Tolle Förderungen für Elektromobilität
Der Bund fördert auch 2022 die Anschaffung von e-Fahrzeugen mit Beteiligung des Handels. Wird gleichzeitig zum Ankauf ein fossil betriebenes KFZ außer Dienst gestellt, fördert das Land NÖ zusätzlich.

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Die zahlreichen Förderungen zur Elektromobilität reichen vom Ankauf von e-Bikes über e-Kleinbus bis hin zur e-Ladeinfrastruktur.
Voraussetzung für alle e-Mobilitätsförderungen ist die Beladung mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern. Die Förderung ist mit 30 % der Kosten begrenzt.
Heuer beträgt die verlängerte Einreichfrist bis zu 36 Wochen nach der Antragstellung. Diese Fristverlängerung ist den längeren Lieferfristen von Waren und Dienstleistungen in Folge der Corona Krise und des Kriegs in der Ukraine geschuldet.
Konkret wird der Ankauf von e-Bikes (mindestens 5 Stück) von (e)-Lastenrädern, e-Zweirädern, e-Leichtfahrzeugen, e-PKW, leichten e-Nutzfahrzeugen und e-Kleinbussen für Gemeinden gefördert.
e-Kleinbus besonders günstig!
Die e-Kleinbus Förderung unterstützt viele Gemeinden beim Umstieg auf e-Mobilität wie zum Beispiel beim Transport von Kindergartenkindern oder SchülerInnen. Für einen e-Kleinbus mindestens 7 +1 Person bei einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von 2,5-3,5 t sind maximal € 15.500,- an Fördermitteln von Bund und Land NÖ zu beantragen. Hier ist die Förderung aus dem Schul- und Kindergartenfonds von 25 % der Kosten noch nicht berücksichtigt!
Jetzt in e-Ladeinfrastruktur investieren!
Öffentliche Ladestationen fördert der Bund mit € 2.500,- je AC-Normalladepunkt von 11-22 kW. DC-Schnellladepunkte bis 100 kW werden mit bis zu € 15.000,- gefördert.
Über die Aktion "Nachrüsten Fahrradparken" kann die Errichtung und qualitative Verbesserung von Radabstell-Anlagen gefördert werden. Bei Errichtung von einem e-Ladepunkt - mit einer Abgabenleistung bis zu 5 kW pro Radabstellplatz - erhöht sich die Pauschale von 400 Euro auf 700 Euro pro Abstellplatz.
Die Bundesförderung gilt ausschließlich für Radabstell-Anlagen bei bestehenden Gebäuden, wenn diese am gebäudezugehörigen Grundstück (nicht Straßengrundstück) errichtet werden und eine gewisse Besucherfrequenz aufweisen.
Die Radabstell-Anlage muss überdacht sein und so gestaltet sein, dass ein Fahrrad am Fahrradrahmen daran sicherbar oder generell versperrbar ist.
CM