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Energetische Sanierung der kommunalen Gebäude
Sanieren Sie schrittweise die in Gemeindebesitz befindlichen Gebäude auf Passivhaus- oder Niedrigstenergiehausstandard.
Einmalinvestitionen für energetische Optimierungen führen zu niedrigeren laufenden Energiekosten. Nutzen Sie dieses langfristige Einsparungspotenzial. Das NÖ Energieeffizienzgesetz sieht vor, dass der öffentliche Sektor, die in seinem Besitz stehenden Gebäude bis 31. Dezember 2020 zu sanieren hat (§ 10 Pkt (6)).
Zur Umsetzung
- Greifen Sie auf die Energiebuchhaltung Ihres/Ihrer Energiebeauftragten zurück und wählen Sie aus dem Gemeinde-Energie-Bericht die zu sanierenden bzw. neu zu bauenden Gebäude aus.
- Nutzen Sie im Vorfeld die kostenlose, firmenunabhängige Erstberatung der Energieberatung NÖ.
- Informieren Sie sich bei der NÖ Förderberatung, welche Förderungen und Bedarfszuweisungen zur Verfügung stehen.
- Legen Sie bereits in der Ausschreibung die Energiestandards fest. Nutzen Sie die Förderung des Ökomanagement NÖ für Ausschreibungen, Planungen und Konzeptionen.
- Informieren Sie die GemeindemitarbeiterInnen aber auch die Bevölkerung über die Vorteile von Passiv- bzw. Niedrigenergiebauweise.
- Achten Sie vor Fertigstellung auf einen Blower-Door-Test, um die fachgerechte Ausführung nachzuweisen (um undichte Stellen aufspüren zu können).
- Kommunizieren Sie die Umbaumaßnahmen öffentlichkeitswirksam und heben Sie dabei die Klimaschutzmaßnahmen hervor.
- Positionieren Sie den Energieausweis im Bereich des Haupteinganges und kommen Sie damit der gesetzlichen Aushangpflicht nach.
- Lassen Sie Ihr Gemeindegebäude mit der Plakette für Gemeindegebäude auszeichnen.
Best-Practice-Beispiele
Unterstützungsangebote
- Energieberatung NÖ: Kostenlose, firmenunabhängige Energieberatung
- Ökomanagement: Förderungungen
- Förderberatung NÖ
- Klima- und Energiefonds: Mustersanierung
- Plakette für Gemeindegebäude
Weitere Informationen
- Energieberatung NÖ
- Land NÖ: Energieeffizienzgesetz