Umwelt-Gemeinde-Service

Expertinnen und Experten Pool

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für externe Dienstleistungen im Bereich Klima und Energie

Der Klima- und Energiefonds unterstützt die Begleitung von Gemeinden und Gemeinnützige durch Expertinnen und Experten aus dem Bereich Klima und Energie. Ziel ist es, Know-how und Ressourcen nachhaltig zu erweitern und die Hürden bei Umsetzung von komplexen Klimaschutzprojekten abzubauen.

Gefördert werden

Dienstleistungen von gelisteten Expertinnen und Experten für folgende Module

  • Modul 1: Erstellung von kommunalen Energieplänen
  • Modul 2: Förderungsabwicklung für Klima- und Energieprojekte
  • Modul 3: Fördereinreichbegleitung bei EU-Projekten im Klima- und Energiebereich
  • Modul 4: Bürgerinnen und Bürgerbeteiligungsprozesse für Klimaschutzmaßnahmen
  • Modul 5: Begleitende Informationsangebote für projektierte Großanlagen erneuerbarer Energien

FörderwerberIn

  • Gemeinden (Module 1, 3, 4, 5)
  • Körperschaften öffentlichen Rechts (Modul 3)
  • gemeinnützige Vereine (Modul 2 und 5)

Förderhöhe

  • max. 70 % der förderbaren Kosten, die Förderhöhe variiert in den einzelnen Modulen je nach Gemeindegröße bzw. Projektvolumen und förderfähigen Arbeitsstunden. 
  • Anerkennbarer Höchststundensatz: 100 Euro netto pro Stunde

Förderdetails

  • Gefördert werden ausschließlich Kosten von externen Dienstleistungen durch ausgewählte Expertinnen und Experten, die unter www.expertinnenpool.at gelistet sind.
  • Ad Modul 3 - die Fördereinreichbegleitung für folgende die EU-Programme ist förderfähig: Horizon Europe, Programme for Environment and Climate Action (LIFE), Joint Programming Initiatives (JPI)
  • Die Umsetzung hat innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsannahme zu erfolgen. AUSNAHME Modul 2: 36 Monate.
  • Leistungen, die in der hoheitlichen Zuständigkeit von Gemeinden liegen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Leistungen, die z.B. über ähnlichen Landesprogramme (z.B. Ökomanagement NÖ) förderbar sind, können in dieser Förderschiene nicht eingereicht werden.
  • Eine Kombination mit anderen Bundesförderungen ist nicht zulässig (insbesondere auch Klima- und Energiemodellregionen und Klimawandel-Anpassungsmodellregionen)

Einreichung

  • online - vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung/Beauftragung der Expertinnen und Experten-Leistung
  • Förderanträge können laufend eingebracht werden: 1. Auswahlrunde: 31.12.2023, 24:00 Uhr; 2. Auswahlrunde: 30.06.2024, 24:00 Uhr; je nach Verfügbarkeit von Budgetmitteln könnte es weitere Auswahlrunden geben.
  • Für die Antragstellung ist ein unverbindliches Angebot zur externen Dienstleistung erforderlich.
  • Nach positiver Beurteilung und Genehmigung des Antrags kommt es zu einem Fördervertrag (Annahmeerklärung). 
  • Die Endabrechnung muss spätestens nach 3 Monaten nach Projektumsetzung - festgesetztes Datum im Fördervertrag - vorliegen.

Weitere Informationen

EK

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

Logo EFRE

Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

Die NÖ Dorf- und Stadterneuerung nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Aus diesem Grund werden Cookies nur bei der Nutzung unseres Chat-Services verwendet. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies beim Chat-Service benutzen. Mehr Informationen