Gewässer - LAFO
Förderung ökologischer Verbesserungen an Flüssen und im Landschaftswasserhaushalt
Short Facts
Förderhöhe: bis zu 70 % und 100 %
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn.
Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
Tipp: Wenden Sie sich bereits in der Ideenphase an die Fachabteilung.
Eine Erstberatung erfolgt vor Beginn einer Projektierung und wird zu 100 % gefördert.
Kontakt & Links
Fachabteilung: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau (WA3)
Flüsse Industrieviertel: Dipl. Ing. Norbert Knock
+43 2622 9025 10706
Flüsse Mostviertel: Dipl.Ing. Thomas Krassnitzer
+43 2742 9005 14869
Flüsse Waldviertel: Dipl. Ing. Alfred Kahrer
+43 2742 9025 10451
Flüsse Weinviertel: Dipl. Ing.Thomas Rögner
+43 2742 9005 10663
Für Wasserrückhalte- und Erosionsschutzmaßnahmen: DI Werner Jester
02742 9005 14316
Geschäftsstelle NÖ Landschaftsfonds
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Dipl.-Ing. Ernest Reisinger
+43 2742 9005 12980
post.lf3@noel.gv.at
LAFO Förderung Projekttyp Gewässer
Der NÖ Landschaftsfonds (LAFO) fördert im Projekttyp Gewässer Vorhaben deren Ziel die Erhaltung und Wiederherstellung ökologisch intakter Flusslandschaften ist sowie die Verbesserung des Landschafts- und Bodenwasserhaushaltes im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels. Die Förderung beruht auf der Richtlinie des NÖ Landschaftsfonds vom Juni 2020.
Gefördert werden
Beratungs-, Planungs-, Investitionskosten (Bau, Bepflanzung) für
- Erhaltung und Revitalisierung ökologisch intakter Fließgewässer - lineare und punktuelle Maßnahmen:
Beseitigung ökologischer Beeinträchtigungen wie Absturz- und Einbindungsbauwerke
Errichtung von Aufstiegshilfen
Gerinnedotation und Revitalisierung von Altarmen
Wiederherstellung natürlicher Sohlverhältnisse
Strukturverbesserungen im Gewässer und am Ufer, Anlage von puffernden Gewässerbegleitstreifen
Hinweis: Bei Fließgewässern ist die Durchführung größerer Eingriffe nur bei Vorliegen eines ökologischen Leitbildes bzw. nach Erstellung eines Gewässerbetreuungskonzeptes sinnvoll.
- Erhaltung und Revitalisierung von Gewässern im Eigentum des Landes Niederösterreich - Maßnahmen im öffentlichen Interesse
- Maßnahmen in der Fläche zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts:
Erosionsschutz und Wasserrückhalt, Wiedervernässungen, Kulturartenveränderungen im Hochwasserbereich, Schaffung und gewässerkonforme Betreuung von Überflutungsflächen, Grundankauf - Aktivitäten und Projekte zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels:
- Projekte/Studien/Beratungen im lokalen, regionalen und überregionalen Maßstab zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes, insbesondere unter Berücksichtigung ressourcenschonenden Umsetzung von landwirtschaftlichen Bewässerungsmaßnahmen, Errichtung/Nutzung von Wasserspeichermöglichkeiten, Konzepte zur bodenschonenden und wassersparenden Aufbringung wie beispielsweise bedarfsgesteuerte automatisierte Anlagen, Verbesserung der Verteilungsgenauigkeit, bodennahe/unterirdische Aufbringung etc. sowie Schaffung von ökologischen und wirtschaftlichen Mehrwert (z.B. Feuchtlebensräume, Nutzwasser für Gemeinden etc.) und nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe
- Projektierung und Umsetzung von Versuchs- und Pilotprojekten zur ressourcenschonenden Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen
- Projekte und Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung von Speicherteichen nach ökologischen Gesichtspunkten
- Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit.
- Studien, Grundlagenerhebungen, Gewässerbetreuungskonzept
FörderwerberIn
- Gemeinde, Gebietskörperschaft
- Natürliche und juristische Person
Förderhöhe
- bis zu 70 % für bauliche Umsetzung, Bepflanzung, Grundankauf (in begründeten Ausnahmefällen)
- bis zu 100 % für Planung, Projektierung, Beratung, Studien, Pilotprojekte und Öffentlichkeitsarbeit
- Flurentschädigungen (Grundankauf) nach Richtsätzen der Landeslandwirtschaftskammer
Förderdetails
- Förderbar sind nur Maßnahmen für die keine rechtlichen Verpflichtungen bestehen
- Hochwasserschutzprojekte sind nicht förderbar.
- Bepflanzung nur mit standortgerechten und regionstypischen Gehölzen.
- Die Ausführungskosten müssen bei Fließgewässern 5.000,- Euro betragen.
- Für investive Maßnahmen besteht über den Zeitraum von 5 Jahren ab Endauszahlung eine Erhaltungsverpflichtung.
- Naturschutzfachliche sowie regionale und landesweite Konzepte sind bei der Projektumsetzung zu berücksichtigen.
- Grundankauf nur bei positiver Beurteilung durch Gewässerökologie, als Initial- bzw. Pilotprojekt für ein Gewässersystem; Flächen sollen ins öffentlichen Wassergut (Republik Österreich) oder ins öffentliche Gut (Gemeinde) übernommen werden.
- Einhaltung der aktuellen Richtlinien des naturnahen Wasserbaues
- Alle bei anderen Förderungsstellen für das Vorhaben beantragte bzw. bereits genehmigte Förderungen, Beihilfen, zinsbegünstigte Darlehen, Zinsenzuschüsse sind der Förderstelle bekannt zu geben.
- Eigenleistungen können nach vorheriger Absprache und Vorlage nachvollziehbarer Belege anerkannt werden.
- Die Umsetzung dieser Fördermaßnahme erfolgt subsidiär zum österreichischen Programm Ländliche Entwicklung.
Einreichung
- Vor Projektbeginn bei der LAFO-Geschäftsstelle (LF3) - Projekttyp Gewässer. Einreichung, Bearbeitung, Evaluierung und Erledigung der Förderansuchen erfolgt bei der LAFO Geschäftsstelle.
- Es können nur Kosten und Leistungen anerkannt werden, die ab der Antragstellung entstanden sind.
- Die fachliche Beurteilung und Abwicklung der Förderansuchen erfolgt durch die Abteilung Wasserbau.
- Eine Erstberatung durch eine ökologische Fachkraft und einen Vertreter der Förderstellemuss vor Beginn einer Projektierung erfolgen.
Weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)