Klimagrüne Orts- & Begegnungszentren
Sonderförderung Natur im Garten für klimagrüne Gestaltung in NÖ Gemeinden
Short Facts
Förderhöhe: max. 20 % bis max. 30 %
Laufzeit: 19. März 2021 bis 31. Dezember 2022
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn,
außer bei Kleinförderungen (Förderbarwert bis € 5.000,-)
Tipp: Für 2021 ist die Blumenwiesen-Beratung bei NIG für NÖ Gemeinden kostenfrei
Kontakt & Links
„Natur im Garten“ (NIG)
Gartentelefon
+43 2742 743 33
Stefan Strobelberger
stefan.strobelberger@naturimgarten.at
NIG Beraterinnen und Berater in der Region
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3)
post.ru3@noel.gv.at
Sonja Gram
+43 2742 9005 151 96
Förderwebsite
Es handelt sich um eine Sonderförderung der Aktion Natur im Garten (NIG) des Landes NÖ für klimawandelangepasste Grünräume zur Optimierung der Biodiversität, des Wasserhaushaltes, des Mikroklimas und der Aufenthaltsqualität. Es ist das Ziel Orte zum Wohlfühlen zu schaffen, die dem Klimawandel standhalten und die die Lebensqualität in Niederösterreich erhöhen.
Gefördert werden
Vorhaben der Gemeinde zur Neu oder Umgestaltung öffentlicher Grünräume / Plätze / Straßenzüge:
- mit standort- und klimawandelangepassten Pflanzungen zur Erhöhrung pflanzlicher und tierischer Vielfalt und positivem Einfluss auf das Mikroklima durch Beschattung, Starkregenpuffer, u.a.
- gleichzeitig mit Maßnahmen zur Abfederung von Starkregenereignisse und Trockenphasen wie Entsiegelung u.ä.
- dabei sollen vorhandene Grünflächen verbunden und die Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur in die angrenzenden Umgebung vorgesehen werden.
Investitionen und investitionsgebundene Leistungen wie
- Konzepte
- Planungen
- Pflanzungen (Bäume, Sträucher, Stauden etc.)
- Anlage von Blumen- bzw. Naturwiesen
- Bepflanzungen im Zuge einer "klimafitten" Parkplatzgestaltung
- Mikroparks
- etc.
FörderwerberIn
- NÖ Gemeinden
Förderhöhe
- 20% für alle NÖ Gemeinden
- 30% für „Natur im Garten“ (NIG) - Gemeinden
- 25% für Gemeinden mit Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz
Fördervoraussetzungen
- Es ist eine Fachberatung bei Natur im Garten vor Einreichung des Projektes einzuholen
- Dem Vorhaben ist eine Fachplanung zugrunde zu legen
- Der Bestand des Projekts ist auf mindestens fünf Jahre sicherzustellen und die Pflege muss durch fachlich ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal erfolgen.
- Es dürfen keine Pestizide (ausgenommen Pflanzenschutzmittel, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind) und chemisch-synthetische Düngemittel sowie kein Torf bzw. torfhaltige Produkt eingesetzt werden.
- Vielfalt an Strukturen und Arten bei der Bepflanzung
- Verwendung vorwiegend heimischer und standortgerechter bzw. ökologisch wertvoller Pflanzen
- Verwendung von Pflanzen mit möglichst regionaler und biologischer Herkunft
- Öffentliche Zugänglichkeit der Anlagen
- Förderbar sind Projekte mit förderbaren Gesamtkosten von mindestens 2.000 Euro
- nicht förderfähig sind Bewässerungsanlagen, bauliche Maßnahmen wie Stiegen, Mauern, Zufahrtsstraßen, Pflasterungen, Stellflächen, Rankhilfen, sonstige Einrichtungen wie E-Tankstellen, Fahrradständer, Straßenmöbel, Spielgeräte, Beleuchtung
- Bei der Einplanung naturbasierter Lösungen im Umgang mit Regenwasser (Pflanzenverfügbarkeit durch Versickerung, Speicher im Untergrund u.ä.) auf Parkplätzen, Fuß- und Radwegen, können die Kosten dafür ausnahmsweise als förderfähige Kosten mit 20% berücksichtigt werden.
- Zustimmung zu Veröffentlichungen und Verwendung der Logos NIG/Land NÖ
- In der Projektbeschreibung muss der Fördergegenstand eindeutig definiert und klar abgegrenzt werden sowie der Beitrag den das Projekt zur Anpassung an den Klimawandel leistet dargelegt werden.
Einreichung
- Eine Einreichung ist mit Antragsformular - bevorzugt online - möglich.
- Vor Projektbeginn - bis auf Kleinförderungen.
- Kleinförderungen - d.h. Förderbarwert bis 5.000 Euro - Antragstellung auch noch nach Projektumsetzung, bis maximal 6 Monate nach Rechnungslegung.
Weitere Informationen
- Fachberatung - NÖ-Grünraum-Servicestelle
- Staudenbeete klimafit und artenreich anlegen
- Ökologischer Pflegeplan Sportplatz
- Grünraumleitfaden Regenwassermanagement
- Klimafitter Parkplatz
- Förderung Regenwasserplan
- Grüne Infrastruktur im Kommunalen Investitionsprogramm 2020
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)