Umwelt-Gemeinde-Service

Job-Profil Energiebeauftragte

Für diese Aufgabe werden Personen mit besonderen Fähigkeiten gesucht. Die eNu stellt eine Beispielhafte Stellenbeschreibung zur Verfügung.

Jobprofil Energiebeauftragte/r in NÖ Gemeinden

Aus den im EEG 2012 definierten Aufgaben ergibt sich ein bestimmtes Jobprofil. Als Stellenausschreibung formuliert müsste sie folgendermaßen lauten:

Was wird von Ihnen erwartet:

  • Sie sind
    - Umweltgemeinderat/-rätin oder
    - Gemeinderat/-rätin oder
    - in der Verwaltung der Gemeinde tätig, oder
    - externer Beauftragte/r
  • Sie sind bzw. werden von Ihrer Gemeinde als Energiebeauftragte/r eingesetzt.
  • Sie können eine mindestens 40-stündige Ausbildung zum Thema Energieeffizienz (insbesondere über bauphysikalische Grundlagen, Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, elektrische Energie) nachweisen.
  • Sie sind an den Themen Energieeffizienz, Energiebuchhaltung etc. interessiert.
  • Sie sind bereit sich auf dem Gebiet der Energieeffizienz laufend aus- und weiterzubilden.
  • Sie sehen, dass die Gemeinde bei der Erreichung von Energieeinsparungen eine Vorbildfunktion hat.


Ihr Arbeitsbereich umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

  • Energiemanagement wie
    - Führen der Energiebuchhaltung über jedes gemeindeeigene Gebäude, dessen Innenraum unter Einsatz von Energie konditioniert ist.
    - Information der Gebäudebetreiber (im Gesetz bezeichnet als Endverbraucher bzw. Endverbraucherin) über die Wahrnehmung von Energieeffizienzmängeln
    - laufende Überwachung des Energieverbrauchs (Energiecontrolling)
  • Beratung der Gebäudebetreiber in Fragen der Energieeffizienz
  • Erstellen eines jährlichen Berichts an die Gebäudebetreiber

Was wird Ihnen geboten:

  • Ein abwechslungsreiches Betätigungsfeld im Bereich Energieeffizienz
  • Ein sinnorientiertes Arbeitsfeld für die nachhaltige Entwicklung Ihrer Gemeinde

Weiterführende Informationen und Beratung

Umwelt-Gemeinde-Service der eNu
Tel. +43 (0) 2742 22 14 44
gemeindeservice@enu.at

NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 (NÖ EEG 2012)

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