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Waldökologie und forstliche Förderungen

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Förderungen für Maßnahmen auf Waldflächen

Das Land NÖ fördert auf Grundlage der Sonderrichtlinie LE Projektförderung 2014-2020 Maßnahmen für Waldflächen laut Forstgesetz. Neben der Vorhabensart (VHA) Waldökologie und VHA natürliches Erbe gibt es weitere Vorhabensarten.

Fördergegenstand

  • Förderungen für Waldflächen laut Forstgesetz
  • Unter Waldökologie - beispielsweise Belassen von Grünbiomasse im Wald, Anlage und Pflege von Waldrändern, Kopfweidenpflege, Maßnahmen für Fledermäuse, Ameisen, Vögel sowie Einzelbaumschutz - wie beispielweise Horstbäume, Veteranenbäume - und bestandsschonende Bringung, Einleitung von Naturverjüngung, Saatgutbeerntung und vieles mehr.
  • Unter Erhaltung des natürlichen Erbes - beispielsweise Wiederherstellung naturschutzfachlich wertvoller Flächen. Wissenschaftliche oder praxisorientierte Grundlagen zur Erhaltung von schützenswerten Lebensräumen und Arten oder zu sonstigen biodiversitätsrelevanten Themen. Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement und Schaffung guter Voraussetzungen für die Wertschöpfung durch Dienstleistungen für den Naturschutz. Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung lokaler Akteure und Stakeholder sowie der breiten Öffentlichkeit, um die Ziele des Natur- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der ländlichen Gebiete oder des Umweltbewusstseins als gesellschaftlich anerkannte Werte zu verankern. Management und Entwicklung von Schutzgebieten sowie Grundlagenarbeiten hierzu.

Förderhöhe

  • Je nach Vorhabensart und Schutzstatus unterschiedliche Förderhöhen.
  • Zumeist wird mit definierten Standardkostensätzen gerechnet.
  • erhöhte Fördersätze für Schutzwälder und Wälder in Natura 2000 Gebieten (Europaschutzgebieten) und andere besondere Lebensräume gemäß §32a Forstgesetz gibt es; beispielsweise 100 % bei VHA 8.5.3 Waldökologie und VHA 7.6.1 Natürliches Erbe - soferne es keine gesetzliche Vorgaben dazu gibt.

Einreichung

  • Vor Projektbeginn

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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