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Aufgaben & Tätigkeitsfelder der Energiebeauftragten
Gemäß NÖ Energieeffizienzgesetz hat jede Gemeinde zumindest einen Energiebeauftragten bzw. eine Energiebeauftragte zu bestellen.
Hauptaufgaben der Energiebeauftragten
- Energiemanagement
- Führung der Energiebuchhaltung
- Laufende Überwachung des Energieverbrauchs
- Information an die Gemeinde über Energieeffizienzmängel - Beratung der Gemeinde in Energieeffizienzfragen
- Erstellung eines jährlichen Energieberichtes
- Laufende Aus- und Weiterbildung
- Optimale Auswahl der Energiebeauftragten für die Gemeinde
Das NÖ Energieeffizienzgesetz sieht hier verschiedene Möglichkeiten vor:
- GemeinderätInnen (Umweltgemeinderrat/-rätin oder anderes Mitglied)
- Personen aus der Gemeindeverwaltung
- Externe Beauftragte, z.B. EnergieberaterInnen oder auch spezielle BeraterInnen von Gemeindeverbänden wie z.B. Klima- und Energie-Modellregionen (KEM) oder Leadermanagement
- Eine Kombination obiger Aufzählungen
- Empfehlungen zur Auswahl als Entscheidungshilfe (PDF, 669 KB)
Hauptaufgaben der Gemeinden
Neben der Bestellung von Energiebeauftragten in den Gemeinden und der Etablierung einer Energiebuchhaltung sieht das Energieeffizienzgesetz 2012 weitere Maßnahmen vor, die niederösterreichische Gemeinden umzusetzen haben:
- Informationspflicht des öffentlichen Sektors gegenüber der Öffentlichkeit über Vorbildfunktion und gesetzte Energie-Maßnahmen
- Beschaffung nach energieeffizienten Gesichtspunkten
- Sanierung der Gebäude im öffentlichen Sektor bis 31.12.2020
- Geförderte Energieberatung Gemeinden, Private und Betriebe
Weitere Informationen
- NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 (PDF, 53 KB)
- Erläuterungen zum EEG von Dr. Josef Muttenthaler (PDF, 107 KB)
- NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 (PDF, 52 KB)
- EU-Gebäuderichtlinie 2010 (PDF, 978 KB)
- EU-Gebäuderichtlinie 2002 (PDF, 146 KB)