Umwelt-Gemeinde-Service

Gewässer - LAFO

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung ökologischer Verbesserungen an Flüssen und im Landschaftswasserhaushalt

Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Gewässer Vorhaben deren Ziel die Erhaltung und Wiederherstellung ökologisch intakter Flusslandschaften ist sowie die Verbesserung des Landschafts- und Bodenwasserhaushaltes im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2020.

Gefördert werden

Beratungs-, Planungs-, Investitionskosten (Bau, Bepflanzung) für

  • Erhaltung und Revitalisierung ökologisch intakter Fließgewässer - lineare und punktuelle Maßnahmen:
    Beseitigung ökologischer Beeinträchtigungen wie Absturz- und Einbindungsbauwerke
    Errichtung von Aufstiegshilfen
    Gerinnedotation und Revitalisierung von Altarmen
    Wiederherstellung natürlicher Sohlverhältnisse
    Strukturverbesserungen im Gewässer und am Ufer, Anlage von puffernden Gewässerbegleitstreifen

Hinweis: Bei Fließgewässern ist die Durchführung größerer Eingriffe nur bei Vorliegen eines ökologischen Leitbildes bzw. nach Erstellung eines Gewässerbetreuungskonzeptes sinnvoll.

  • Erhaltung und Revitalisierung von Gewässern im Eigentum des Landes Niederösterreich - Maßnahmen im öffentlichen Interesse
  • Maßnahmen in der Fläche zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts:
    Erosionsschutz und Wasserrückhalt, Wiedervernässungen, Kulturartenveränderungen im Hochwasserbereich, Schaffung und gewässerkonforme Betreuung von Überflutungsflächen, Grundankauf
  • Aktivitäten und Projekte zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels: 
    • Projekte/Studien/Beratungen im lokalen, regionalen und überregionalen Maßstab zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes, insbesondere unter Berücksichtigung ressourcenschonenden Umsetzung von landwirtschaftlichen Bewässerungsmaßnahmen, Errichtung/Nutzung von Wasserspeichermöglichkeiten, Konzepte zur bodenschonenden und wassersparenden Aufbringung wie beispielsweise bedarfsgesteuerte automatisierte Anlagen, Verbesserung der Verteilungsgenauigkeit, bodennahe/unterirdische Aufbringung etc. sowie Schaffung von ökologischen und wirtschaftlichen Mehrwert (z.B. Feuchtlebensräume, Nutzwasser für Gemeinden etc.) und nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe
    • Projektierung und Umsetzung von Versuchs- und Pilotprojekten zur ressourcenschonenden Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen
    • Projekte und Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung von Speicherteichen nach ökologischen Gesichtspunkten
  • Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Studien, Grundlagenerhebungen, Gewässerbetreuungskonzept

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gebietskörperschaft 
  • Natürliche und juristische Person

Förderhöhe

  • bis zu 70 % für bauliche Umsetzung, Bepflanzung, Grundankauf (in begründeten Ausnahmefällen)
  • bis zu 100 % für Planung, Projektierung, Beratung, Studien, Pilotprojekte und Öffentlichkeitsarbeit
  • Flurentschädigungen (Grundankauf) nach Richtsätzen der Landeslandwirtschaftskammer

Förderdetails

  • Förderbar sind nur Maßnahmen für die keine rechtlichen Verpflichtungen bestehen
  • Hochwasserschutzprojekte sind nicht förderbar.
  • Bepflanzung nur mit standortgerechten und regionstypischen Gehölzen.
  • Die Ausführungskosten müssen bei Fließgewässern 5.000,- Euro betragen.
  • Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.
  • Naturschutzfachliche sowie regionale und landesweite Konzepte sind bei der Projektumsetzung zu berücksichtigen. 
  • Grundankauf nur bei positiver Beurteilung durch Gewässerökologie, als Initial- bzw. Pilotprojekt für ein Gewässersystem; Flächen sollen ins öffentlichen Wassergut (Republik Österreich) oder ins öffentliche Gut  (Gemeinde) übernommen werden.
  • Einhaltung der aktuellen Richtlinien des naturnahen Wasserbaues
  • Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen, Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse sind der Förderstelle bekannt zu geben.
  • Eigenleistungen können nach vorheriger Absprache und Vorlage nachvollziehbarer Belege anerkannt werden.
  • Die Umsetzung dieser Fördermaßnahme erfolgt subsidiär zum österreichischen Programm Ländliche Entwicklung.

Einreichung

  • Vor Projektbeginn bei der LAFO-Geschäftsstelle (LF3) - Projekttyp Gewässer. Einreichung, Bearbeitung, Evaluierung und Erledigung der Förderansuchen erfolgt bei der LAFO Geschäftsstelle.
  • Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
  • Die fachliche Beurteilung und Abwicklung der Förderansuchen erfolgt durch die Abteilung Wasserbau.
  • Eine Erstberatung durch eine ökologische Fachkraft und einen Vertreter der Förderstellemuss vor Beginn einer Projektierung erfolgen.

Weitere Informationen

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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