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Verwendung gebietseigener Gehölze
Seit 1. Januar 2022 ist das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur untersagt. Ein "Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze" bietet dazu praktische Umsetzungshilfen an.

Samuel Kaeppeli
Seit 1. Jänner 2022 ist das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur untersagt. Laut NÖ Naturschutzgesetz 2000 ist die Natur in allen ihren Erscheinungsformen zu erhalten, zu pflegen oder wiederherzustellen. Dies geschieht, indem die ökologische Funktionstüchtigkeit der Lebensräume regionstypisch gesichert und entwickelt wird. Durch die Verwendung gebietsfremder Arten kann eine Veränderung der inner- und zwischenartlichen Vielfalt auftreten. Dies kann die Anpassungsfähigkeit von Populationen beispielsweise auf Klimaveränderungen einschränken.
Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze
Als Erläuterung für eine praxistaugliche Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmung ist ein Leitfaden erstellt worden. Dieser enthält u.a. auch eine naturräumliche Abgrenzung von vier Vorkommensgebieten in Niederösterreich und definiert auch "gebietseigene" Pflanzen.
Folgende Themen finden sich im Leitfaden:
- Naturschutzfachlicher Hintergrund
- Gesetzliche Verankerung
- Begriffsbestimmungen
- Ausnahmen und Sonderfälle
- Herkunftsnachweis/Kontrolle
Zielgruppe des Leitfadens sind Behörden, Planer, ausschreibende Stellen und Baumschulen. Ebenso haben diese eine Artenliste gebietseigener Pflanzen erhalten, die im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen für das Ausbringen in der freien Natur Verwendung findet.
Weitere Informationen
- Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze (Juli 2018), Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Naturschutz (PDF, 540 KB) - Artenliste - Gebietseigene Gehölze (PDF, 117 KB)
- NÖ Heckentag - Verein Regionale Gehölzvermehrung Niederösterreich (RGV)
- Naturland NÖ