Holzbau
Offensive für großvolumigen Holzneubau und Zubau bei öffentlichen Gebäuden und Wohnbauten
Short Facts
Förderhöhe: max. 50%
Laufzeit: Waldfonds 1. Februar 2021, 2 Jahre lang Einreichung, 4 Jahre Umsetzung
Antragszeitpunkt: Vor Beginn;
5. Call: 2.5.2023 bis 29.9.2023, 24 Uhr
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
+43 1 316 31 712
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Informationsblatt
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)
Österreichischer Waldfonds
Waldfonds-Sonderrichtlinie
In 1 kg Holz werden ca. 1,8 kg CO2 gebunden. Ein Kubikmeter Holz wiegt durchschnittlich 550 Kilogramm und somit kann 1 Tonne CO2 pro Kubikmeter Holz durch den Einbau im Gebäude gebunden und so der Klimaerwärmung entzogen werden.
Die Bundesförderung beruht auf der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus gemäß dem 2020 beschlossenem österreichischem Waldfondsgesetz. Der Waldfonds wurde 2020 mit 350 Millionen Euro dotiert und umfasst 10 verschiedene Maßnahmen. Die Förderung Gebäude in Holzbauweise ist ein Teil der Maßnahme 9. Weitere Teile (Forschung, Wissensvermittlung, Forcierung) unter Maßnahme 9 finden Sie hier.
Gefördert werden
Neue Wohnbauten und Gebäude für öffentliche Zwecke bzw. öffentliche Infrastruktur in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“)
- Neubau mehrgeschossiger Wohnbauten mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche und mindestens 2 oberirdischen Geschoßen und mehr als 3 Wohneinheiten
- Zu- und Ausbauten von Wohnbauten - wie Dachgeschossaufbauten - mit mindetens 400 m² zusätzlicher Netto-Grundfläche und mehr als 3 zusätzlichen Wohneinheiten
- Neubau von öffentlichen Gebäuden mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
- Zu- und Ausbauten von öffentlichen Gebäuden mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
Hinweis: Unterirdische Geschosse und Keller zählen nicht zur Netto-Grundfläche
FörderwerberIn
- Gemeinde
- natürliche und juristische Personen, Vereine, Landwirte, Personenvereinigungen, Gebietskörperschaften etc.
Förderhöhe
Einmaliger Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten, max. 50 % der Gesamtbaukosten bzw Pauschal:
- 1 Euro pro kg verbauter, förderbarer Holzmenge
- maximal € 500.000 für Nicht-Wettbewerbsteilnehmer bzw. für Unternehmen bis zur 'De-minimis-Grenze'
- Zuschlag bei Einsatz von mind. 25% Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen von 0,10 Euro (10% des Pauschalfördersatzes) pro kg förderbarer, verbauter Holzmenge
Förderdetails
- Voraussetzung Mindestmenge verbautes Holz 100 kg pro m² Netto-Grundfläche
- Zur verbauten Holzmenge zählen Holzprodukte, die fest im Gebäude verbaut und Teil der Gebäudekonstruktion sind, Dachkonstruktionen mit einer Neigung unter 20°, Fassadenverkleidungen der Aussenhülle sowie Dämmstoffe aus Holzwerkstoffen - Vollzählige Liste siehe Informationsblatt.
- Förderbar ist PEFC oder FSC-Zertifiziertes Holz. Zumindestens für die Mindestmenge des verbauten Holzes muss PEFC oder FSC-zertifiziertes Holz verwendet werden.
- Zumindest 80% des verbauten Holzes müssen in einer Entfernung von maximal 500 km Luftlinie vom Errichtungsstandort entfernt geerntet und verarbeitet worden sein. Nachweis über 'Holz von Hier' oder Bestätigungen Sägewerk etc.
- Bei der Endabrechnung ist eine Massenaufstellung über die verbauten Hölzer/Holzprodukte vorzulegen und jene zu kennzeichnen, deren Rohstoff max. 500 km vom Errichtungsstandort entfernt geerntet und verarbeitet wurde bzw. für die ein PEFC oder FSC-Zertifikat oder gleichwertig anwendbar ist (Einbau- und Produktnachweis).
- Voraussetzung energetische Anforderungen: Eine Raumheizung darf nicht mit fossilen Energieträgern erfolgen (auch kein Stromheizung wie Infrarot etc). Im Falle der Konditionierung eines Gebäudes muss der Heizwärmebedarf der OIB 6 Richtlinie unterschritten werden - Berechnungsformeln siehe Informationsblatt. Die Kosten für den Wärmeerzeuger werden jedoch nicht in dieser Förderschiene (mit) gefördert.
- Anrechenbare Investitionskosten sind die Gesamtbaukosten jedoch ohne unterirdische Geschoße, Haustechnik, Innenausbau und Außenanlagen. Weitere Details siehe Informationsblatt.
- Planungs- und Beratungsleistungen zu investiven Vorhaben gelten als förderbare Kosten bis zu 6 Monate vor dem Förderansuchen.
- Bei der Berechnung der Förderung werden Skonti und Rabatte abgezogen, selbst wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden. Rechnungen unter 200 Euro netto sind nicht förderfähig. Bar bezahlte Rechnungen können nur bis zu 5.000 Euro netto pro Rechnungssteller anerkannt werden.
- Eigenleistungen sind in Form von Gerätekosten und Lagerentnahmen förderfähig wenn sie speziell dokumentiert werden.
- Keine Leasingfinanzierung
- Förderwerber die dem Bundes-Vergabegesetz unterliegen müssen die dort festgelegten Bestimmungen einhalten und im Zuge der Endabrechnung die Dokumentation/Nachweise (auch für Direktverfahren) erbringen.
- Die KPC prüft die Anträge. Die Auswahl erfolgt durch eine ExpertInnenkommission - Beurteilungskriterien siehe Informationsblatt.
- Der Fördervertrag wird etwa 4 Monate nach Ende des Calls versendet. Der maximale Umsetzungszeitraum beträgt 2 Jahre, die Umsetzungsfrist wird im Vertrag vereinbart, in begründeten Fällen kann schriftlich um eine Verlängerung angesucht werden. Die Umsetzungsfrist beginnt bereits mit dem Antragsdatum. Die Zusicherung der Förderung jedoch erst mit dem Vertrag.
- Die Fördermittel der Förderoffensive müssen bis spätestens 31.1.2025 ausbezahlt sein.
- Pro Antragsteller und pro Call je nur 1 Projekt
- Keine anderen Förderungen für das Vorhaben, auch keine KIP 2020 Mittel. Erlaubt sind Bedarfszuweisungen an Gemeinden, diese gelten nicht als Förderung.
Einreichung
- Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. Vorarbeiten (Durchführbarkeitsstudien, Erwerb von Grundstücken, Einholung von Genehmigungen) können vor Antragstellung erfolgen. Bauteile unter der Erde wie Fundament oder Bodenplatten können bereits vor der Übermittlung des Förderansuchens begonnen worden sein, zählen jedoch dann nicht zu den förderfähigen Gesamtbaukosten.
- Online bei der KPC während der Calls
Weitere Informationen
- NÖ Holzbaupreis - jährliche Auszeichung mit Preisgeld
- Weitere Förderungen des österreichischen Waldfonds
- Holzbau Gemeinde - klimaaktiv
- Broschüre Moderner Holzbau
- Holzbaufachberatung - kostenfrei
- Heizungsföderungen
- Energieberatung für Gemeinden
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)