Umwelt-Gemeinde-Service

Energiegemeinschaft

Symbol Fördergeber Bund

Der Klima- und Energiefonds unterstützt den Start von Energiegemeinschaften nach dem Erneuerbaren Ausbaugesetz 2021 mit max. 15.000 Euro je Einreichung.

Das Programm des Klima- und Energiefonds unterstützt Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter, die konkret umsetzbar sind. InDie Förderung basiert auf den rechtlichen Grundlagen der Dienstleistungrichtlinie 2022 für die Umweltförderung im Inland und der Allgemeinden Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Gefördert werden

  • Beratungsleistungen einschließlich Informationsveranstaltungen
  • Umweltstudien und Planungsleistungen
  • Schulungen und Vernetzungsmaßnahmen, etc.

von Energiegemeinschaften sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen mit innovativem Charakter, die über den derzeit üblichen Standard hinausgehen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.

FörderwerberIn

  • natürliche und juristische Personen
  • Gemeinde, Gemeindeverbände, Rechtsträgern von Behörden
  • kleine und mittlere Unternehmen

Förderhöhe

Förderung von 50 % der Nettokosten für immaterielle Leistungen. 

Bei Nachweis über die tatsächliche Gründung bzw. Erweiterung der Energiegemeinschaft binnen 6 Monaten (Errichtungs- und Betriebsvertrag, Netzzugangsvertrag und/oder Abrechnung der Energiegemeinschaft oder gemeinschaftliche Erzeugungsanlage) kann ein Bonus von bis zu max. 50 % der Nettokosten ausbezahlt werden (Förderung in Summe max. 100 % der beantragten Kosten).

Die Maximalförderung inkl. Bonus beträgt 20.000 Euro.

Förderdetails

  • Eine innovative Energiegemeinschaft muss fünf von zehn Kriterien zu technologischer, sozialer, ökologischer und organisatorischer Innovation erfüllen. Die Kriterien sind im Leitfaden unter Punkt 3 'Projektauswahl und Beurteilungskriterien' auf Seite 6 angeführt.
  • Nicht förderfähig sind 'nur' die gemeinschaftliche Nutzung einzelner bestehender Erzeugungsanlagen, die Erstellung von Leitfäden und Musterverträgen sowie andere Basisnotwendigkeiten, die u.a. von öffentlichen Beratungsstellen zur Unterstützung angeboten werden.
  • Die eingereichten Projekte werden von der KPC auf die inhaltliche Erfüllung der Kriterien sowie Projektauswahl und Beurteilungskriterien geprüft. Die Förderentscheidung trifft das Präsidium des Klima- und Energiefonds.
  • Parallel zur Förderung der Planungsdienstleistung wird der Klima- und Energiefond zur Verbreitung der Programmerfahrungen eine begleitende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen, Webinare, Website, etc. organisieren.
  • Bei der Endabrechnung kann stichprobenartig ein Nachweis der wesentlichen Kostenpositionen eingefordert werden.

Einreichung

  • online mittels der Antragsunterlagen 
  • Fristen für Auswahlrunden: 30.11.2023, 31.01.2024, 01.04.2024, 31.05.2024 und 31.07.2024 jeweils um 24 Uhr und 30.09.2024 um 12 Uhr

Weitere Informationen

Energieberatung für Gemeinden
Individuelle Förderberatung
Aufzeichnung Webinar "Potentiale der Energiegemeinschaften"
factsheet Erneuerbare Energiegemeinschaften - gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA / 16 a)


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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