Umwelt-Gemeinde-Service

Förderung für PV-Überdachung von Parkplätzen

Um den Ausbau der Sonnenenergie zu forcieren, fördert das Land NÖ die Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf bereits versiegelten und öffentlich zugänglichen Parkplätzen.

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Parkplätze mit PV-Überdachung bieten Schutz vor Niederschlag und Überhitzung.

Eine Überdachung von Parkplätzen durch Photovoltaikanlagen hat dabei einen mehrfachen Nutzen: versiegelte Flächen werden zur Produktion von Sonnenstrom genutzt und eine Überdachung bringt einen Komfortgewinn für ParkplatznutzerInnen durch Schutz vor Niederschlag und Überhitzung.

Voraussetzung für die Förderung

Förderfähig sind netzgebundene Photovoltaikanlagen als Überdachung von mindestens 10 bestehenden Parkplätzen und einer Leistung von mindestens 20 kWp. Der öffentliche und kostenfreie Parkplatz muss dafür zumindest 8 Stunden pro Tag und 5 Tage die Woche zugänglich sein.

Maximalförderung 1.000 pro kWp

Die FörderwerberInnen haben den Förderbedarf selbst anzugeben, dieser darf 1.000 Euro pro kWp nicht übersteigen. Begrenzt ist die Förderung mit max. 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach Juryentscheid in Form eines Zuschlags. Die Förderanträge werden nach bestimmten Kriterien gereiht wie z.B. Eingangsdatum, Fördereffizienz, Einbindung der Anlage in eine Erneuerbare Energiegemeinschaft.

Vollständige Anträge können ab sofort bis zum jeweiligen Stichtag eingereicht werden.

Einreichzeitpunkte für 2023:

  • 1. Einreichzeitpunkt 2023: 31.08.2023
  • 2. Einreichzeitpunkt 2023: 30.11.2023

Einreichzeitpunkte für 2024:

  • 1. Einreichzeitpunkt 2024: 31.05.2024
  • 2. Einreichzeitpunkt 2023: 30.11.2024

Der vollständige Antrag ist vor Umsetzung bzw. Auftrag bis spätestens zum genannten Stichtag beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft mittels Formular einzubringen. Pro Einreichungszeitpunkt können Fördermittel in der Höhe von EUR 2 Mio. bzw. pro Jahr gesamt EUR 4 Mio. vergeben werden.

EK

Weiterführende Informationen:

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