Umwelt-Gemeinde-Service

Bestellung eines bzw. einer Energiebeauftragten

Gemäß NÖ Energieeffizienzgesetz hat jede Gemeinde zumindest einen Energiebeauftragten zu bestellen, der eine Energiebuchhaltung etabliert und einen Energiebericht erstellt.

Die Aufgaben dieser Gemeinde-Energiebeauftragten sind durch das NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 vorgegeben.

Zur Umsetzung

  • Energiebeauftragte erheben regelmäßige die Energieverbräuche der im Besitz der Gemeinde befindlichen Gebäude und Anlagen
  • Die Energiedaten werden in einer Energiebuchhaltung übertragen, welche eine laufende Überwachung des Energieverbrauchs ermöglichen und die Grundlage für die Erstellung des Gemeinde-Energie-Berichts liefern
  • Der Energiebeauftragte hat die Gemeinde über Energieeffizienzmängel sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu informieren.

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Weitere Informationen

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