PV-BürgerInnenbeteiligung & Crowdfunding
Neben den bisher Umsetzungsmodellen der PV-Bürgerbeteiligung kann man nun auch auf Crowdfunding zurückgreifen.
Je nach Art des Projektes kann Crowdfunding eine optimale Möglichkeit darstellen, es bleiben natürlich auch die bisherigen Bürgerbeteiligungsversionen weiterhin als Option erhalten. Mittels Crowdfunding ist es denkbar, neben Anlagen zur Energieproduktion wie Photovoltaik, Nahwärme, etc. ebenfalls auch Effizienzprojekte damit zu finanzieren. Das könnte beispielsweise die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED sein oder die Wärmedämmung von Gebäuden.
Arten der Crowd-Finanzierung
Es gibt 4 verschiedene Möglichkeiten, wie das Crowdfunding ablaufen kann:
- Kreditbasiert (lending): Man gewährt dem Unternehmen einen Kredit und bekommt diesen mitsamt Zinsen zurückbezahlt.
- Beteiligungsbasiert (equity): Man erhält Unternehmensanteile und partizipiert somit am Erfolg des Unternehmens.
- Gegenleistungsbasiert (reward): Man erhält für seinen Geldeinsatz ein fertiges Produkt oder Gutscheine.
- Spendenbasiert (donation): Es gibt keine direkte Gegenleistung für das gespendete Geld.
Was sind die Eckpunkte des Alternativfinanzierungsgesetzes?
Wenn man zukünftig eine Finanzierung mittels Crowdfunding umsetzen will, gilt es folgende Grenzen zu beachten:
- Emittent ist KMU (< 250 MitarbeiterInnen und entweder Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. Euro) und gibt alternative FInanzierungsinstrumente an 150 oder mehr AnlegerInnen aus
- bis 100.000 Euro: allgemeine zivilrechtliche Aufklärungspflichten
- 100.000,- bis 1,5 Mio. Euro: Erstellung eines Informationsblattes
- 1,5 bis 5 Mio. Euro: Erstellung eines vereinfachten Prospekts (Prospektpflicht „light“)
- ab 5 Mio. Euro: volle Prospektpflicht nach Kapitalmarktgesetz
- klare Regelungen für das Betreiben von Online-Plattformen zum Crowdfunding