Umwelt-Gemeinde-Service
für Energiebeauftragte

Aufgaben & Tätigkeitsfelder der Energie­beauftragten

Gemäß NÖ Energieeffizienzgesetz hat jede Gemeinde zumindest einen Energiebeauftragten bzw. eine Energiebeauftragte zu bestellen.

Hauptaufgaben der Energie­beauftragten

Das NÖ Energieeffizienzgesetz sieht hier verschiedene Möglichkeiten vor:

  • GemeinderätInnen (Umweltgemeinderrat/-rätin oder anderes Mitglied)
  • Personen aus der Gemeindeverwaltung
  • Externe Beauftragte, z.B. EnergieberaterInnen oder auch spezielle BeraterInnen von Gemeindeverbänden wie z.B. Klima- und Energie-Modellregionen (KEM) oder Leadermanagement
  • Eine Kombination obiger Aufzählungen

Hauptaufgaben der Gemeinden

Neben der Bestellung von Energiebeauftragten in den Gemeinden und der Etablierung einer Energiebuchhaltung sieht das Energieeffizienzgesetz 2012 weitere Maßnahmen vor, die niederösterreichische Gemeinden umzusetzen haben:

  • Informationspflicht des öffentlichen Sektors gegenüber der Öffentlichkeit über Vorbildfunktion und gesetzte Energie-Maßnahmen
  • Beschaffung nach energieeffizienten Gesichtspunkten
  • Sanierung der Gebäude im öffentlichen Sektor bis 31.12.2020
  • Geförderte Energieberatung Gemeinden, Private und Betriebe

Weitere Informationen

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