Beratungsprogramm Kleinwasserkraft
Förderung der Planung zur Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen
Short Facts
Förderhöhe: max. 70% (KMU und Nicht-WettbewerbsteilnehmerInnen) der förderungsfähigen Anlagenteile; ausbezahlt als einmaliger Investitionszuschuss nach Endabrechnung
Laufzeit: Modul 1 ab 19.5.2022 laufend bis 29.11.2024, 12 Uhr und Modul 2 bis 19.1.2023 (mit Zwischenfristen)
Einreichung: Antragstellung VOR Beauftragung
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Bearbeitungsteam "Beratungsprogramm Kleinwasserkraft"
+43 (0)1 316 31-716
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Leitfaden
Onlineantrag
Zur Erreichung der österreichischen Klimaziele hat sich die Bundesregierung die Erhöhung der Erzeugung von Strom aus Kleinwasserkraft bei gleichzeig8iger Verbesserung der ökologischen Situation der betroffenen Gewässer zum Ziel gesetzt. Das Beratungsprogramm des Klima- und Energiefonds soll Investitionen in die Revitalisierung und den ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraft lenken.
Gefördert werden
die Planung- Entwurfs- und Bewilligungsplanung zur Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen und die Nutzung von bisher nicht energetisch genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken.
- Modul 1: die Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie
- Modul 2: die Kosten für die Entwurfs- und Bewilligungsplanung, inklusive allfälliger Fachgutachten Dritter, zu den Inhalten der bereits erstellten Machbarkeitsstudie (Vorplanung).
FörderwerberIn
BetreiberInnen von bestehenden Kleinwasserkraftwerken bis 2.000 kW und EigentümerInnen von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken gemeinsam mit fachlichen ProjektantInnen
Förderhöhe
- Modul 1: max. 3.000 Euro bzw. max. 70 % der umweltrelevanten Gesamtkosten für KMU und NichtwettbewerbsteilnehmerInnen
- Modul 2: max. 20.000 Euro bzw. max. 70 % der umweltrelevanten Investitionskosten für KMU und NichtbewerbsteilnehmerInnen
Förderdetails
Modul 1
- In Phase 1 soll eine Machbarkeitsstudie als Vorplanung zur Revitalisierung des Kleinwasserkraftwerkes entwickelt werden.
- Inhalte, welche die Studie zumindest aufweisen muss, siehe Leitfaden unter Punkt 2.1.
- Alle formal vollständigen Anträge werden, sofern Budgetmittel vorhanden sind, gefördert.
Modul 2
- Erstellung einer Entwurfs- und Bewilligungsplanung
- Eine bestehende Machbarkeitsstudie ist Voraussetzung für den Antrag in Modul 2, die geprüft und abgenommen sein muss (nicht zwingend aus Modul 1)
- Formal vollständige Anträge werden einem Expertengremium zur Beurteilung, die nach qualitativen Kriterien erfolgt, vorgelegt (Kriterien siehe Leitfaden unter 4.0)
Einreichung
- Die Antragsunterlagen sind online einzureichen.
- Einreichfrist Modul 1 von 19.5.2022 bis 29.11.2024, 12 Uhr
- Einreichfrist für Auswahlrunden zu Modul 2: 30.6.2022, 30.09.2022, 19.01.2023, jeweils 12 Uhr
- Projektumsetzungsfrist Modul 1: Abrechnung spätestens 9 Monate nach Genehmigung
- Projektumsetzungsfrist Modul 2: Abrechnung spätestens 18 Monate nach Genehmigung, die Auszahlung der Förderung setzt die tatsächliche behördliche Einreichung der Maßnahmen voraus.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)