Neue Investitionsförderung für PV-Anlagen und Stromspeicher!
Ab Frühjahr 2022 startet die Investitions-Förderung für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Für die Kommunen ist in erster Linie die Investitionsförderung für PV-Anlagen und Stromspeicher von Interesse.

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Gemeinden erhalten wieder Förderung für Photovoltaik-Anlagen.
Investitionsförderung nach dem Erneuerbaren Ausbaugesetz startet im Frühjahr
Förderung mit Investitionszuschüssen nach dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG 2021) startet erstmalig in diesem Frühjahr und wird von der ÖMAG abgewickelt. Die entsprechende Verordnung des Klimaschutzministeriums steht vor der Veröffentlichung. Beginnend mit der nächsten Ausschreibung sind vier Kategorien von Investitionsförderungen für PV-Anlagen mit und ohne Stromspeicher vorgesehen:
- Kategorie A (Anlagen bis 10 kWp) erhalten einen Fixbetrag von 285 Euro je kWp, für die
- Kategorien B (11-20 kWp) beträgt der Maximalsatz 230 Euro, für die
- Kategorie C (21-100 kWp) 175 Euro und für die
- Kategorie D (101-1.000 kWp) 150 Euro
Registrierung und Förderantrag
Der Förderbedarf ist im Förderantrag anzugeben und darf diesen Maximalsatz an Investitionsförderung je kWp nicht überschreiten. Die Auswahl der förderfähigen Projekte trifft eine Jury. Für Stromspeicher gilt für alle Klassen eine Maximalförderung von 200 Euro je kWh. In Kategorie A erfolgt die Berechnung als Fixbetrag.
Nach der Veröffentlichung des Ausschreibungsstarts auf der Website der ÖMAG ist die Registrierung und Antragstellung vier Wochen möglich. Die Antragstellung hat jedenfalls vor dem Beginn der Arbeiten zu erfolgen, gemeint ist damit der erste Schritt, der die Investition unumkehrbar macht.
Von der Tarifförderung zur Marktprämie
Mit dem EAG 2021 wurden die Förderungen für die Einspeisungen ebenfalls neu organisiert. Die Tarifförderung wird durch eine Marktprämie ersetzt. Die Marktprämie errechnet sich aus der Differenz des erzielbaren Marktpreises und den Kosten für die Bereitstellung des Stroms. Der Wechsel vom festgelegten Einspeisetarif (Ökostrom) auf die Vergütung zum Marktpreis ist über die Marktpreis Bilanzgruppe der ÖMAG möglich.
CM