Umwelt-Gemeinde-Service

Abfall­­vermeidung

Förderung innovativer Abfallvermeidung

Die Förderung beruht auf dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) § 29 (4), Ziffer 4 demnach zumindest 0,5% der jährlich für die Entpflichtung eingenommenen Entgelte durch die SVS - der Österreichischen Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen - zur Verfügung gestellt wird. Die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS GmbH) übernimmt als eine Tochtergesellschaft des Umweltbundesamtes  u.a. Aufgaben der SVS.

Gefördert werden

Projekte zur nachhaltigen, quantitativen oder qualitativen Abfallvermeidung um Umweltbelastungen zu verringern und um das Abfallaufkommen vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln sowie angewandte Forschung dafür.

  • Sach- und Materialkosten
  • Investitionen, wie Infrastruktur, Montage, Soft- und Hardware
  • Personalaufwand und Reisekosten inkl. Overhead
  • immaterielle Leistungen (Beratung, Planung, Studien, Versuche, Schulung,...)

Die förderbaren Maßnahmen umfassen insbesondere

  • Vermeidung von Stoffen, die sich negativ auf die Abfallqualität eines Produktes oder allfälliger Nebenprodukte auswirken
  • Reduktion von Produktions- oder Verpackungsabfällen
  • Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung
  • Abfallvermeidung durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen, Aufbau von Netzwerken
  • Verlängerung der Produktlebensdauer über beispielsweise Qualitätssteigerungen, Reparaturfähigkeit
  • Reduktion von Abfällen und Umweltbelastungen während der Produktnutzung
  • Ersatz von Produkten durch Dienstleistungen

Die jeweiligen thematischen Schwerpunkte pro Einreichperiode - meist zwei pro Kalenderjahr - werden zu Jahresbeginn online veröffentlicht.

Thematische Schwerpunkte erster call 2022:

  • Betriebliche Abfallvermeidung
    Optimierung interner Prozesse, Umsetzung von branchenspezifischen Abfallvermeidungsmaßnahmen – „Vorzeigeprojekte“, Einsatz von Mehrwegtransportverpackungen, Vermeidung von Verpackungsabfällen
  • Vermeidung von Lebensmittelabfällen
    Vermeidung in der Gastronomie und den Beherbergungsbetrieben, Vermeidung in der Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie und dem -gewerbe,  Vermeidung bei KonsumentInnen, Weitergabe an soziale und sozio-ökonomische Einrichtungen, Vermeidung durch optimierte Verpackung
  • Abfallarmes Bauen
    Rück- und umbaugerechte Bauweisen,  Einsatz demontierbarer und hochwertiger Baustoffe, Vermeidung durch Optimierung der Baustellenlogistik, Vermeidung von Verpackungsabfällen
  • Abfallvermeidung durch (Produkt-)Dienstleistungen zur Verlängerung der Lebensdauer bzw. effizienteren Produktnutzung
    Einführung von Leasingmodellen, Leihen und mieten statt kaufen, Reparaturdienstleistungen durch Handwerksbetriebe, sozio-ökonomische Betriebe u.ä. sowie Verkauf bzw. Vermittlung von Waren zur Wiederverwendung
  • Bewusstseinsbildung für diese Schwerpunktthemen

Zur Anregung der Ideenfindung gibt es eine Übersicht zu den laufenden Projekten und zu weiteren abgeschlossenen Projektbeispielen.

FörderwerberIn

  • Gemeinde als kommunale Dienststelle bzw. kommunaler Betrieb
  • Verein, Forschungseinrichtung, Bildungs- und Gesundheitseinrichtung, NGO/NPO, Unternehmen

Förderhöhe

Je FörderwerberIn unterschiedliche maximale Förderquoten von 30-100 %

  • Max. 70 % für kommunale Dienststellen und kommunale Betriebe
  • Eine Jury legt pro Projekt die Förderquote fest

Es werden 3 Projektarten unterschieden: Kleinprojekte, Großprojekte sowie reine Sachkostenprojekte mit den jeweils definierten maximalen Laufzeiten zwischen 1 und 3 Jahren sowie minimalen und maximalen Fördersummen.

  •  je nach Projektart minimal 1.000 Euro bis maximal 100.000 Euro pro Jahr

Förderdetails

  • Pro Einreichung muss zumindest ein thematischer Hauptschwerpunkt und ein thematischer Nebenschwerpunkt aus der aktuellen Einreichperiode im Projekt behandelt werden.
  • Die entwickelnden bzw. umzusetzenden Maßnahmen dürfen keine negativen Auswirkungen wie z.B. höhere Umweltauswirkungen in der Abfallbehandlung, größeres Abfallaufkommen in der Produktion, entlang des gesamten Produktlebenszyklus verursachen.
  • Nicht gefördert wird u.a. Grundlagenforschung, die stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen (Upcycling, Kompostierung etc.), Umstellung und Forcierung Abfalltrennung, Vermeidung gefährlicher Abfälle mit einem Investitionsvolumen größer als 35.000 Euro, Sammelinseln, behördlich der gesetzlich vorgesehene Maßnahmen.
  • Wurde die Umsetzung des zu fördernden Projekts schon gestartet bzw. das Projekt schon abgeschlossen, kann nur um Förderung für jene Leistungen angesucht werden, die innerhalb von zwölf Monaten vor Ende der Einreichfrist erbracht wurden und eindeutig dem zu fördernden Projekt zuordenbar sind.
  • Die Förderentscheidung fällt eine Jury. Für Kleinprojekte und Sachkostenprojekte kann die Jury einen Kriterienkatalog erstellen und somit kann die Beurteilung der Förderansuchen direkt durch die VKS erfolgen.
  • Verwendung zur Abdeckung der Kofinanzierung von Projekten aus anderen Förderschienen möglich

Einreichung

  • Vor Umsetzung sowie kurze Zeit nach Umsetzung möglich.
  • Innerhalb der „calls“/Einreichperiode. Pro Kalenderjahr gibt es etwa 2-3 solcher Ausschreibungen. 
  • Mit den auf der Förderwebsite zur Verfügung gestellten Einreichunterlagen und Beilagen als e-mail an die Förderstelle
  • Die Juryentscheidung erfolgt einige Wochen nach Ende der Einreichperiode

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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