Jetzt e-Mobilitätsförderung sichern!
Der Bund fördert mit Beteiligung des Handels 2023 die Anschaffung von e-Fahrzeugen. Wird gleichzeitig ein fossil betriebenes KFZ außer Dienst gestellt, gibt es zusätzlich einen Landeszuschuss.

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Für Elektromobilität können mehrere Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung für alle e-Mobilitätsförderungen ist die Beladung mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern. Die Bundesförderung ist mit 30 % der Kosten begrenzt. Um die Förderung zu erhalten, ist eine Registrierung bei der Kommunal Kredit Public Consulting (KPC) erforderlich. Der Link zur Registrierung ist auf der Förderseite ab Ende Jänner verfügbar. Die Antragstellung ist bis zu 36 Wochen nach der Registrierung oder nach dem Erhalt der Rechnung durchzuführen. Es ist daher unbedingt auf die Lieferfristen bei der Bestellung des Fahrzeuges zu achten.
Die Förderung von e-Bikes (mindestens 5 Stück) und (e)-Lastenrädern wird erst bekannt gegeben. E-Ladestationen, e-Zweirädern und e-Leichtfahrzeugen werden auch 2023 gefördert.
Änderungen bei der e-PKW Förderung
Für e-PKW kann nur dann eine Förderung beantragt werden, wenn die Bestellung VOR dem 31.12. 2022 erfolgt ist! Die Förderhöhe beträgt hier pauschal 1.000 Euro plus weitere 1.000 Euro als Händlerrabatt. Mit der Bedarfszuweisung Energie Spar Gemeinde ergibt sich ein Satz an maximalen Zuschüssen von 7.000 Euro.
Besonders günstig: e-Kleinbusse und e-Nutzfahrzeuge
Für den Umstieg auf e-Mobilität beim Transport von Personen und Waren werden Gemeinden durch die Förderung von leichten e-Nutzfahrzeugen und e-Kleinbussen unterstützt. Den Ankauf eines e-Nutzfahrzeugs zwischen 2 und 2,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) fördert der Bund mit 4.000 Euro, eines e-Kleinbusses mit hzG zwischen 2,5 bis 3,5 t mit 8.000 Euro. Der Händlerrabatt beträgt 2.000 Euro. Wird gleichzeitig mit der Anschaffung ein fossiles KFZ außer Dienst gestellt, kommen vom Land NÖ 5.000 Euro über die Bedarfszuweisung "Energie Spar Gemeinde" hinzu.
Bei einem gängigen e-Kleinbus wie dem Opel Vivaro-e sind maximal 13.000 Euro,- an Fördermitteln von Bund und Land NÖ zu beantragen. Werden Schul- und Kindergartenkinder mit dem Bus transportiert, werden weitere 25 % der Kosten vom Schul- und Kindergartenfonds übernommen!
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CM