Neue Förderung für den Radwegebau in NÖ
Seit 1. November steht eine neue Landesförderung für den Radwegebau zur Verfügung. Die Landesförderung ist mit dem Kommunalen Investitionsprogramm des Landes kombinierbar.

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Das Land NÖ fördert den Radwegebau über zwei Schienen:
- Schiene A
Radschnellverbindungen werden mit bis zu 80 % der Errichtungskosten und das Radbasisnetz mit bis zu 70 % der förderbaren Kosten unterstützt. - Schiene B
Die Planung und die Errichtung von Radwegen im ländlichen Raum werden mit einem Zuschuss von maximal 70 % der förderbaren Kosten unterstützt. Für die Erstellung eines Maßnahmenkonzepts liegt der maximale Förderbetrag bei 20.000 Euro.
Rahmenbedingungen für Förderung
- Antragsberechtigt sind Gemeinden und Arbeitsgemeinschaften von Gemeinden.
- Der Antrag ist jedenfalls vor Projektbeginn einzubringen.
- Die Förderung ist mit der Bundesförderung Radverkehr und Mobilitätsmanagement und mit dem Zweckzuschuss aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) kombinierbar!
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.