Umwelt-Gemeinde-Service

Biodiversität im Wald

Symbol Fördergeber Bund

Förderung des österreichischen Waldfonds für Artenvielfalt und Naturschutz

Die Bundesförderung beruht auf der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus gemäß dem 2020 beschlossenem österreichischem Waldfondsgesetz. Der Waldfonds wurde 2020 mit 350 Millionen Euro dotiert und umfasst 10 verschiedene Maßnahmen. Für den Waldfonds sind 2023 rd. 22,5 Mio. Euro budgetiert. Für die Maßnahme Nummer 10 'Biodiversität in Wäldern' stehen 13 Millionen Euro zur Verfügung.

In Österreich sind rund 67.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten beheimatet, darunter 40.000 Insektenarten. Cirka 4.000 Pflanzen- und Tierarten davon sind bedroht. 42% der Natura 2000-Gebiete Österreichs sind Wald und spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der biologischen Vielfalt. Totholz im Wald ist für rund 20 - 30 % aller im Wald vorkommenden Pilze, Flechten, Moose, Schnecken, Käfer, Vögel und Säuger explizit nötig.

Gefördert werden

Projekte zur Förderung der Biodiversität im Wald. 10 Teile der Maßnahme 10: 

  • Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung invasiver Neobiota (Erstellung von Konzeptionen und deren Umsetzung)
  • Erhaltung von Altholzinseln oder Horstschutzzonen
  • Einbringung und Belassen von seltenen Baumarten sowie von Totholz, Bruthöhlenbäumen oder Horstbäumen
  • Ökologische Gestaltung von Waldrändern
  • Verbesserung oder Wiederherstellung wertvoller Lebensräume
    Wiederherstellung oder Neuanlage wertvoller kulturlandschaftsprägender Objekte
    Neuanlage oder Wiederherstellung von Lebensräumen für zu schützende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere wenn diese hochgradig gefährdet sind - sogenannte „Rote-Liste-Arten“
  • Monitoring, Fallstudien, sonstige Konzepte, Studien oder Grundlagenarbeiten zu biodiversitätsrelevanten Themen
    projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung komplexer Naturschutzvorhaben
  • Betriebsbesuche und Beratungen, Geländebegehungen, geführte Wanderungen, Workshops, Tagungen und sonstige Informationsveranstaltungen zur Förderung der Biodiversität im Wald.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Veranstaltungen und Materialien, Workshops, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Sendungen in Rundfunk und Fernsehen, Seminare, Folder, Plakate, Videos, Apps, Websites, sonstiges Begleitmaterial und Bewusstseinsbildung der Stakeholder und Bewirtschafter, sowie der breiten Öffentlichkeit.
  • Konzeptionen von und Investitionen in Anlagen und Objekte, die der landschaftsgebundenen Erholung, der Besucherlenkung und der Wissensvermittlung, der Inwertsetzung von Gebieten mit hohem Naturwert sowie der Information und Bewusstseinsbildung dienen.
  • Erstellung oder Verbesserung von betrieblichen und überbetrieblichen Plänen im Bereich der Biodiversität, sofern diese nicht wettbewerbsrelevant sind.

FörderwerberInnen

  • Gemeinde, Gemeindeverband
  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Waldbesitzervereinigung, Agrargemeinschaft, Gebietskörperschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts, Landnutzer, Verein, Nicht-Regierungs-Organisation, Schutzgebietsverwaltungen

Hinweis: Förderwerber brauchen eine AMA Betriebs- oder Klientennummer!
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die noch keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) haben, erhalten diese im Wege der zuständigen Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Nach Erhalt der LFBIS-Nummer können Sie sich bei der Agrarmarkt Austria - eAMA - registrieren lassen.

Alle anderen Förderwerber müssen eine Klientennummer mit dem Formular „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“ durch Übermittlung an std@ama.gv.at beantragen. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.

Förderhöhe

Einmaliger Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten, einschließlich projektbezogener Personalkosten

  • 100 % 
  • Soweit für die förderbaren Leistungen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen

Förderdetails

  • Bewirtschaftungsauflagen oder -einschränkungen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, sind nicht förderbar.
  • Umsetzung des Projektes bis max. 31. Oktober 2024
  • Mindestens 30.000 Euro anrechenbare Projektkosten und max. 300.000 Euro.
  • Anrechenbare Kosten sind jene ab dem Zeitpunkt der Einreichung (Stichtag Antragsdatum). Planungs- und Beratungskosten werden bis zu 6 Monate davor anerkannt. Nicht anrechenbare Kosten siehe Sonderrichtlinie Kapitel 1.6.5 ff. Für externe Dienstleistungen werden maximal 150 Euro/Stunde bzw. 1.200 Euro pro Tag anerkannt.
  • 5 Jahre Behaltefrist, in der die Investition förderkonform genutzt und instandgehalten werden muss.
  • Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche müssen einen Nachweis über die nachhaltige Waldbewirtschaftung durch Vorlage eines Waldbewirtschaftungsplanes oder einem gleichwertigen Instrument beilegen.
  • Nach der Einreichung werden vollständige Anträge einem Auswahlverfahren unterzogen. Die Bewilligende Stelle (BMLRT - Referat Präsidium 4b) übermittelt dann den Vertrag mit Angabe der Fördersumme.
  • Bei der Auswahl wird u.a. die positive Auswirkung des Projektes auf die Ökosysteme der unterschiedlichen Waldgesellschaften, insbesondere auf die Flora und Fauna im Ökosystem Wald, auf den Wasserhaushalt des Waldes (inkl. Moore) sowie auf den Boden und deren operative Umsetzung auf der Fläche berücksichtigt. Vollständige Auswahlkriterien und Einreichunterlagen finden Sie hier
  • keine andere Förderungen (öffentliche Mittel) für das Vorhaben zulässig.

Einreichung

  • Während der calls (ca. 6 Wochen)
  • Die Calls werden hier veröffentlicht.
  • online

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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