Bestellung eines bzw. einer Energiebeauftragten
Gemäß NÖ Energieeffizienzgesetz hat jede Gemeinde zumindest einen Energiebeauftragten zu bestellen, der eine Energiebuchhaltung etabliert und einen Energiebericht erstellt.
Die Aufgaben dieser Gemeinde-Energiebeauftragten sind durch das NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 vorgegeben.
Zur Umsetzung
- Energiebeauftragte erheben regelmäßige die Energieverbräuche der im Besitz der Gemeinde befindlichen Gebäude und Anlagen
- Die Energiedaten werden in einer Energiebuchhaltung übertragen, welche eine laufende Überwachung des Energieverbrauchs ermöglichen und die Grundlage für die Erstellung des Gemeinde-Energie-Berichts liefern
- Der Energiebeauftragte hat die Gemeinde über Energieeffizienzmängel sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu informieren.
Unterstützungsangebote
Weitere Informationen
- Energiebeauftragte laut NÖ EEG
- Land NÖ: NÖ Energieeffizienzgesetz 2012
- Klimabündnis NÖ: Leitfaden Energie