Umwelt-Gemeinde-Service

Beratungsprogramm Kleinwasser­kraft

Symbol Fördergeber Bund

Förderung der Planung zur Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gewährt im Rahmen der Dienstleistungsförderrichtlinie für die Umweltförderung im INland (DL-FRL 2022 idgF) Unterstützung bei der Beratung in die Revitalisierung und den ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraft. Ziel ist die Erreichung der österreichischen Klimaziele und die  Erhöhung der Erzeugung von Strom aus Kleinwasserkraft bei gleichzeitiger Verbesserung der ökologischen Situation der betroffenen Gewässer.

Gefördert werden

in Modul 1: Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Vorplanung zur Revitalisierung von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen (bis zu 2MW) bzw. die Nutzung von bisher nicht energetisch genutzten und nicht passierbaren Querbauwerken

in Modul 2: Für die Anpassung bestehender Kleinwasserkraftanlangen (bis zu 2 MW) an den Stand der Technik mit Gewährleistung der ökologischen Vorgaben werden die Kosten für die Umsetzungsplanung (Entwurfs- und Bewilligungsplanung inklusive allfälliger Fachgutachten Dritter) gefördert. Es muss für die bestehende Kleinwasserkraftanlage bereits eine Vorplanung (siehe Modul 1 oder qualitativ vergleichbare Machbarkeitsstudie) existieren.

FörderwerberIn

gemeinsam mit fachlichen ProjektantInnen:

  • BetreiberInnen von bestehenden Kleinwasserkraftwerken bis 2.000 kW
  • EigentümerInnen von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken

Förderhöhe

einmaliger Investitionszuschuss:

  • Modul 1: max. 3.000 Euro bzw. max. 70 % der umweltrelevanten Gesamtkosten für KMU und NichtwettbewerbsteilnehmerInnen
  • Modul 2: max. 20.000 Euro bzw. max. 70 % der umweltrelevanten Investitionskosten für KMU und NichtbewerbsteilnehmerInnen

Förderdetails

  • Ausbezahlung erfolgt nach Endabrechnung

Modul 1 

  • In Phase 1 soll eine Machbarkeitsstudie als Vorplanung zur Revitalisierung des Kleinwasserkraftwerkes/unpassierbaren Querbauwerkes entwickelt werden.
  • Inhalte, welche die Studie zumindest aufweisen muss, siehe Leitfaden unter Punkt 2.1.
  • Alle formal vollständigen Anträge werden, sofern Budgetmittel vorhanden sind, gefördert.
  • Umsetzung und Abrechnung spätestens 9 Monate nach Genehmigung

Modul 2

  • Erstellung einer Umsetzungsplanung (Entwurfs- und Bewilligungsplanung) für die Anpassung einer bestehenden Kleinwasserkraftanlage. Die Umsetzungsplanung muss jene Inhalte aufweisen, die für eine Erteilung der erforderlichen Bewilligungen notwendig ist - zumindest gewässerökologisches Gutachten, Einreichunterlagen Wasserrecht, geodätische Vermessung u.ä. (siehe Leitfaden)
  • Eine Machbarkeitsstudie ist Voraussetzung für den Antrag in Modul 2 (nicht zwingend aus Modul 1, aber mit denselben Formalerfordernissen)
  • Formal vollständige Anträge werden einem Expertengremium zur Beurteilung, die nach qualitativen Kriterien erfolgt, vorgelegt (Kriterien siehe Leitfaden unter 4.0)
  • Umsetzung und Abrechnung spätestens 18 Monate nach Genehmigung, die Auszahlung der Förderung setzt die tatsächliche behördliche Einreichung der Maßnahmen voraus.

Einreichung

  • Vor Beauftragung - online 
  • Für Modul 1 bis 29.11.2024, 12 Uhr
  • Für Modul 2 bis 19.01.2024, 12 Uhr

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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