Klimagrüne Orts- & Begegnungszentren
Sonderförderung Natur im Garten für klimagrüne Gestaltung von Grünräumen in NÖ Gemeinden
Short Facts
Förderhöhe: max. 30 % bis max. 40 %
Laufzeit: bis 31. Dezember 2024
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn,
außer bei Kleinförderungen (Förderbarwert bis € 5.000,-)
Kontakt & Links
„Natur im Garten“ (NIG)
Gartentelefon
+43 2742 743 33
Stefan Strobelberger
stefan.strobelberger@naturimgarten.at
NIG Beraterinnen und Berater in der Region
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3)
post.ru3@noel.gv.at
inhaltliche Ansprechperson: DI Christiane Hannauer
+43 2742 9005 14323
Einreichabwicklung: Sonja Gram
+43 2742 9005 151 96
Förderwebsite
Es handelt sich um eine Sonderförderung der Bewegung Natur im Garten (NIG) des Landes NÖ für klimawandelangepasste Grünräume zur Verbesserung der Biodiversität, des lokalen Wasserhaushaltes, des Mikroklimas und der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Resilienz von innerörtlichen (Grün-)Räumen. Es ist das Ziel Orte zum Wohlfühlen zu schaffen, die dem Klimawandel standhalten und die die Lebensqualität in Niederösterreich erhöhen.
Gefördert werden
Vorhaben der Gemeinde zur Neu oder Umgestaltung öffentlicher Grünräume / Plätze / Straßenzüge:
- mit standort- und klimawandelangepassten Pflanzungen zur Erhöhung pflanzlicher und tierischer Vielfalt und positivem Einfluss auf das Mikroklima und die Aufenthaltsqualität durch Beschattung, Starkregenpuffer, u.a.
- dabei sollen vorhandene Grünflächen verbunden und die Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur in die angrenzenden Umgebung vorgesehen werden.
- zum Teil Maßnahmen zur Abfederung von Starkregenereignisse und Trockenphasen wie Entsiegelung u.ä. wenn sie gleichzeitig erfolgen und den Bepflanzungen naturbasiert zu Gute kommen (Versickerung bzw. Speicherung im Boden/Untergrund).
Investitionen und investitionsgebundene Leistungen wie
- Konzepte
- Planungen
- Pflanzungen (Bäume, Sträucher, Stauden etc.)
- Anlage von Blumen- bzw. Naturwiesen
- Bepflanzungen im Zuge einer "klimafitten" Parkplatzgestaltung
- Mikroparks
- etc.
FörderwerberIn
- NÖ Gemeinde
Förderhöhe
Die Förderung bemisst sich anhand der als förderbar anerkannten Investitons- und Planungskosten. Die max. Förderquote pro Projekt beträgt:
- 40 % für „Natur im Garten“ Gemeinden
- 35 % für Gemeinden mit Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz
- 30 % für alle anderen NÖ Gemeinden
Förderungen im Rahmen von „Natur im Garten“ sind mit einer maximalen Förderhöhe von € 40.000,-- pro Jahr gedeckelt!
Fördervoraussetzungen
- Es ist eine Fachberatung bei Natur im Garten vor Einreichung des Projektes einzuholen!
- Förderbar sind Projekte mit förderbaren Gesamtkosten von mindestens 2.000 Euro
- Es dürfen keine Pestizide (ausgenommen Pflanzenschutzmittel, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind) und chemisch-synthetische Düngemittel sowie kein Torf bzw. torfhaltige Produkt eingesetzt werden.
- Vielfalt an Strukturen und Arten bei der Bepflanzung
- Verwendung vorwiegend heimischer und standortgerechter bzw. ökologisch wertvoller Pflanzen
- Verwendung von Pflanzen mit möglichst regionaler und biologischer Herkunft
- Der Bestand des Projekts ist auf mindestens fünf Jahre sicherzustellen und die Pflege muss durch fachlich ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal erfolgen.
- Öffentliche Zugänglichkeit der Anlagen
- nicht förderfähig sind Bewässerungsanlagen; bauliche Maßnahmen wie Stiegen, Mauern (ausgenommen Trockensteinmauer), Zufahrtsstraßen, Pflasterungen, Stellflächen, Rankhilfen etc; sonstige Einrichtungen wie E-Tankstellen, Fahrradständer, Straßenmöbel, Spielgeräte, Beleuchtung etc.
- Werden naturbasierte Lösungen im Umgang mit Regenwasser (Pflanzenverfügbarkeit durch Versickerung, Speicher im Untergrund, Schwammstadt u.ä.) gleichzeitig umgesetzt, dann wird als Anerkennungspauschale die Förderbasis des Projektes um bis zu 20 % erhöht. Als Beweis muss die Rechnung darüber bei der Endabrechnung vorgelegt werden.
- Zustimmung zu Veröffentlichungen und Verwendung der Logos NIG/Land NÖ
- In der Projektbeschreibung muss der Fördergegenstand eindeutig definiert und klar abgegrenzt werden sowie der Beitrag den das Projekt zur Anpassung an den Klimawandel leistet dargelegt werden.
- klimafitte Gestaltung mit Lage im Ortszentrum/-kern und Unterstützung der Biodiversität, der Klimawandelanpassung und der Begegnungs-/Aufenthaltsqualität muss erfüllt sein.
- Dem Vorhaben ist eine Fachplanung zugrunde zu legen
Einreichung
- Eine Einreichung ist mit Antragsformular - bevorzugt online - möglich.
Weitere Informationen
- Fachberatung - NÖ-Grünraum-Servicestelle
- Natur im Garten Gemeinde werden
- Staudenbeete klimafit und artenreich anlegen
- Ökologischer Pflegeplan Sportplatz
- Grünraumleitfaden Regenwassermanagement
- Klimafitter Parkplatz
- Förderung Regenwasserplan
- Grüne Infrastruktur im Kommunalen Investitionsprogramm 2020
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)