderhöhe: Potenzialanalyse - Energieberatung für Gemeinden max. 100 %,
max. 75 % bzw. max. 50 % bezogen auf den Höchsttagessatzes von € 720,- exkl. MwSt (bei nicht Vorsteuer abzugsberechtigten Organisationen € 864,- inkl. MwSt.)
Laufzeit: unbegrenzt
Einreichzeitpunkt: vor Projektbeginn, Beratung nach Erhalt der Teilnahmebestätigung
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) Ökomanagement Infoline
+43 2742 9005 19 090
oekomanagement@oekomanagement.at
Ökomanagement NÖ
Online-Antrag
Fördersystematik
Externe Beratungsleistungen sind über das Ökomanagement NÖ für Non-Profit Organisationen förderbar. So zum Beispiel Planungen, Konzepterstellung und Ausschreibungen für messbare Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Umwelt- und Klimaschutz, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.
Förderdetails
- Das Modell Ökomanagement NÖ basiert auf individueller Beratung zu unterschiedlichen Beratungsthemen (Module) und max. förderbare Tage, weitere Informationen zu den Themen und Beratungstagen siehe Fördersystematik Non-Profit.
- Gemeinden und Schulen erhalten Förderung für die Beratung bis max. 75 %, des Höchsttagessatzes, (Umweltzeichen Schulen bis max. 100 %), alle anderen NON-Profit Organisationen max. 50 %.
- Gemeinden erhalten über die Energieberatung NÖ zu 100 % geförderte Ökomanagment-Beratung (Individueller Einstieg - Potenzialanalyse Gemeinden).
- Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zur Umsetzung von messbaren Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, welche über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
- Energieeffizienzmaßnahmen werden zur Gänze der Umweltförderung im Inland angerechnet.
- Die Fördermittel sind beschränkt, Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet.
Förderablauf
- Auswahl BeraterIn: Auswahl eines qualifizierten Beraters/einer qualifizierten Beraterin aus dem BeraterInnenpool von Ökomanagement NÖ
- Auswahl Beratungsthema: Eine Teilnahme erfolgt abhängig von Beratungsumfang und Beratungsthema.
- Teilnahmeantrag Online: Der Teilnahmeantrag ist online unter www.oekomanagement.at zu stellen.
- Teilnahmebestätigung: Sie erhalten vom Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) eine schriftliche Bestätigung über Ihre Teilnahme an Ökomanagement NÖ per e-Mail.
- Durchführung der Beratung: Mit der Umsetzung darf erst nach dem Einlangen der Teilnahmebestätigung begonnen werden.
- Auszahlungsansuchen Online: Das Auszahlungsansuchen ist online auf www.oekomanagement.at zu stellen. Der/die BeraterIn legt Ihnen eine Rechnung über die gesamten geleisteten Beratungstage und übermittelt Ihnen die zur Abrechnung erforderlichen Beilagen. Bei Beratungen zur Potentialanalyse Gemeinden Energieberatung NÖ ist das Beratungsprotokoll NÖ nachzuweisen. Der Förderanteil wird ausbezahlt.
- Maßnahmenabfrage: Sie werden von einem Vertreter, einer Vertreterin von Ökomanagement NÖ zur Abfrage der realisierten Maßnahmen kontaktiert und zur Überprüfung gegebenenfalls persönlich aufgesucht. Sie stellen Ökomanagement NÖ die notwendigen Daten für die Erfassung der relevanten Effekte für Umwelt, Klima und der realisierten Maßnahmen zur Verfügung, welche von Ökomanagement NÖ in die Maßnahmendatenbank eingetragen werden.
- Nochmalige Teilnahme: Grundsätzlich kann jedes Beratungsthema nur einmal pro Jahr beantragt werden, weitere Anträge zu anderen Beratungsthemen können nur im Umfang von insgesamt 10 Tagen pro Kalenderjahr beantragt werden. Abweichende Sonderfälle sind mit der Förderstelle abzuklären.Ein neuer Teilnahmeantrag kann im folgenden Jahr erst nach Abschluss der Teilnahme (n) des Vorjahres gestellt werden.
Weitere Informationen
- Potenzialanalyse Energieberatung NÖ
- Ökomanagement NÖ für Betriebe
- Geförderte Beschaffungsprojekte für innovative Produkte und Dienstleistungen
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)