Umwelt-Gemeinde-Service

Radfahren im Naturland

Das Forstgesetz ermöglicht allen, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das Befahren mit einem Fahrrad ist aber verboten. 

Gemeindezeitungstext [DOC 685 KB]
Musterlayout [DOC 230 KB]
Bilder-Download:


Textbausteine zur freien, redaktionellen Verwendung. Bitte verwenden Sie das Bild nur in Zusammenhang mit dem Artikel und unter Angabe des Bildnachweises (Copyright).

Die NÖ Energie- und Umweltagentur nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Aus diesem Grund werden Cookies nur bei der Nutzung unseres Chat-Services verwendet. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies beim Chat-Service benutzen. Mehr Informationen