Partizipation der BürgerInnen an PV-Freiflächenanlagen
Die Energiewende ist eine wichtige Aufgabe, die alle betrifft. Auch die Bürgerinnen und Bürger sind bei der Mitwirkung gefragt.

eNu
Mit BürgerInnenbeteiligung holt man die lokale Bevölkerung bei der Errichtung einer Anlage zur erneuerbaren Energieproduktion mit ins Boot.
Die Energiewende soll rasch voranschreiten, gleichzeitig aber möglichst nachhaltig, sozialverträglich, raumschonend und umweltverträglich gestaltet werden. Das bedeutet die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, den Flächenverbrauch zu minimieren und die Biodiversität nicht nur zu schützen, sondern auch zu fördern. Nur so kann Akzeptanz und aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger für die Errichtung und den Betrieb von Erzeugungsanlagen erreicht werden.
Die Rahmenbedingungen, um dies zu ermöglichen, bietet die Vertragsraumordnung. Sie stellt in NÖ die ausgewogene Verteilung der Rechte zwischen Gemeinde, GrundeigentümerInnen und AnlagenbetreiterInnen sicher. Vertragsraumordnung nutzt die Möglichkeiten, die das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz bietet, um Erzeugungsanlagen nachhaltig und umweltverträglich zu gestalten und um die Partizipation der BürgerInnen zu ermöglichen.
Die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ berät Gemeinden bei der Umsetzung von BürgerInnenbeteiligungsprojekten und Energiegemeinschaften und stellt Musterverträge zur Verfügung.
Arten der Partizipation
Um die Akzeptanz der Bevölkerung für PV-Freiflächen zu gewährleisten ist eine frühestmögliche Einbindung der BürgerInnen notwendig. Ziel ist dabei die
- Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und Sicherstellung wirtschaftlicher Vorteile
- Beschleunigung der Energiewende und Klimaschutz
- Entschädigung für subjektive, regionale Nachteile bei Errichtung von Energieerzeugungsanlagen
Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Umsetzung:
- PV-Bürgerbeteiligung: Dabei werden Anlagenbetreiber verpflichtet, einen Teil der Anlage über Bürgerbeteiligung zu finanzieren. Die BürgerInnen investieren dabei in die Anlage und erhalten ihr eingesetztes Kapital inklusive Zinsen zurück.
- Eine sehr erfolgreich und einfache Möglichkeit zur Umsetzung bietet die eNu über das Projekt Sonnenkraftwerk-Gemeinde an.
- Über eine Energie-Gemeinschaft wird den BürgerInnen der von der PV Freiflächenanlage erzeugte Strom zu einem günstigen Preis zur Verfügung gestellt. AnlagenbetreiberInnen werden verpflichtet, langfristig zu fixierten Preisen Strom in eine Energiegemeinschaft zu liefern. Der großer Vorteil bei der Nutzung von Energiegemeinschaften. In diesem Fall stellt die Einbindung der BürgerInnen und der Gemeinden keinen Kostenfaktor für AnlagenbetreiberInnen dar. Diese/r verkauft den Strom an die Energiegemeinschaft und erhält dafür einen angemessenen Preis. Ein realistisches Preisniveau liegt bei etwa 8 – 15 Cent/kWh. Das liegt deutlich unter dem Strompreis der EndkundInnen, ermöglicht aber einen wirtschaftlichen Betrieb der PV-Anlage.
Angebot an die Gemeinden
Die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ bietet Muster-Raumordnungsverträge an und berät zu deren Anwendung. Bei der Beratung werden Möglichkeiten aufgezeigt und erste Überlegungen angestellt, wie Projekte praktikabel umgesetzt werden können. Musterverträge für die Anwendung von Vertragsraumordnung um eine naturverträgliche Umsetzung von PV-Freiflächenanlagen zu gewährleisten sind bereits fertiggestellt und sind als Downloads verfügbar. Vertragsmuster für die Einbindung von BürgerInnen werden derzeit in einigen Projekten getestet und werden in Kürze hier zum Download verfügbar sein.
Für die Umsetzung von Bürgerbeteiligung kann dabei das bereits erprobte Projekt „Sonnenkraftwerk“ angewendet werden. Die eNu bietet hier ein „Sorglospaket“ für die Umsetzung von PV-Bürgerbeteiligung mittels „Sale and Lease Back“-Verträgen an.
Um die Einbindung der PV-Freiflächenanlage in eine Energiegemeinschaft ist es notwendig eine solche zu gründen. Hierbei unterstützt die eNu aktiv bei Vorüberlegungen und mit Gründungsdokumenten. Wichtig ist es hier die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Erfahrungen aus umgesetzten Projekten einfließen zu lassen.
Bei der Gründung, Abwicklung und Abrechnung unterstützt die EZN oder andere Dienstleister.
Die Ausverhandlung der Verträge zwischen Gemeinde, GrundeigentümerInnen und AnlagenbetreiberInnen wird nicht begleitet.
Folgende Grafik zeigt die Schritte zur Realisierung eines PV-Freiflächen-Projekts:

eNu
Ablauf bei Nutzung von Raumordnungsverträgen
Raumordnungsvertrag: Inhalte, Rechte und Pflichte
Raumordnungsverträge regeln, neben BürgerInnenbeteiligungen, eine Vielzahl weiterer Rechte und Pflichten, die folgende Zwecke haben:
- Maßnahmen, um Mehrfachnutzungen sicherzustellen:
- Ernährung (Agri-PV)
- Biodiversität
- Retention (d.h. Fähigkeit zur Wasser- und Nährstoffspeicherung des Bodens)
- Erholungsnutzung und Umweltbildung
- Zügige und reibungslose Errichtung der Anlagen, wenn die Gemeinde eine positive Widmungsentscheidung getroffen hat
- Sicherstellung der Nutzung (und Sanktionen, falls dies nicht erfolgen sollte)
- Sicherstellung des Rückbaus der Anlage nach Betriebseinstellung, Rückwidmung und Wiederherstellung des Originalzustandes
- Regelung der Rechtswirksamkeit, der Wertsicherung, der Kostentragung sowie der mit der Anlagenerrichtung notwendigen Dienstbarkeiten
- Pacht oder Miete für GrundbesitzerInnen
Es sind einige Vorarbeiten zu leisten, damit der Vertrag abgeschlossen werden kann. Diese Vorarbeiten sollten gemeinsam zwischen den handelnden Akteurinnen und Akteuren abgestimmt werden und umfassen:
- Seitens der Gemeinde: Einschätzung durch den/die OrtsplanerIn, ob eine Anlage grundsätzlich realisierbar ist. Dabei ist der Leitfaden des Landes Niederösterreich anzuwenden. Überlegung, welche Art der BürgerInnenbeteilung realisiert werden soll. Informieren der BürgerInnen über die geplanten Projekte. Informationsveranstaltungen bei denen die Projektdetails vorgestellt werden und auch der Anlagenbetreiber/Investor für Fragen zur Verfügung steht.
- Seitens des Anlagenbetreibers/der Anlagenbetreiberin: Erstellung eines Anlagenkonzepts; Da der/die AnlagenbetreiberIn den wirtschaftlichen Nutzen aus der Anlage zieht, trägt er/sie die Kosten für Erstellung des Vertrags
Der Raumordnungsvertrag ersetzt ein Raumordnungsverfahren NICHT. Freiflächen-Photovoltaikanlagen bedürfen einer entsprechenden Flächenwidmung durch die Gemeinde. BEVOR das Verfahren zur Flächenwidmungsänderung eingeleitet wird, muss ein Raumordnungsvertrag abgeschlossen werden. Dazu sind konkrete Vorstellungen zur Freiflächen-PV-Anlage bereits Voraussetzung. Aber Achtung: Der Vertrag begründet keinen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Flächenwidmung.
Der Raumordnungsvertrag hilft dabei, die Akzeptanz der Anlagen zu erhöhen, indem er die regionale Wertschöpfung durch die Errichtung der PV-Anlage sicherstellt. Weiters regelt er die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Dabei bieten die einzelnen Punkte des Vertrages eine Hilfestellung, woran bei der Errichtung einer Anlage mindestens gedacht werden soll. Im Einzelfall werden jene Punkte des Mustervertrags gewählt, die für das jeweilige Projekt relevant sind und angewendet werden sollen. Diese Hilfestellung ist umfassend, kann aber auch durch die Vertragsparteien ergänzt werden.
DB