Aktivverkehr & Mobilitäts-management
Förderung für klimafreundliche und aktive Mobilität im Aktionsprogramm klimaaktiv mobil
Short Facts
Förderhöhe: 20 % der förderfähigen Kosten, Zuschlagsmöglichkeiten (max. + 10 %); max. 750 Euro je jährlich eingsparter Tonne CO2
Laufzeit: bis 29.02.2024 - 12 Uhr
Antragszeitpunkt: vor Umsetzung
Kontakt & Links
Beratung für Gemeinden
komobile Gmunden - Herry Consult
Daniela Hirländer, Helmut Koch, Raphael Glück
+43 7612 70 911 oder +43 660 852 36 08
kommunal@klimaaktivmobil.at
komobile
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam Verkehr
+43 1 316 31 716
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Leitfaden
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert mit dem Aktionsprogramm klimafreundliche Mobilitätslösungen um den Klimaschutz konsequent voranzutreiben. Aktive Mobilität zu Fuß und mit dem Fahrrad reduziert die CO2-Emissionen und fördert gleichzeitig die Gesundheit und die lokale Wirtschaft. Die klimafreundliche Verkehrswende hat zum Ziel Verkehr zu vermeiden, zu verlagern und zu verbessern.
Gefördert werden
Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, in betriebliches und kommunales, touristisches und bildungseinrichtungsbezogenes Mobiltiätsmanagement und in aktive Mobilität.
- Investitionen in klimafreundliche Mobilität und aktive Mobilität (Bike- und Carsharing Modelle, bedarfsorientierte Verkehrssysteme, Mikro-ÖV, Mobilitätszentralen, Jobräder, Veranstaltungsmobilität, bewusstseinsbildende Maßnahmen)
- Betriebskosten für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn
- Planungskosten, bis zu 10% der förderungsfähigen materiellen Investitionskosten
- Höhere Förderung (30 %) für ganzheitliches betriebliches Mobilitätsmanagement bei Umsetzung von Bündel an Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise
- Forcierung des Radverkehrs mit Radwegen, Radabstellanlagen mit und ohne E-Ladestationen, Wegweisung und Informationssystemen, Leiteinrichtungen, Bodenmarkierungen, Radverleih (bike & ride), Dauerzählstellen, Anschaffung von e-Bikes etc.
- Radschnellverbindungen
- Fußverkehr
- integrierte Mobilitätsmanagementprojekte mit Maßnahmenmix e-Mobilität: e-Mobilitätsmanagement, e-Flotten und e-Logistik
- Mobilitätsmanagement - Umweltfreundliche Gütermobilität (Umstellung LKW auf elektrisches Förderband, Transportrationalisierung, etc.)
- Mobilitätsmanagement - Umweltfreundliche Personenmobilität (Carsharing, Mobilitätszentralen, Wanderbus, Betriebsbusse, Rufbus, Schnuppertickets, Jobticket, Veranstaltung- Besuchermobilität, etc)
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
- Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehenden immateriellen Leistungen (max. 10 % der materiellen Kosten)
Folgende Förderschienen gelten auch hier als Maßnahme (bis zum Ende der Förderperiode):
- E-Ladestellen
- e-PKW
- Leichte e-Nutzfahrzeuge
- e-Leichtfahrzeuge
- e-Zweiräder
- e-Fahrräder und Transporträder
FörderwerberIn
Gemeinde, Betrieb, öffentliche Gebietskörperschaft, Verein, konfessionelle Einrichtung
Förderhöhe
- Förderbasis Investitionsmehrkosten. 20 % der förderfähigen Kosten, bei ELER-Cofinanzierung bis zu 40 % für Gemeinde bzw. nicht wettbewerbsrelevante Vorhaben. Bei Zuschlägen bis zu maximal 50 %.
- Maximale Förderung, gilt nicht bei ELER geförderten Projekten:
- 750 EUR je jährlich eingesparte Tonne CO2
- bei Radinfrastrukturprojekten 2.250 Euro je jährlich eingesparte Tonne CO2 + 6 Euro/jährlich verlagerte Pkw-Kilometer
- Zuschlag von je 5 % (bis in Summe max. 10 %) für Umsetzung bewusstseinsbildende Maßnahmen, für Kombination von 2 oder mehr Maßnahmen, für Einbeziehung weiterer Akteure
Beispiel Radabstellanlagen, Pauschale
- € 400,- pro Abstellplatz
- € 700,- für Abstellplatz mit e-Ladestation falls 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Förderdetails
- Mobilitäts- und Verkehrskonzept mit Berechnung des Umwelteffektes muss vorliegen und - sofern Maßnahmen zur Radinfrastruktur enthalten sind - mit Berechnung des Gesundheitseffekts, in dem sich die zur Förderung der beantragten Maßnahmen wiederfinden.
- Es werden nur jene Umwelt- und etwaige Gesundheitseffekte berücksichtigt, die durch die Umsetzung der Maßnahme in Österreich erzielt werden.
- Gebietskörperschaften müssen den Nachweis erbringen, dass 25 % der Investitionskosten für die förderungsfähige Maßnahme selbst getragen werden.
- Geldmittel aus dem KIP gelten bei Gemeinden als Eigenmittel.
- Leasingfinanzierung, Contracting und Mietkauf als Finanzierungsmodelle sind bei EU-kofinanzierten Maßnahmen nicht möglich.
Einreichung
- Online bei der KPC
- Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder einer anderen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht.
- Bitte beachten Sie die anderen Einreichmodalitäten bei den gelinkten Förderschienen (e-Fahrzeug, e-Flotte, e-Ladestelle)
Weitere Informationen
Radland für Gemeinden NÖ
Gratis Radfahrkurse für Volksschulen
Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)