Förderungen für Energie-Projekte
Bis Ende September können die Bedarfszuweisungen "Energie-Spar-Gemeinde" in Anspruch genommen werden.

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Top Förderpaket für Energie-Spar-Projekte
Als Gemeinde können Sie für realisierte Energie-Spar-Projekte, wie z.B. die Umstellung Ihrer Heizungsanlage von fossilen Energieträgern oder von Elektro-Heizung auf erneuerbare Energieträger bis zu 15.000 Euro lukrieren.
Das Land NÖ unterstützt mit 30 %iger Kostenbeteiligung bei 7 verschiedenen Energie-Sparmaßnahmen in Ihrer Gemeinde.
Für realisierte Energie-Spar-Projekte im Abrechnungszeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September kann Ihre Gemeinde bis zum 30. September des laufenden Jahres einen Antrag einbringen, wenn es folgende Umsetzungen betrifft:
- Ersatz eines fossilen Kommunalfahrzeuges durch ein e-Fahrzeug - bis zu € 5.000,-
- Errichtung einer PV-Anlage auf ausgewählten Gemeindegebäuden - bis zu € 5.000,-
- Anschluss an Nah/Fernwärme bei ausgewählten Gemeindegebäuden - bis zu € 5.000,-
- Warmwasserbereitung mit Solaranlage für Sport- und Freizeitanlagen - bis zu € 5.000,-
- Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED nach erfolgter kostenfreier NÖ Energieberatung – bis zu € 150,- je Lichtpunkt bei "intelligenter Straßenbeleuchtung"
- Umstellung der Heizungsanlage von Öl-, Gas- Kohle- bzw. Kokskesseln und von Elektro-Direkt bzw. Elektro-Nachtspeicherheizungen auf Hackgut, Pellets, Wärmepumpe – bis zu € 10.000,-
- Steigerung der Effizienz der Heizungsanlage durch Tausch von Pumpen, hydraulischen Abgleich der Verteilanlage, Modernisierung der Steuer- und Regeltechnik, Umbau der Heizungsverteiler, Anpassung der Steuer- und Regelungsanlagen, Verbesserung der Heizungs-Armaturen und Regulierventile hinsichtlich Differenzdruck und Durchfluss, Einbindung in die Visualisierung und Leittechnik, Wärmemengenzähler – bis zu € 5.000,-
Online-Einreichung bis zum 30. 9. des laufenden Jahres
Um die Förderungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag und die Rechnung inkl. Zahlungsbelege sowie je nach Umsetzung spezifische Beilagen bis spätestens 30. September des laufenden Jahres eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt elektronisch auf der Seite „E-Formulare für NÖ Gemeinden“ im Portalverbund www.kommunalnet.at mit dem dort bereitgestellten Formular sowie dem Hochladen der Beilagen.
Haben Sie andere Umsetzungen in Ihrer Gemeinde geplant, dann besuchen Sie die Förderberatungsseite der eNu.
Hier finden Sie rund um die Uhr alle Bundesförderungen und Landesförderungen für niederösterreichische Gemeinden sowie die interessantesten Beratungsprogramme zu den Themen Energie, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Naturschutz.
Weitere Informationen:
- Förderberatung - Energiespargemeinde
- Förderberatung - Energiesparpfarre
- Förderung Photovoltaik für Schulen und Kindergärten
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen unsere Förderberatung unter T +43 2742 22 14 44 oder gemeindeservice@enu.at gerne zur Verfügung.