Nahversorgung - NAFES
Förderung zur Attraktivierung von städtisch geprägten Ortskernen.
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, Gesellschaft im Alleineigentum der Gemeinde, Wirtschaftsverein, Stadtmarketingsorganisation
Fördermodell: Investitionsförderung
Förderhöhe: max. € 100.000, bzw. max. 30 % (bzw. max. 40 % bei Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs) der nachgewiesenen Gesamtkosten
Im Wiederholungsfall kann der Beitrag reduziert werden, Mindestinvestition € 3.000
Laufzeit: bis 31.12.2023
Einreichzeitpunkt: vor der Umsetzung
Fördermittel: Land NÖ, WKNÖ
Kontakt & Links
NAFES Geschäftsstelle WKNÖ
Mag. Wolfgang Fuchs
+43 2742 851 183 10
nafes@wknoe.at
NAFES
Formulare und Richtlinien
Die Niederösterreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Einkaufs in Orts- und Stadtzentren - NAFES - unterstützt die Bemühungen von Gemeinden, Ortszentren durch die nachhaltige Sicherung der Nahversorgung zu attraktivieren. Das Land NÖ und die Wirtschaftskammer NÖ stellen bis 2023 die erforderlichen Mittel für die Aktion zur Verfügung.
Förderungswürdige Maßnahmen
- Infrastrukturelle Investitionen und kombinierte kommunale Maßnahmen zur Steigerung der Standortqualität, z.B. Radabstellplätze , kombinierte kommunale Maßnahmen wie Leerflächenprojekte oder gestalterische Maßnahmen zur Attraktivierung von Gebäudefassaden.
- Investive Maßnahmen der Gemeinden zur Sicherung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs - z.B. durch Gebäudeerrichtung, Sanierung oder Ankauf der Ladeneinrichtung.
- Marketingmaßnahmen zur Verbesserung des Einkaufs in Stadt- und Ortskernen, beispielsweise Maßnahmen zur Professionalisierung von Werbegemeinschaften, Positionierung für spezielle Zielgruppen, Kooperation mehrerer Einkaufsstädte sowie Beratungsleistungen und Schulungen von UnternehmerInnen bzw. Wirtschaftstreibenden.
Förderdetails
- Die förderfähigen Maßnahmen sind auf eine nachhaltige, länger andauernde positive Auswirkung auf den Stadt- bzw. Ortskern und seine Betriebe auszurichten.
- Die förderbaren Maßnahmen haben etwaige Gesamtkonzepte für die Stadt- und Ortskerne zu berücksichtigen.
- Die Bevölkerung sowie alle zum Thema Ortsmarketing bestehenden Interessensgruppen sind vom/von der FörderwerberIn soweit als möglich einzubinden, um eine breite Akzeptanz innerhalb der Gemeinde zu gewährleisten.
- Die Finanzierbarkeit und Realisierbarkeit der geplanten Maßnahmen ist mittels eines Finanzplanes zu belegen.
- Nicht förderfähig sind Ankaufskosten für Grundstücke und Gebäude sowie Umsatzsteuer, sofern der/die FörderwerberIn vorsteuerabzugsberechtigt ist
- NAFES-Förderungen werden als De-mimimis-Beihilfen lt. geltender EU-Verordnung vergeben.
Weitere Informationen
- Förderung NÖ Mini-Laden mit digitalem Bezahlsystem -> Einreichungen bis 31.12.2023 möglich!
- Förderung regionale Nahversorgung in NÖ
- Initiative Land Partner - Kooperation zur Stärkung des ländlichen Raumes
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)