Pflanzen an der Gartengrundstücksgrenze?
Frage: Was können Gartenbesitzer und -besitzerinnen unternehmen wenn Bäume über den Zaun ragen und ihnen den Garten beschatten?
Antwort: Seit 1. Juli 2004 gilt ein neues Nachbarschaftsrecht hinsichtlich an der Grundstücksgrenze wachsender Pflanzen. Damit wurde die bisher uneingeschränkte Freiheit des Grundeigentümers in Bezug auf überhängende Baumkronen und eindringende Baumwurzeln beschnitten. Weiters kann sich der Grundeigentümer nun in besonders massiven Fällen gegen den Entzug von Licht und Luft zur Wehr setzen. Zwingend vorgeschrieben ist bei Streitigkeiten nun ein sogenannter Schlichtungsversuch über eine Schlichtungsstelle.