Eilmeldung – PV-Förderung bis 50 kWp!
Es gibt nun eine Übergangsbestimmung für Anlagen, die im Zeitraum 22.12.2020 bis 20.04.2022 bestellt/beauftragt wurden, aber keine Förderung durch den Klima- und Energiefonds erhalten haben!

www.pov.at
Zur Unterstützung der Klima- und Energieziele wird die Installation von Photovoltaikanlagen gefördert.
Die Einreichung erfolgt online einstufig. Liegt bereits eine Registrierung beim Klimafonds vor, ist der Antrag mit dieser Registrierung abzuschließen. Liegt keine Registrierung vor - ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Anlage im Zeitraum 22.12.2020 bis 20.04.2022 bestellt/beauftragt wurde. Die Antragstellung ist bis 31.1.2023 möglich.
Die Förderung ist mit dem Zweckzuschuss Bedarfszuweisung Energie Spar Gemeinde ODER mit der Förderung durch den Schul- und Kindergartenfonds.
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CM