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Trinkwasserversorgung
Trinkwasser muss in Österreich den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen. Gibt es bei einem Wasserversorger Probleme mit der Qualität, sind entsprechende Schritte einzuleiten.
Unser Trinkwasser wird regelmäßig geprüft
Allle Wasserversorger und damit auch viele Gemeinden müssen das abgegebene Wasser von einem für Trinkwasseruntersuchung akkreditierten Labor begutachten lassen. Die AbnehmerInnen sind einmal im Jahr über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Das kann mit der Wasserrechnung, über Informationsblätter oder die Gemeindezeitung oder auf der Internetseite des Infoportals Trinkwasser erfolgen.
Zur Umsetzung
- Überprüfen Sie den technischen Zustand der Anlagen regelmäßig
- Stellen Sie sicher, dass die verantwortlichen Personen sich laufend weiterbilden um am aktuellsten Wissenstand zu sein.
- Erkennen Sie etwaige Probleme mit der Wasserqualität und -quantität durch Analyse von Jahresreihen der Befunde sowie der Mengenaufzeichnungen gemeinsam mit dem Fachpersonal der Anlage. Mitunter führen auch nicht erlaubte Zusammenschlüsse von Trinkwasserleitung und Brauchwassersystemen zu hygienischen Problemen.
- Entsprechen ein oder mehrere Grenzwerte bei einer Laboruntersuchung nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, wird der Betreiber der Anlage vom Labor unverzüglich darüber informiert. Er muss die zuständige Behörde und sofort die AbnehmerInnen in Kenntnis setzen. Weiters sind Maßnahmen zu ergreifen, damit das Wasser innerhalb von 30 Tagen wieder einwandfreie Qualität aufweist.
- Nutzen Sie für Gebiete die nicht an die Wasserversorgung angeschlossen sind den ExpertInnenvortrag "Wie gut ist Ihr Trinkwasser?" der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ um Ihre Bürgerinnen und Bürger über die Qualität des Wassers zu informieren.
Tipp: Die Information der Bevölkerung steht an erster Stelle
Besonders wichtig ist die Information der Bevölkerung wenn die Labor-Begutachtung Überschreitungen der Grenzwerte ergibt. Es müssen Angaben über jene Parameter gemacht werden, die nicht in Ordnung sind. Es ist aber auch über etwaige Vorsichtsmaßnahmen und die voraussichtliche Dauer bzw. die Art der Entwarnung zu informieren. Das können Nutzungseinschränkungen oder auch bestimmte Behandlungsverfahren wie etwa das Abkochen des Wassers bei Nichteinhaltung der mikrobiologischen Anforderungen sein. Wichtig ist, dass diese Informationen möglichst rasch und flächendeckend an die versorgte Bevölkerung weiter gegeben werden. Im Gegensatz zu der jährlichen Informationspflicht sollte die Information möglichst rasch alle erreichen etwa durch direktes, nachweisliches Austragen der Information an die Haushalte aber auch durch Lautsprecherdurchsagen im Gemeindegebiet oder durch öffentliche Aushänge. Vorlagen dazu finden Sie unter den NÖ Wasserversorgerschulungen der eNu.