Richtlinien des NÖ Landschaftsfond im Rahmen des Projektes „Wir für Bienen“
Die Gemeinde stellt den Antrag auf Beratung im Rahmen des Projektes „Wir für Bienen“ und verpflichtet sich hiermit für die angeführten Maßnahmen:
- die Richtlinien des NÖ Landschaftsfonds vollinhaltlich und verbindlich anzuerkennen. (www.noel.gv.at/noe/Landwirtschaft/Foerderrichtlinien_angemeldet_Landschaftsfonds.html )
- bei der Durchführung des zur Förderung beantragten Vorhabens alle bestehenden Rechtsvorschriften zu beachten.
- den zuständigen Organen des Landes NÖ die Überprüfung der Förderung an Ort und Stelle und Einsicht in die entsprechenden Aufzeichnungen und Belege zu ermöglichen sowie die nötigen Auskünfte zu erteilen.
- Die Abgabe und Entgegennahme des Antrages stellt keine Bewilligung dar und es wird damit kein Anspruch auf Förderung begründet.
- Eine bezogene Beihilfe ist zur Gänze oder teilweise (samt Verzinsung) zurückzuerstatten, falls sie zu Unrecht gewährt wurde.