Förderungen: e-Mobilität
Im Rahmen des Online-Magazins "Förderungen AKTUELL" werden in einem Kurzvideo alle relevanten Förderungen zum Thema e-Mobilität für Gemeinden aufgezeigt.
Der Ankauf von e-Fahrzeugen vom e-Bike (Ankauf ab 5 Stück) über den e-PKW bis zum e-Kleinbus wird mit einer Pauschalförderung unterstützt. Voraussetzung für alle e-Mobilitätsförderugen ist die Beladung mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern. Die Förderung ist mit 30 % der Kosten begrenzt. Hier eine Übersicht in tabellarischer Form:
Fahrzeug | Förderung Bund | Beitrag Handel | Bedarfszuweisung e-Kommunal KFZ |
---|---|---|---|
e-Bike | 250,- | 150,- | |
(e-)Transportrad | 850,- | 150,- | |
e-Zweiräder L1e | 450,- | 350,- | 5.000,- |
e-Zweiräder L3e | 700,- | 500,- | 5.000,- |
e-Leichtfahrzeuge L2e, L5e, L6e, L7e | 1.300,- | 5.000,- | |
reine e-PKW und Brennstoffzelle M1 und leichte e-Nutzfahrzeuge N1 < 2 t hzG * |
2.000,- | 2.000,- | 5.000,- |
leichte e-Nutzfahrzeuge N1 2-2,5 t hzG * | 5.500,- | 2.000,- | 5.000,- |
e-Kleinbusse M1 (7+1 Personen) und leichte e-Nutzfahrzeuge N1 2,5-3,5 t hzG* | 10.500,- | 2.000,- | 5.000,- |
e-Kleinbusse > 9 Personen, max. 5 t hzG* | 22.000,- | 2.000,- | 5.000,- |
e-Ladestationen (öffentlich) | ab 2.500,- |
* hzG höchstzulässiges Gesamtgewicht; alle Beträge in €
Special: e-Kleinbus Förderung & Beschaffungsaktion
Besonders die e-Kleinbus Förderung ist für viele Gemeinden ein Anreiz auf e-Mobilität beim Transport von Kindergartenkindern oder SchülerInnen umzusteigen. So können für einen e-Kleinbus mindestens 7 +1 Person bei einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von 2,5-3,5 t maximal € 15.500,- an Fördermitteln beantragt werden. Hier ist der Händlerrabatt (€ 2.000,- netto) und der Zweckzuschuss aus dem Schul- und Kindergartenfonds von 25 % der Kosten noch nicht berücksichtigt!
Derzeit läuft auch noch die Ausschreibung für einen elektrischen 9-Sitzerbus über das Nachhaltige Beschaffungsservice NÖ. Ähnlich der Beschaffungsaktionen von leichten e-Nutzfahrzeugen erwarten wir auch hier Top-Konditionen. Bestellungen werden ab Ende Mai/Anfang Juni möglich sein.
Aktuell: Förderungen für e-Ladeinfrastruktur
Ganz neu ist die Bundesförderung von öffentlichen Ladestationen. Gefördert werden die Ladestelle, Installationskosten und Kosten der baulichen Basisinfrastruktur samt Planungskosten.
Die Förderhöhe ist eine Pauschale je nach zur Verfügung gestellter Ladeleistung. € 2.500,- je AC-Normalladepunkt von 11-22 kW. DC-Schnellladepunkte bis 100 kW werden mit € 15.000,- gefördert, ab 100 kW mit € 30.000,-.
Weitere Informationen
- Detailinformationen zu sämtliche Förderungen für Gemeinden zum Thema e-Mobilität
- Individuelle Beratung für Gemeinden
- Neue Beschaffungsaktion von elektrischen 9-Sitzer Bussen
- Top-Konditionen für e-PKW und e-Nutzfahrzeuge
MR