Tätigkeitsfelder der UGR zum Abfall
Umweltgemeinderätinnen und -räte haben die Möglichkeit mit den Abfallwirtschaftsverbänden zusammenzuarbeiten und die abfallwirtschaftlichen Belange in der Gemeinde zu beobachten.

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Sammelstellen, Befugte, Öffentlichkeitsarbeit
Neben der engen Zusammenarbeit mit den Abfallwirtschaftsverbänden obliegt den UGR das Thema Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Abfall in der Gemeinde, z.B. durch Gemeindezeitungsberichte, zu thematisieren. Bei ortsfesten Sammel- und Behandlungsstellen können sie der Frage nachgehen, ob eine entsprechende Erlaubnis zum Sammeln oder Behandeln vorliegt. Bezüglich der gemeindeeigenen Sammelstellen haben sie auf das Erfordernis der Ausbildung zur Befugten/zum Befugten hinzuweisen.
Ablagerungen im Gemeindegebiet
Zu den Aufgaben gehören weiters die Beobachtung und Feststellung von widerrechtlichen Ablagerungen im Gemeindegebiet, die entsprechende Berichterstattung an die Gemeinde und diesbezügliche Kontakte zu den Organen der Behörden. Das Recht auf freien Zutritt zu Privatgrundstücken haben die UGR nur, wenn sie im Auftrag der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters tätig werden.