Gefährliche Abfälle, Problemstoffe
Abfälle, die gefährlich sind, werden im Abfallwirtschaftsgesetz definiert.

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In Österreich gilt giftiger, explosiver, brennbarer oder unter Umständen mit Krankheitserregern kontaminierter Müll als Gefährlicher Abfall. Krankenhausabfälle beispielsweise dürfen nicht einfach mit dem normalen Müll entsorgt werden, da sie kontaminiert sein könnten. Leere Lack- oder Spraydosen enthalten unter Umständen giftige Reste von Chemikalien, die unter Hitzeeinwirkung explodieren können und daher eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellen.
Problemstoffe im Sinne des AWG sind gefährliche Abfälle, die in privaten Haushalten üblicherweise anfallen oder Abfälle aller anderen Abfallerzeugerinnen und -erzeuger, die nach Art und Menge mit privaten Haushalten vergleichbar sind und die sich in Gewahrsam der genannten Haushalte und Einrichtungen befinden. Problemstoffe und gefährliche Abfälle unterscheiden sich also nicht durch deren Zusammensetzung, sondern ausschließlich durch die Herkunft und die Menge. Gefährlicher Abfall aus privaten Haushalten macht nur einen Bruchteil der schädlichen Stoffe aus, die in der Industrie anfallen. Die Gemeinden sind verpflichtet, eine regelmäßige Problemstoffsammlung anzubieten.