Fragen und Antworten rund um die neue Raumordnung
Die nachfolgenden FAQs geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der neuen Raumordnungsnovelle in Niederösterreich.
Übersicht der Fragen:
- Energieziele
- Energiegemeinschaften
- Förderungen, Anreize, Wirtschaftlichkeit
- PV - Raumordnung
- Agro-PV, Bodenschutz
- PV-Standorte: Böschungen, Lärmschutzwände, Deponien
- PV-Standorte: versiegelte Flächen, Supermärkte, Schulen
- Leerstandskataster, Gewerbe- und Industrieflächen
- Best Practice Beispiel: Freiflächen PV-Anlage in Lichtenegg, DI Thomas Hackl
- PV-Netzinfrastruktur
- PV-Windkraft
- PV-Dachbegrünung
1. Energieziele
Seit Ende 2015 deckt Niederösterreich bilanziell seinen Strombedarf zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien. Haben wir damit schon alle Ziele erreicht?
Der bisherige Verbrauch an elektrischer Endenergie ist in NÖ bilanziell gedeckt. Im nächsten Schritt muss die Umstellung auf erneuerbare Energie (Mix aus PV, Wind, Wasserkraft, Biomasse) im Wärme- und im Mobilitätsbereich, beim Industriebedarf (Gas, etc...) und beim Eigenverbrauch erfolgen. Weiters sind die Verluste des Stromsystems zu minimieren. Durch das Führen einer Energiebuchhaltung werden Einsparpotenziale deutlich sichtbar und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können gezielt gesetzt werden.
255 Terawattstunden (TWh) fossile Energie gilt es in Österreich zu substituieren. Wie sollen die durch Erneuerbare ersetzt werden?
Die deutliche Senkung des Energieverbrauchs durch energiesparendes Verhalten und energieeffiziente Technologien hat oberste Priorität. Z.B. verbraucht ein e-Auto nur 1/3 der Energie eines fossilen PKWs. Durch optimale Wärmedämmung in Kombination mit einer Wärmepumpe kann der Energieverbrauch um den Faktor 10 reduziert werden. Der verbliebene Energiebedarf besteht dann vor allem aus Biomasse (zum Heizen) sowie erneuerbaren Strom insbesondere aus Wasserkraft, Windenergie und PV. Über Sektorkopplung ist dieser erneuerbare Strom für Wärme/Wärmepumpe, aber auch zur Herstellung von grünem Wasserstoff und erneuerbaren Gas nutzbar, sowie für Mobilität im e-Auto - batteriegetrieben oder mittels Brennstoffzelle.
www.energie-noe.at/energiewende
Welche Pläne sollen bezüglich Klimawandelanpassung und Energie im örtlichen Entwicklungskonzept enthalten sein?
Das örtliche Entwicklungskonzept generiert im Regelfall einen Plan, der entsprechende Aussagen enthalten soll. Solange es diesbezüglich keine detaillierteren Vorgaben (etwa per Verordnung) gibt, steht es der Gemeinde relativ frei zu entscheiden, welche Inhalte das sein können. In einem ersten Schritt bieten sich Aussagen zu folgenden Themen an: Räumliche Aussagen zur Entwicklung der Freiflächen-PV, räumliche Aussagen zur Grünraumausstattung (grüne Infrastruktur) der Siedlungen, räumliche Aussagen zu gefahrenvermeidenden Maßnahmen im Zusammenhang mit Starkregenereignissen (Retentionen, schadfreier Abfluss).
2. Energiegemeinschaften
Gibt es schon konkrete Umsetzungsplanungen bezüglich Energiegemeinschaften (Stichwort neues EAG)?
Die eNu bereitet sich seit längerem auf die Einführung von Energiegemeinschaften vor, unter anderem mit dem Aufbau einer PV-Koordinationsstelle. Diese wird im Rahmen der österreichweiten Koordination als Ansprechstelle für alle Energiegemeinschaften in NÖ dienen. Darüber hinaus wurde eine eigene Gesellschaft gegründet, deren Aufgabe es ist, die Energiegemeinschaften zu servicieren und zu unterstützen.
3. Förderungen, Anreize, Wirtschaftlichkeit
Ab wann ist eine PV-Anlage wirtschaftlich und welche Anreize gibt es?
Auch kleine "Haushaltsanlagen" bis 5 kWp sind auf lange Sicht wirtschaftlich. Investitionskosten sind nach ca. 10 bis 12 Jahren erwirtschaftet, bei einer Lebensdauer bis weit über 20 Jahre. Großanlagen erwirtschaften die Investitionskosten durch den geringeren Einkaufspreis und durch steuerliche Absetzbarkeit schon früher. Verschiedene Förderungen erhöhen die Wirtschaftlichkeit. Generell besteht die Möglichkeit das Dach an einen PV-Investor zu vermieten. Da solche Anlagen aber erst ab einer Dachfläche von 1000 m² wirtschaftlich interessant werden, wird diese Möglichkeit vor allem bei landwirtschaftlichen Gebäuden oder Industriehallen angewendet.
www.energie-noe.at/photovoltaik#wirtschaftlichkeit
www.energie-noe.at/solarenergie
www.energie-noe.at/foerderungen-fuer-heizen-solar-und-photovoltaik
www.umweltgemeinde.at/foerderung-licht-und-strom
4. Raumordnung
Es gibt genügend Bauland-Flächen, die mittelfristig unbebaut bleiben. Kann die Gemeinde etwas tun, um hier eine "temporäre" PV-Nutzung zu erreichen?
Nur durch Überzeugungsarbeit. Die Gemeinde müsste dazu nämlich die bestehenden Widmungsreserven angreifen. Bei Baulandneuwidmungen besteht ohnehin die Verpflichtung, Mobilisierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Übergangsbestimmungen im ROG (Raumordnungsgesetz): Bis wann gelten die bestehenden Bebauungspläne?
Bis sie von der Gemeinde geändert werden. Bestehende Verordnungen der Gemeinden bleiben von ROG-Novellen grundsätzlich unberührt.
Ist bei einer Widmung "Bauland/Industrie" eine Umwidmung für "Freiland-PV" notwendig?
Nein, dies ist nicht notwendig.
Wie genau sieht die Verfahrensvereinfachung aus?
Die Verfahrensvereinfachung besteht darin, dass die Gemeinde in gewissen Fällen keine Genehmigung der Landesregierung mehr benötigt. Die Gemeinde muss also weder auf eine fachliche und rechtliche Beurteilung des Entwurfs warten, noch auf einen Genehmigungsbescheid.
Bis wann muss eine Gemeinde "Gunstflächen" festlegen?
Dazu besteht keine verbindliche Frist. Sofern die Gemeinde allerdings die erste PV-Fläche auf landwirtschaftlichem Grünland widmen möchte, MUSS sie die PV-Freiflächenanalyse vorlegen.
Wie weit können Kosten für eine Umwidmung weiterverrechnet werden? Solche Umwidmungen kommen ja nur wenigen zugute.
Das ist derzeit im NÖ Raumordnungsgesetz nicht vorgesehen.
Warum ist die Wirtschaftlichkeit für die Raumordnung oder die Genehmigung relevant? Das ist doch ein "Privatproblem".
Grundsätzlich ist das richtig. Aber wenn nur für einen Teilraum des Gemeindegebiets die Anlage von Freiflächen-PV-Anlagen in einer gewissen Größe wirtschaftlich vorstellbar ist, dann kann die Gemeinde ihre Planungsüberlegungen auf diesen Teilraum beschränken. Das senkt die Planungskosten der Gemeinde.
Wie werden periphere Räume neben der Qualitätssicherung durch das Raumordnungsgesetz gestärkt?
Die Regionale Leitplanung wird auch auf periphere Räume ausgedehnt. Das ermöglicht ein gemeinsames Bild für Kooperationen und Verfahrensvereinfachungen.
Sind 2 ha pro Anlage oder pro Gemeinde/Katastralgemeinde erlaubt und bezieht sich die Widmung auf die Grundstücksfläche oder auf die Fläche, die die PV-Anlage einnimmt?
2 ha pro zusammenhängende Flächen. Alle Flächen mit Abstand kleiner als 200 m werden als eine Fläche gerechnet. In einer Gemeinde/Katastralgemeinde können auch mehrere getrennte Flächen gewidmet werden. Die Beschränkung auf 2 ha bezieht sich auf die Widmungsfläche - also auf die Grundfläche.
Heißt dies, dass man auch 6 ha autonom genehmigen kann, wenn jeweils mehr als 200 Meter Abstand besteht?
Ja.
Ist die Beschränkung der 2 ha Grenze pro Änderungsverfahren zu sehen bzw. ist es nach der Genehmigung einer 2 ha PV-Freifläche möglich, in zukünftigen Änderungsverfahren erneut PV-Freiflächen zu widmen?
Ja, wenn getrennte Flächen vorliegen.
Wer muss für eine Zonenausweisung über 2 ha in der Gemeinde ansuchen?
Niemand. Die Landesregierung hat den gesetzlichen Auftrag vom Gesetzgeber erhalten, diese Zonenausweisung für das Landesgebiet zu erarbeiten. Ob eine Gemeinde innerhalb dieser Zonen in der Folge eine Flächenwidmung in der entsprechenden Größe vornimmt, obliegt der Entscheidungsfreiheit der Gemeinde. Es gibt kein privates "Antragsrecht" in der Raumordnung.
Sind PV-Anlagen unter 2 ha auch auf Deponien im Natura 2000 Gebiet möglich? Auch wenn die gesamte Gemeinde im Natura 2000 Gebiet liegt?
Nicht ausgeschlossen, also möglich!
Anlagen bis 50 kWp sind in allen Grünland-Widmungen frei. Gilt das auch für Grünlandfrei-Flächen?
Ja.
Bei uns wird jedes Fleckerl mit mehr als 1500 m2 für über 300 Euro von institutionellen Anlegern gekauft und mit 12 WE bebaut, egal ob Anschlussmöglichkeiten für Infrastruktur vorhanden sind. Was hilft uns die bessere Regelungsmöglichkeit im Wohngebiet, wenn dies im Bauland Agrargebiet nicht so passiert bzw. möglich ist?
Es ist leider nicht möglich alle Problemfälle mit einer einzigen Regelung zur lösen. Im Agrargebiet besteht für die Gemeinden aber die Möglichkeit, im Bebauungsplan die Mindestfläche von Bauplätzen vorzuschreiben. Dann ist die Teilung in beliebig kleine (bebaubare!) Bauplätze nicht möglich und die befürchtete Verdichtung kann nicht stattfinden.
5. Agro-PV, Bodenschutz
Was sind Agro-PV-Anlagen und wie sehen die Widmungen aus?
Als Agro-PV werden PV-Anlagen bezeichnet, deren Flächen neben der Stromerzeugung auch für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Beispiele sind PV-Anlagen, die senkrecht auf dem Acker freistehen oder als Hochmontage in 4 bis 5 m Höhe über einem Gemüsefeld oder als Schattenspender für Weidetierhaltung dienen. Es hat sich gezeigt, dass für einzelne Kulturen der Ertrag je Fläche steigt, wenn sie - durch eine PV-Anlage - beschattet werden.
Vorteile ergeben sich besonders dann, wenn der erzeugte Strom vor Ort verwendet werden kann, z.B. für die Wasserversorgung von Tieren, für Entmistungen, für Kühlanlagen im Obstbau. Neben einer Genehmigung nach dem NÖ Naturschutzgesetz 2000 brauchen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen entweder ein Anzeigeverfahren nach der NÖ Bauordnung 2014 - für Anlagen größer 50 kW bis maximal 200 kW - oder eine Genehmigung nach dem NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 - für Anlagen größer 200 kW. Voraussetzung dafür ist allerdings eine entsprechende Flächenwidmung Grünland-Photovoltaikanlagen (Gpv) durch die Gemeinde. Das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 nennt jene Aspekte, die bei der Widmung von Gpv insbesondere zu beachten sind.
www.pvaustria.at/pvdoppelnutzenlw
www.umweltgemeinde.at/strategie-zum-ausbau-der-pv-anlagen-in-noe
Braucht es PV-Anlagen auf Freiflächen oder reichen PV-Anlagen auf Dächern aus?
Um die nationalen Klima- und Energieziele zu erreichen, müssen bis 2030 rund 11 TWh Photovoltaik zugebaut werden. Die Ergebnisse der Studie: Ermittlung des Flächenpotenzials für den PV-Ausbau in Österreich - Fechner 2020 - zeigen auf, dass das Solarpotenzial auf Gebäuden für den geplanten Ausbau bei weitem nicht ausreichend ist. Ein wesentlicher Teil der PV-Kapazitäten muss daher auf der Freifläche errichtet werden.
www.oesterreichsenergie.at/positionen-standpunkte/studie-photovoltaik-ausbau-in-oesterreich.html
Ist es umweltfreundlicher wenn Hackfrüchte, wie Mais, für die Energieproduktion angebaut werden, da eine PV-Anlage in der Energieproduktion flächeneffizienter ist?
Die Umweltfreundlichkeit von Bioenergie kann durch ihre vielfältigen Möglichkeiten nicht pauschal bewertet werden. Das Thema selbst und Handlungsansätze zur Problemmilderung wurden vom Umweltbundesamt ausführlich im Positionspapier - Globale Landflächen und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend nutzen - erörtert. PV-Anlagen sind flächeneffizienter in der Energieproduktion als der Anbau von Hackfrüchten.
www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/bioenergie#Anbaubiomasse
6. PV-Standorte: Böschungen, Lärmschutzwände, Deponien
Wie sieht es mit der Nutzung von Straßen, Straßenböschungen bzw. Lärmschutzwänden bei der Nutzung von Photovoltaik aus?
PV-Lärmschutzwände auf Autobahnen werden vor allem in Bayern seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt. Eine Pilotanlage in Österreich, die PV-Anlage Seewalchen an der A1, wurde bereits in den frühen Neunziger-Jahren als Forschungsprojekt der Energie AG errichtet. Sie ist heute noch in Betrieb und liefert jedes Jahr etwa 40.000 kWh Strom.
Ein Forschungsprojekt des - Austrian Technology Institute (ATI) - mit den Projektpartnern Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) und Forster Industrietechnik GmbH soll ab 2021 einen Entwurf für einen Prototypen einer kompletten PV-Straßenüberdachung ausarbeiten. Neben der Energiegewinnung spielt hier auch der Schutz der Straßenoberfläche vor Niederschlägen und Überhitzung, die dadurch erhöhte Lebensdauer der Fahrbahndecke und der durch geeignete Konstruktionen erreichbare zusätzliche Lärmschutz, eine wichtige Rolle.
www.infothek.bmk.gv.at/pv-sued-ait-dach-aus-solarzellen-autobahn
Technische vorbelastete Flächen, wie eine Deponie, sollten zuerst für PV-Anlagen genutzt werden. Wie schaut die Widmung einer alten Deponie aus, wenn eine PV-Anlage errichtet wird?
Eine Widmung als Grünland-PV ist dafür notwendig. Diese Widmung ist - sofern sie sich ausschließlich auf die alte Deponie beschränkt - schon jetzt im Ausmaß von mehr als 2 ha zulässig. Die betreffende Deponie muss allerdings nach dem AWG 2002 genehmigt sein und es darf sich nicht um eine landwirtschaftlich genutzt Bodenaushubdeponie handeln.
7. PV-Standorte: versiegelte Flächen, Supermärkte, Schulen
Gibt es Verpflichtungen oder Anreize für Supermärkte und Handelsketten Ihre Parkplätze und Dächer mit PV-Anlagen auszustatten?
Das ROG sieht hier keine Verpflichtung vor. Der Gesetzgeber hat sich ganz bewusst für einen positiven Anreiz entschieden. Grundsätzlich ist es sinnvoll, bewusstseinsbildende Maßnahmen und wirtschaftliche Anreize durch steuerliche Maßnahmen und Ordnungsrecht zu ergänzen. Wichtig ist es jedoch, die Akzeptanz für verpflichtende Maßnahmen in der Zielgruppe nicht zu verlieren. Daher ist es notwendig Verpflichtungen sorgfältig einzusetzen. Die Nutzung von Erneuerbarer Energie ist in vielen Fällen auch wirtschaftlich von Vorteil, z.T. auch durch Imageverbesserung. Viele Firmen setzen auch deshalb auf PV, z.B. wurde auf dem Dach der METRO Simmering eine 600 kWp-PV-Anlage (eine der größten Anlagen Wiens) installiert. Dieser Zugang kann durch Anreize gestärkt werden.
Gelten die "Stellplatzeinschränkungen" und "auf Klimawandel reagieren" auch für Verordnungen von (Teil)Bebauungsplänen, wenn jetzt ein neuer Supermarkt errichtet werden soll?
Die Stellplatzeinschränkungen für Supermärkte sind grundsätzlich von einem Bebauungsplan unabhängig. Sie können somit auch nicht durch einen Bebauungsplan "ausgedehnt" werden. In einem Bebauungsplan können aber für Stellplätze Begrünungsmaßnahmen vorgeschrieben werden. Das ist natürlich insbesondere bei Handelseinrichtungen interessant.
8. Leerstandskataster, Gewerbe- und Industrieflächen
Gibt es so etwas wie einen Leerstandskataster von Gewerbe und Industrieflächen?
Schauen Sie mal auf www.standortkompass.at, zudem gibt es weitere Angebote (seitens RU7: FMD, im Waldviertel: KOMSIS, in anderen Regionen: KIP - Kommunale Immobilienplattform)
Gibt es Möglichkeiten einer Renaturierung bebauter, aber seit langem nicht mehr genutzter Wirtschaftsareale?
Das hängt von der Widmung ab. Sofern eine Baulandwidmung als Betriebsgebiet vorliegt, wird kaum jemand aktiv eingreifen können. Aber nach unseren Erfahrungen holt sich die Natur derlei Flächen ohnehin selbst zurück.
Wie kann man eine Umwidmung für eine ehemalige Schottergrube zur Errichtung einer 2 mWp-Anlage beschleunigen?
Das können wir nicht beantworten, weil wir nicht wissen, wo der Grund für die Verzögerung liegt.
Werden wir in NÖ einmal INKOBAS – wie in OÖ – bekommen?
Siehe dazu:
www.ecoplus.at/interessiert-an/interkommunale-wirtschaftskooperationen/
Frage dazu: Ist das schon mit vollem Ertragsausgleich?
Antwort: Das hängt vom jeweiligen Kooperationsmodell ab, da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
9. Best Practice Beispiel: Freiflächen PV-Anlage in Lichtenegg, DI Thomas Hackl
Wurde für das präsentierte Projekt in Lichtenegg eine Volksbefragung durchgeführt?
Es wurde keine Volksbefragung durchgeführt. Das Projekt wurde noch nicht öffentlich aufgelegt. Es handelt sich vorerst um eine gemeindeinterne Grundlagenforschung. Die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Entwicklungskonzeptes ist demnächst in Planung, hierbei kann jedermann im Rahmen der öffentlichen Auflage eine Stellungnahme hierzu abgeben.
Ist die Analyse für Lichtenegg als Beispiel für andere Gemeinden öffentlich verfügbar?
Derzeit nur im Rahmen der Präsentation öffentlich verfügbar. Eine konkrete Bearbeitung und Verfeinerung der Ergebnisse auf Ebene des Entwicklungskonzeptes ist in Planung und dann öffentlich einsehbar.
Woher erhielten Sie die Daten für die "Gunstflächen"? Kennen Sie jeweils die freien Trafokapazitäten?
Die Gunstflächen wurden im Nahbereich der Trafostationen nach Rücksprache mit der Abt. RU3 des Landes NÖ pauschal mit 200 m Radius festgelegt. Aus besonderen Trafokapazitäten können sich hiervon abweichende (umfassendere) Umgebungsbereiche ergeben, in denen eine PV Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Diese Möglichkeit zur erweiterten Auslegung der Gunstflächen wird im Rahmen der Verfeinerung der Ergebnisse im Entwicklungskonzept festgelegt und wäre durch die Aufsichtsbehörde im Widmungsverfahren zu prüfen.
10. PV – Netzinfrastruktur
Welche Herausforderungen ergeben sich für Stromnetzbetreiber durch den vermehrten Ausbau von PV?
Eine Hauptaufgabe der Stromversorgung besteht darin, das Stromnetz im Gleichgewicht zu halten (Erzeugung ist gleich dem Verbrauch). Durch den Einsatz von fluktuierenden Energiequellen wie Windkraft und Sonnenstrom muss vermehrt so genannte Regelenergie bereitgestellt werden, um fehlende bzw. überschüssige Energie auszugleichen. Zusätzlich müssen die Leitungs-Kapazitäten für die Weiterverteilung des Stromes in ganz Europa gegeben sein. Eine Lösung dieser Aufgabenstellung ist unter dem Begriff Smart Grids zusammengefasst. Investitionen in die Netzverstärkung und Netzausbau sind ein Teil von Smart Grid und auch notwendig, für eine sichere Stromversorgung Österreichs mit erneuerbarer Energie. Informationen zu den Netzausbauplänen in einzelnen Gebieten gibt es bei der NÖ Netz
www.netz-noe.at.
Was hat die Errichtung von PV-Anlagen mit Trafos zu tun?
Die Entfernung einer PV-Anlage von einem Trafo ist in erster Linie von den Kosten zum Bau einer neuen Zuleitung abhängig. Die Finanzierung einer neuen Trafozuleitung ist derzeit vom Anlagenerrichter zu übernehmen, das macht eine PV-Anlage oft unwirtschaftlich. Anschlussförderungen könnten hier helfen. Der Netzbetreiber z.B. NÖ Netz (www.netz-noe.at) kann über die noch vorhandenen Kapazitäten einer Trafostation Auskunft geben. Für größere PV-Anlagen ist eine Netzberechnung notwendig. Die Möglichkeit zur Einbindung ins Stromnetz ist im Einzelfall zu prüfen.
11. PV – Windkraft
Wo und in welchem Abstand zu Wohnbauland dürfen Windkraftanlagen errichtet werden?
In NÖ ist die Errichtung von Windkraftanlagen nur in dafür gewidmeten Zonen erlaubt. Derzeit sind keine Änderungen geplant. Die detaillierte Zonenplanung für NÖ finden Sie unter:
www.noe.gv.at/noe/Energie/RaumordnungsprogrammWind.html.
In NÖ wurde ein Mindestabstand von 1.200 m zu gewidmetem Wohnbaulandgesetzlich geregelt
www.igwindkraft.at/fakten/?mdoc_id=1030050
Was sind die Ausbauziele für PV und Windkraft bis 2030?
Bundesweit wird ein Mix an erneuerbarer Energieerzeugung angestrebt. Bis 2030 sollen in Österreich zusätzlich 11 TWh PV und 10 TWh Windkraft errichtet werden. Vergleichbares gilt auch für Niederösterreich.
12. PV – Dachbegrünung
Besteht die Möglichkeit PV-Anlagen und begrünte Dächer zu kombinieren?
Weiterführende Informationen zu diesem Thema:
www.energieleben.at/energiegewinnung-auf-dem-gruendach