Umwelt-Gemeinde-Service

Abwasser und Kanalisation

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Förderung im Zusammenhang mit Öffentlicher Kläranlage sowie Kanalisation

Für die Errichtung öffentlicher Abwasserentsorgungsanlagen gibt es neben der Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz (UFI) auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF).

Gefördert werden

  • Errichtung von oder Reinvestition in Abwasserentsorgungsanlagen, inkl. Umstellung von Mischkanalisation auf Trennsystem, Regenwasserkanäle, Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung 
  • Errichtung  oder Reinvestition von einzelnen Anlageteilen zur Schlammbehandlung wie beispielsweise natürliche Schlammentwässerung ohne Strukurmaterialzugabe und ohne künstliche Lüftungsregelung oder Schlamm-Umwälzung
  • Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Abwasserentsorgung oder Schlammbehandlung
  • Erstellung  eines 'digitalen Kanalkatasters'
  • Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion nach Naturkatastrophen wie z.B. Hochwasser
  • Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissonen von Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlagen wie beispielsweise
    Einrichtungen zur Erzeugung und Nutzung von Energie oder Wärme aus erneurbaren Quellen (Faulgasanlage, PV-Anlage, etc) auf Grundlage eines Energiekonzeptes für die gesamte Anlage 
  • Maßnahmen zur maßgeblichen Erhöhung der Energieeffizienz (Energieeinsparung aufgrund technischen Standard bei Austausch von Anlagenteilen genügt nicht)
  • innerbetriebliche Maßnahmen zur Verringerung Lachgas- und Methanemissionen
  • Abwasserwärmenutzung aus dem Ablauf auf dem Gelände der Kläranlage für die Einspeisung in ein Fernwärmenetz
  • Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge inkl. Einspeisungsmöglichkeit in die bestehende Stromversorgung

FörderwerberInnen

  • Gemeinde
  • Verbände, Genossenschaft
  • Juristische Person im Auftrag von Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften, Land
  • Gemeinden gemeinsam mit einem Dritten (z.B. Unternehmen) für dessen Anlage - dies ist mit Sonderbedingungen möglich, jedoch in dem Fall nur eine Landesförderung (30%) möglich.

Hinweis: Darüber hinaus kann privaten und juristischen Personen, die einen Hausanschluss an eine bestehende öffentliche Abwasserreinigungsanlage von mehr als 100 Metern errichten, eine Förderung für die Anschlussleitung gewährt werden. Diese Förderung wird mit einem vereinfachten Verfahren (noch nicht online) angesucht – wenden Sie sich an die angegebenen Kontakte.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt zur Gänze als nicht rückzahlbarer Beitrag. Die Förderhöhe variiert pro Gemeindegebiet da die Kombinationsförderung Bund und Land bedarfsorientiert ist und das Erreichen zumutbarer Basisgebühren - sowohl im ländlichen als auch städtischen Bereich - ermöglichen soll. Die Festlegung der angestrebten Basisgebühren pro Liegenschaft für Kanalbenützung erfolgt für jede einzelne Gemeinde unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Einkünfte der Einwohner. Die Fördersatzberechnung wird bei jedem einzelnen Förderungsansuchen bedarfsorientiert berechnet.

  • Die Höhe der Kombinationsförderung liegt somit zwischen 10 % bis höchstens 80 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Für Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge wie beispielsweise PV-Anlage mit Akku als Pufferspeicher für einen dauerhaften Inselbetrieb bei längeren Blackout-Fällen liegt die Förderhöhe zwischen 30 % bis höchstens 80 %.

Förderdetails

  • Bei Abwasseranlagen müssen mindestens 5 Objekte/Häuser angeschlossen werden
  • Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die Erstellung eines Abwasserplans. Davon kann abgesehen werden, wenn daraus keine Auswirkung auf den eingereichten Bauabschnitt/Vorhaben zu erwarten sind wie beispielsweise wenn ein neues Siedlungsgebiet unmittelbar an eine bestehende Kanalisation angeschlossen wird. Das Nichterfordernis des Abwasserplanes ist von der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft zu bestätigen.
  • Die Projekterstellung ist in Abstimmung mit der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft und den fachlich zuständigen Amtssachverständigen durchzuführen.
  • Es muss ein befugter Planer beauftragt werden.
  • Wasserrechtliche und sonstige Bewilligungen sind durch den/die FörderwerberIn einzuholen

Tipp

Benchmarking zur Identifikation von Einsparungspotentialen
Einmalig kann die Teilnahme am Benchmarking des ÖWAV gefördert werden. Es handelt sich um eine Methode zur Identifikation von Stärken aber auch von konkreten Einsparungspotenzialen. Durch die Kombination von Landesmitteln und Bundesmittel kann die Förderhöhe dafür bis zu 90 % sein.

Einreichung

  • Vor Umsetzung der Maßnahme online
  • Der/die FörderwerberIn gibt online im Portal der Bundesförderstelle (KPC) den Förder-Antrag ab. Die Unterlagen der Landesförderung - siehe link Landesförderung - müssen dabei auch hochgeladen werden. Zwischenspeicherungen und Wiedereinsteigen vor dem eigentlichen Absenden ist im Portal der KPC möglich.
  • Nach dem Absenden des Antrags im Portal der KPC wird die zuständige Landesabteilung (WA4) automatisch verständigt und gibt die erforderdliche Beurteilung zum Antrag ab. Der online Antrag wird danach automatisch von der KPC weiterbearbeitet.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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