Was tun mit verletztem Wild?
Jagdbare Arten wie Reh, Hirsch, Wildschwein, Hase, Kaninchen oder Fuchs, aber auch Enten und Fasane unterliegen dem Jagdgesetz.
Alle anderen Tiere werden über das Tierschutzgesetz bzw. über die Landes-Naturschutzgesetze geregelt.
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